Abschussverordnung für Risikowolf im Bezirk Landeck

Nachweis in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum

  • Abschussverordnung gilt ab heute bis zum Ablauf des 10. Juni – Jägerschaft bereits informiert

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Donnerstag, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Landeck erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung, heute, Donnerstag, in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 10. Juni 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

In den vergangenen Tagen wurde im Gemeindegebiet von Galtür ein Wolf mehrmals in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern nachgewiesen - sowohl durch eine Sichtungsmeldung als auch im Zusammenhang mit einem Rissereignis. 

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.