Warum Badegewässerüberwachung?
Die Überprüfung der Badegewässerqualität ist gerade in einem Tourismusland wie Tirol von großer Bedeutung.
Jedes Badegewässer - auch ein künstlich angelegtes - stellt ein eigenes Ökosystem dar, in dem chemisch-physikalische Gegebenheiten und die verschiedenen Erscheinungsformen der Lebewelt in Wechselwirkung stehen. Solche Systeme zeichnen sich normalerweise durch eine gewisse Regulationsfähigkeit aus, die der Erhaltung des natürlichen Gleichgewichtes dient. Aufgrund verschiedenster Einflüsse, bei kleineren Seen vor allem auch durch den Badebetrieb, kann die Fähigkeit zur Selbstregulation überschritten und damit das Systemgleichgewicht gestört bzw. verschoben werden.
Bei Eintrag von Pflanzennährstoffen aus dem Umland z.B. zeigt sich dies durch ein intensives Wachstum von Algen und höher entwickelten Wasserpflanzen. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Qualität des Sees als Badegewässer sinkt. Darüber hinaus sind beim Eintrag von Stoffen in ein Badegewässer menschliche und tierische Abwässer beteiligt, was nun ein weiteres Problem, jenes der Übertragung krankmachender Organismen, hinzufügt.
Tirol führt bereits seit 1992 entsprechende ökologische und mikrobiologisch-hygienische Untersuchungen durch.
Durch den Beitritt zur Europäischen Union ist Österreich - und damit auch Tirol - auf Grund der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung zur Überprüfung der Badegewässerqualität nach bestimmten Kriterien verpflichtet.