Projekte GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027
Im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023–2027 werden vielseitige Projekte im Land Tirol finanziell unterstützt. Der GAP-Strategieplan ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft zu fördern, sowie Biodiversität, Klima- und Naturschutz langfristig zu stärken.
Biotopkartierung Raum Wörgl
Die Biotopkartierung Tirols wurde in den Jahren 1992 bis 1997 erstellt und zwischen 2008 bis 2019 aktualisiert. Dabei werden im Dauersiedlungsraum bis auf eine Höhe von etwa 1200 bis 1400 m unterschiedliche Biotoptypen, die von Feuchtgebieten über extensives Grünland bis hin zu Waldbiotopen reichen, erhoben. Insgesamt werden 115 verschiedene Typen kartiert. In den Gemeinden Angath, Angerberg, Kundl, Mariastein, Wildschönau und Wörgl war der Datenstand 2024 bereits älter als 10 Jahre. Da die Biotopkartierung Tirols sowohl von Mitarbeitern der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften, von Planern und Projektanten, von Gemeinden etwa im Zuge der Aktualisierung der Örtlichen Raumordnungskonzepte und von Naturinteressierten als Planungsgrundlage intensiv genutzt wird, ist eine Aktualisierung notwendig.
Managementplan Natura 2000 Gebiet "Osttiroler Gletscherflüsse Isel, Schwarzach und Kalserbach"
Das Natura 2000 Gebiet "Osttiroler Gletscherflüsse Isel, Schwarzach und Kalserbach" wurde 2017 an die EU-Kommission gemeldet. Nach der FFH-Richtlinie sind für Natura 2000 Gebiete sogenannte Managementpläne zu erstellen, welche die Maßnahmen aufzeigen, mit denen die Schutzgüter des Gebietes erhalten werden sollen. Dieser Prozess wurde 2024 gestartet, ein Abschluss ist 2026 geplant.
Organisationsentwicklung Tiroler Naturparke und Integration Managementplan
Um den Standard in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen zwischen den fünf Tiroler Naturparken auf einem guten Niveau anzugleichen, wird im Jahr 2024 ein Prozess der gemeinsamen Organisationsentwicklung umgesetzt. Dabei ist zum einen die interne Netzwerkarbeit der Naturparke zentral, wobei untereinander intensiver Erfahrungsaustausch stattfindet. Zum anderen werden konkrete Lösungsstrategien und Konzepte eingebracht und das Einsetzen dieser unterstützt. Gegenseitiges Lernen sowie Effizienzsteigerung sind Hauptziele in unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten des Naturparkmanagements. Beispiele für Themenbereiche der Organisationsentwicklung sind:
- Netzwerkarbeit und Projekte
- Öffentlichkeitsarbeit (print und online)
- Zielsetzungen und Erfolgskontrolle
- Finanzen (Budgetplanung, Reporting, Sponsoring etc.)
Außerdem soll beispielhaft im Naturpark Tiroler Lech der vor kurzem ausgearbeitete Managementplan für das Natura 2000-Gebiet “Tiroler Lech” in einen Aktionsplan mit einer kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive überführt werden.
Monitoring und Bericht von Lebensräumen und Arten gemäß dem Artikel 11 der FFH-Richtlinie und Art. 12 der VS-Richtlinie - Teilprojekt 2
Das Projekt baut hinsichtlich des Monitorings gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie und den Erhebungen der Vogelarten auf den Ergebnissen des vorausgehenden Projektes „Monitoring von Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung in Österreich (2016 bis 2018) sowie Grundlagenerstellung für den Bericht gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie im Jahr 2019“ sowie auf den in Teilprojekt 1 bereits durchgeführten oder begonnenen Erhebungen auf. Das gegenständliche Projekt setzt sich aus drei fachlichen Bereichen zusammen: Monitoring gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie im Zeitraum 2023-2024, Erhebung von ausgewählten Vogelarten 2023-2024, sowie Datenmanagement. Das Projekt stellt den zweiten Teil eines österreichweit akkordierten und über das UBA im Wege einer Eigentümerweisung durch das BMK abgewickelten Vorhabens dar. Das eingereichte Projekt betriff den Anteil Tirols am österreichweiten Gesamtprojekt.
Monitoring und Bericht von Lebensräumen und Arten gemäß dem Artikel 11 der FFH-Richtlinie und Art. 12 der VS-Richtlinie - Teilprojekt 3
Das Projekt baut hinsichtlich des Monitorings gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie und den Erhebungen der Vogelarten auf den Ergebnissen der vorausgehenden Projekte auf. Das dritte Teilprojekt umfasst nun die Erstellung der abgabefertigen Entwürfe für die Berichte gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie und Art. 12 Vogelschutz-Richtlinie. Das eingereichte Projekt betriff den Anteil Tirols am österreichweiten Gesamtprojekt.
