Rechtlicher Hintergrund IG-L
Das sogenannte Immissionsschutzgesetz - Luft (auch kurz "IG-L" genannt) ist ein Bundesgesetz, das seit April 1998 in Kraft ist und im Jahr 2010 letztmalig novelliert wurde. Kundgemacht ist es in den Bundesgesetzblättern (BGBl. I. Nr. 115/1997 sowie die Novellen BGBl I Nr. 62/2001, BGBl. I Nr. 65/2002, BGBl. I Nr. 102/2002, BGBl. I Nr. 34/2003, BGBl. I Nr. 34/2006, BGBl. I Nr. 70/2007 und BGBl I Nr. 77/2010).
Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass Immissionen von bestimmten Luftschadstoffen ständig gemessen werden. Im Falle der Überschreitung eines dort festgelegten Grenzwertes sind die Ursachen dieser Schadstoffbelastungen festzustellen. Daraufhin sind Maßnahmen zu treffen, die die Schadstoffkonzentrationen in der Luft verringern.
Der Volltext des Immissionsschutzgesetzes-Luft kann im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes eingesehen werden:
Im IG-L finden sich auch die rechtlichen Grundlagen für
- die Verordnung betreffend ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge auf einem Teilabschnitt der A 12 Inntal Autobahn (LGBl. Nr. 64/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 129/2015)
- die Verordnung betreffend Fahrverbote für schadstoffreiche Schwerfahrzeuge auf einem Teilabschnitt der A 12 Inntal Autobahn – Euroklassenfahrverbote-Verordnung (LGBl. Nr. 43/2016)
- die Verordnung betreffend ein Verbot des Transports bestimmter Güter im Fernverkehr auf einem Teilabschnitt der A 12 Inntal Autobahn - Sektorales Fahrverbot-Verordnung(LGBl. Nr. 44/2016)und
- die Verordnung betreffend die Festlegung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn und A 13 Brenner Autobahn – IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung (LGBl. Nr. 145/2014).
Mit dem IG-L wurden auch Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, und zwar insbesondere die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.
Die EU-rechtlichen Bestimmungen verpflichten die Mitgliedstaaten u.a. dazu, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht überschritten werden.