Mountainbike
Das Routenangebot
radrouting.tirol: das offizielle Angebot an MTB-Routen, Singletrails und Radwanderwegen
Touren/Karten: das Routenangebot in tiris
Eckpfeiler und Maßnahmen des Tiroler MTB-Modells
Nutzungsübereinkommen
- Nutzungsübereinkommen: In einem Nutzungsübereinkommen zwischen GrundeigentümerInnen/Wegerhalter und Gemeinden oder Tourismusverbänden wird der Weg (Forststraße und/oder Singletrail) für das Radfahren vertraglich freigegeben.
- Nutzungsübereinkommen MTB-Route (Mustervertrag Stand März 2024)
- Nachtrag zum bereits bestehenden (unterschriebenen) Musterübereinkommen
- Nutzungsübereinkommen Singletrail (Mustervertrag)
Landesbeitrag zum Entgelt
Das Land Tirol leistet einen finanziellen Beitrag zum vertraglich vereinbarten Entgelt für die Einschränkung im Eigentumsrecht und Bewirtschaftungserschwernisse.
Mountainbikerouten:
Der Landesbeitrag für die Einschränkung im Eigentumsrecht und Bewirtschaftungserschwernisse beträgt 0,20 €/lfm/Jahr für Mountainbike Routen.
Der Rahmen für das vertragliche Entgelt im Übereinkommen zum Erhalt des Landesbeitrags liegt zwischen 0,20 €/lfm/Jahr bis 0,60 €/lfm/Jahr.
Singletrails:
Der Landesbeitrag für die Einschränkung im Eigentumsrecht und Bewirtschaftungserschwernisse beträgt 0,30 €/lfm/Jahr für Singletrails. Dieser gilt sowohl für Neubauten als auch für Shared-Trails (Freigabe von bestehenden Steigen und Wanderwegen).
Der Rahmen für das vertragliche Entgelt im Übereinkommen zum Erhalt des Landesbeitrags liegt bei Shared-Trails zwischen 0,20 €/lfm/Jahr bis 0,60 €/lfm/Jahr.
Der Rahmen für das vertraglich gerechtfertigte Entgelt im Übereinkommen zum Erhalt des Landesbeitrags bei Singletrail Neubauten wird auf Basis der Waldwertrechnung des Landschaftsdienstes ermittelt und kann bis zu 1,90 €/lfm/Jahr betragen.
Die Berechnung der Wegelängen für die eine Förderung beantragt werden kann, erfolgt durch die Regionalberatung der Bezirksforstinspektion. Diese ermittelten Werte müssen auch im Nutzungsübereinkommen enthalten sein.
Subsidiäre Landesversicherung
Das Land Tirol hat eine subsidiäre Wegerhalter- und Betriebshaftpflicht und Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen für alle Wegehalter*innen, Grundeigentümer*innen und Bewirtschafter*innen abgeschlossen, die im Schadensfall schützt.
Details zum Versicherungsschutz sind der Kurzfassung des MTB-Modells nachzulesen.
Leitsystem
Die freigegebenen Routen müssen nach dem offiziellen Leitsystem des Landes Tirol beschildert werden. Das Land Tirol fördert diese tirolweit einheitliche Beschilderung.
- Schilderbestellformular Mountainbikeroute
- Schilderbestellformular Singletrail
- Handbuch Leitsysteme
Einheitliche Schwierigkeitsklassen
Alle MTB-Routen und Singletrails werden nach einem einheitlichen System klassifiziert. Die Schwierigkeitsklassen beschreiben die technische Schwierigkeit der Mountainbikerouten und der Singletrails.
Umfangreiche Informationen zum MTB-Modell 2.0 gibt es hier.
Förderung
Förderablauf
- Kontaktaufnahme mit dem/der RegionalberaterIn bzw. dem/der FachbearbeiterIn Landschaftsdienst
- Einreichung der Förderunterlagen
- Integration der Strecke in das Tiroler MTB-Modell 2.0
Förderunterlagen
- Förderantrag
- Nutzungsübereinkommen MTB bzw. Singletrail
- Schilderbestellformular MTB bzw. Singletrail
- Nachweis über die Information anderer Nutzergruppen:
MTB-Routen: Jagdausübungsberechtigte
Singletrails: Jagdausübungsberechtigte, Nutzungsberechtigte (Weide, Holz)
- Bestätigung der unberührten Räume durch RegionalberaterIn
- Projektbeschreibung
- Streckenverlauf:
MTB-Routen: Lageplan 1:10 000 oder GPX-Track
Singletrails: Routenverlauf und Lageplan als Autocad-Datei, DWG oder DXF (Schwierigkeitsgrad als Text im Autocad-Layer-Text), Shape-File (Schwierigkeit als Texteintrag in Attributfeld), GPX-Track (Textname: Name der Singletrail-Route plus Schwierigkeitsgrad z.B. „Höllenritt_schwierig.GPX“)
Weitere wichtige Unterlagen
Tiroler Mountainbike-Modell 2.0
Kurzfassung Tiroler Mountainbike-Modell 2.0