Gemeinde, Grundverkehr und Baurecht
Benjamin Hotter, MLS
Leiter Gemeinde, Grundverkehr und BaurechtAdresseFranz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
Telefon+43 5242 6931 5820
E-Mailbh.schwaz@tirol.gv.at
Sekretariat | Marie-Kristin Zeindl | +43 5242 6931 5819 |
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Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Aufsichtsbeschwerden gem. § 115 (2) TGO inklusive Aufsichtsbeschwerden in Bauangelegenheiten, Raumordnungsangelegenheiten und dem Tiroler Straßengesetz
- Baubehörde 1. Instanz in Sonderfällen
- Beziksraumordnungsangelegenheiten und Regionalentwicklung
- Ersatzvornahmen in Bauangelegenheiten und Feuerpolizei
- Gemeindeaufsicht
- Kommunale Katastrophenschäden - Überprüfung der Abrechnung
- Personenstandsrecht, einschließlich Beglaubigungen, Altmatrikenrecht, Namensänderungen, Adelsaufhebungsgesetz
- Revisionen und Kassaprüfungen
- Service und Beratung für Gemeinden in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
- Strafverfahren nach TBO
- Tiroler Grundverkehrsgesetz (Formulare)
- Tiroler Höfegesetz
- Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen
- sämtliche Wahlangelegenheiten
Sachbearbeiter | Ingo Gstrein | +43 5242 6931 5822 |
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Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Freizeitwohnsitze (Strafverfahren / Vollstreckungsverfahren nach TROG, TBO, GV))
- Meldegesetz
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz
Sachbearbeiter | Philipp Hörl | +43 5242 6931 5821 |
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Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung
- Aufsichtsbehördliche Genehmigungen
- Bedarfszuweisungen
- Beratung und Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen der Gemeinden
- Förderungen Gemeinden
- Private Elementar- bzw. Katastrophenschäden
- Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
- Schöffen- und Geschworenenliste
- Beratung der Überprüfungsausschüsse
- Talvertrag Zillertal
- Wahlen auf Bundesebene
Parteienverkehr
Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz