M 2. Maßnahmen zur Regulierung der Baumarten
Warum wird gefördert?
- Entwicklung klimafitter Wälder und Stärkung der Biodiversität.
- Schaffung von stabilen Mischbeständen unter bestmöglicher Beachtung der natürlichen Waldgesellschaft.
- Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gemäß Punkt 1.4.6 der Sonderrichtlinie
- Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.4.7
- Waldbesitzervereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Forstpflanzenproduzenten für 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4 laut Sonderrichtlinie
- Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
- Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Z14 der EUVO Nr. 702/2014 sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Durchforstung
Abrechnung nach Standardkosten, Differenzierung gemäß Schutz- und Wohlfahrtsfunktion laut Waldentwicklungsplan (WEP).
Gefördert werden Durchforstungen im Bodenzug und Seillieferungen. Harvester-Durchforstungen werden nicht gefördert. Die maximale Bestandeshöhe (Mittelhöhe) für geförderte Durchforstungen beträgt 20 m.
Durchforstung S1 und W1 laut WEP | 60 % Förderung |
Durchforstung S2/W2 und S3/W3 laut WEP | 80 % Förderung |
Verjüngungeinleitung
Abrechnung nach Standardkosten, Differenzierung nach Schutz- und Wohlfahrtsfunktion laut Waldentwicklungsplan (WEP). Maximale Einzelfläche 0,3 ha, Harvester-Nutzungen werden nicht gefördert.
Verjüngungseinleitungen in Waldflächen mit mittlerer und hoher Wertigkeit der Schutzfunktion laut WEP werden im Rahmen des Programms zur ländlichen Entwicklung gefördert (LE).
Verjüngungseinleitung S1 und W1 laut WEP | 60 % Föderung |
Verjüngungseinleitungen ab mittlerer Schutzfunktion laut WEP werden im Rahmen des Programms zur Ländlichen Entwicklung (VOLE) abgewickelt.
Forstgenetik
- Beerntung von Samenbäumen, Saatgutbeständen und Samenplantagen
- Qualitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut (Ernte, Aufbereitung, Lagerung, Untersuchungen, Gutachten, Einrichtung von Gendatenbanken)
- Anlage, Pflege oder Verbesserung von Flächen oder Einrichtungen für forstliches Vermehrungsgut sowie Anschaffung von Spezialgeräten für die Forstpflanzenproduktion
Wie hoch ist die Förderung?
- Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion und 60 % auf allen anderen Waldflächen.
- 30 % bei der Anschaffung von Spezialgeräten. Bei sonstigen Aktivitäten der Forstgenetik 90 %.
- Erfolgt die Abrechnung der Förderungsgegenstände nicht nach Standardkosten, so sind die anfallenden Holzerlöse dem Förderungsausmaß gegenzurechnen.
- Soweit für die förderbaren Aktionen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.
- Bei der Abrechnung über Kosten sind Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung: bis € 10.000,– netto der anerkennbaren Kosten zwei, darüber drei Angebote beizulegen.
- Projekte mit weniger als EUR 500,– anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
- Laufzeit des Projektes max. 3,5 Jahre.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität keine Förderungen oder Investitionen aus anderen öffentlichen Mitteln genehmigt wurden.
- Für Betriebe mit einer Waldfläche über 100 ha liegt eine einschlägige Information über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Betrieb vor.(z.B. Waldzertifizierung, Waldtypisierung, Einheitswertbescheid).
- Bei der Festlegung von Pflegezielen wird ein mindestens 75%iger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt.
- Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen und eventuelle Erlöse aus Holzverkäufen gegenzurechnen (unter 10.000 € Nettokosten: 2 Auskünfte; mehr als 10.000 €: 3 Auskünfte).
Wer hilft mir bei der Antragstellung?
Beratungsstelle ist die jeweilige Bezirksforstinspektion.
Als Alternative zur Abwicklung innerhalb eines bestehenden Rahmenantrages über die Waldpflegevereine besteht auch die Möglichkeit einen Einzelantrag online zu stellen.