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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

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1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

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Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

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Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

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  • Der Tiroler Landtag

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    • Der Tiroler Landtag

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    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

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    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

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  • Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

  • Allgemeine Fragen zum Fernpass-Paket
  • Maßnahmenbündel
  • 7,5t-Fahrverbot für LKW
  • Fernpasstunnel
  • Lermooser Tunnel
  • Fernpassstraße GmbH
  • Fernpass-Durchzugsmaut
  • Außerfern-Förderung

Sie haben weitere Fragen? Die Fragen und Antworten werden laufend aktualisiert.  Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an fernpass@tirol.gv.at.

Sie möchten rund um die Entwicklungen zur Fernpassstraße informiert bleiben? Melden Sie sich jetzt für den Fernpass-Newsletter an.

Allgemeine Fragen zum Fernpass-Paket

Warum braucht es das Fernpass-Paket?

Das Fernpass-Paket ist ein Sicherheits-Paket. Es erhöht die Verkehrssicherheit, verbessert die Verfügbarkeit der Anbindung, lenkt den Verkehr und entlastet die Bevölkerung durch zahlreiche Begleitmaßnahmen. Es kommt zu keinem Ausbau der Strecke. 

Darum geht es beim Fernpass-Paket

  • Verkehrssicherheit sowie Verkehrsfluss verbessern, Verkehr lenken sowie Stau- und Belastungsstellen reduzieren.
  • „Ganzjährig gut über den Fernpass kommen“: Den störanfälligen Fernpass ertüchtigen, um die Verbindung Außerfern-Inntal langfristig und ganzjährig sicher und verfügbar zu halten.
  • Kein Ausbau von Kapazitäten und Beibehaltung des 7,5t-Fahrverbots für LKW, um keine neue Transitroute für den Güterverkehr zu schaffen.
  • Den Verkehr für die AnrainerInnen und die lokale Bevölkerung mit Dosierungen, Fahrverboten und baulichen Verbesserungen möglichst verträglich abwickeln.
Wer ist zuständig, um das Fernpass-Paket umzusetzen?

Für den Bau, die Erhaltung und die Verwaltung der B 179 Fernpassstraße ist künftig die neu gegründete Fernpassstraße GmbH verantwortlich. Dazu zählt der Bau der 2. Röhre des Lermooser Tunnels und des Fernpasstunnels genauso wie die Sanierung von Schlaglöchern, die Erneuerung des Straßenbelags oder die Beseitigung von Katastrophenschäden. Außerdem wird die Gesellschaft die Mautinfrastruktur planen, errichten und betreiben. 

Die Fernpassstraße GmbH steht zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol. 

Für die Maßnahmen auf der B 189 Mieminger Straße liegt die Verantwortung weiterhin beim Land Tirol.

Wie hoch sind die Kosten für das Fernpass-Paket?

Das Investitionsvolumen in das Fernpass-Paket beträgt 500 Millionen Euro (Preisbasis 2023). Damit wird die Erhaltung (etwa Winterdienst oder Sanierung von Schlaglöchern) und die Verwaltung der B 179 Fernpassstraße sowie die zusätzlichen Maßnahmen des Fernpass-Pakets (etwa Bau der 2. Röhre des Lermooser Tunnels oder neue Lärmschutzwände) finanziert.

Um auch die Erhaltungskosten der B 179 zu stemmen und die Investitionen vorzufinanzieren, nimmt die Fernpassstraße GmbH einen Kredit in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro auf. Darin ist auch ein “Puffer” mit eingerechnet. 

Zurückgezahlt wird der Kredit nicht aus dem Landesbudget und damit nicht mit Steuermitteln: Mit der Fernpass-Durchzugsmaut kann die Gesellschaft die erforderlichen Aufwendungen aus eigener Kraft finanzieren. Sobald der Fernpasstunnel fertiggestellt wurde, fließen die Mauteinnahmen in die Kreditrückzahlung

Steigt durch die geplanten Maßnahmen die Verkehrsfrequenz?

Nein. Es kommt zu keinem Kapazitätsausbau an der B 179 Fernpassstraße und es entsteht keine neue Transitroute. Zudem bleibt das 7,5t-Fahrverbot für LKW aufrecht.

Wurden die Maßnahmen in Rücksprache mit den BürgermeisterInnen entlang der Strecke erstellt?

Das Fernpass-Paket wurde mit den BürgermeisterInnen noch vor der Präsentation diskutiert, die Punkte aus dem Forderungspapier der BürgermeisterInnen wurden bereits mitaufgenommen. Weitere Termine mit GemeindevertreterInnen wurden bereits vereinbart. Man findet sich im laufenden Austausch mit den Gemeinden und auch weitere Maßnahmen werden im Dialog mit den Gemeinden angegangen.

Wieso wird keine "große Tunnellösung - also etwa der Gartnerwandtunnel von Nassereith nach Bichlbach - realisiert?

Bereits im Jahr 1978 hat Tirols Politik entschieden, diese Nord-Südverbindung nicht zu einer zweiten internationalen Transitroute neben der Inntal-Brenner-Achse auszubauen und sich auf einen grundsätzlich zweistreifigen Querschnitt zu beschränken. So wurde bis heute der immer wieder geforderte Ausbau der B 179 Fernpassstraße nicht verfolgt, um die Attraktivität dieser Straßenverbindung nicht mit erhöhten Leistungsfähigkeiten zu steigern. Das Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen wurde im Zusammenhang mit den hohen Zuwachsraten beim LKW-Verkehr auf der Fernpassroute nach dem Ausbau der A 7 in Deutschland erforderlich und ist Ausdruck dieser verkehrspolitischen Grundhaltung. Das 7,5-t-Fahrverbot bleibt, die Straße wird verlässlicher, aber nicht attraktiver. Die Abfahrverbote bleiben aufrecht, neue werden eingeführt (z.B. Heiterwang).

Der Gartnerwandtunnel würde nach derzeitigen Kostenschätzungen nicht nur deutlich über eine Milliarde Euro kosten, sondern vor allem würde er die ohnehin belastete Strecke als Transitroute attraktivieren. Das gilt es, unbedingt zu vermeiden. Denn die Folge wäre schlichtweg: noch mehr Verkehr. Mit dem Gartnerwandtunnel wäre das 7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW nicht mehr haltbar. Die Leidtragenden wären dann noch mehr die umliegenden Gemeinden und Regionen – die Verkehrs- und Versorgungssicherheit bis zum Fernpass und folgend wären massiv gefährdet.

Warum ist der Tschirganttunnel nicht Teil des Fernpass-Pakets?

Der Tschirganttunnel ist ein Projekt der ASFINAG und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes Tirol. Die Tiroler Landesregierung ist sich des Entlastungspotenzials für das Gurgltal und das Mieminger Plateau bewusst. Mit dem Fernpass- Paket macht das Land Tirol seine Hausaufgaben.

Wird mit dem Bau oder der Erweiterung von Straßen und Tunnel nicht noch mehr Verkehr angelockt?

Mit dem Fernpass-Paket kommt es zu keinem Ausbau der Strecke und damit auch zu keiner Kapazitätssteigerung. Das 7,5t-Fahrverbot für LKW bleibt aufrecht.

Ist das Fernpass-Paket mit der Alpenkonvention vereinbar?

Im Vorfeld des Fernpass-Pakets wurde die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Alpenkonvention rechtsgutachterlich bereits geprüft. Eine Unvereinbarkeit mit der Alpenkonvention wurde von RechtsexpertInnen nicht festgestellt.

Maßnahmenbündel

Was wird neben dem Bau neuer Tunnel und der Fernpass-Durchzugsmaut unternommen, um die Bevölkerung entlang der B 179 Fernpassstraße zu entlasten?

Neben Tunneln beinhaltet das Fernpass-Paket viele weitere Maßnahmen entlang der B 179 und B 189 – von Abfahrverboten über Unterführungen bis hin zu Lärmschutzwänden. Zudem bleibt das 7,5t-Fahrverbot für LKW entlang der B 179 Fernpassstraße weiterbestehen. Gleichzeitig wird der Bund zum Bau eines Fernpassbahntunnels aufgerufen – der öffentliche Verkehr wird zusätzlich ausgebaut. Mehr Informationen zu den weiteren Maßnahmen finden Sie hier

Was wird gegen jene FahrerInnen unternommen, welche die Staus entlang der B 179 umfahren?

Dies wird mit mehreren Fahrverboten und Dosierampeln rund um die B 179 verhindert. Durch Fahrverbote werden Ortschaften vor dem Ausweichverkehr geschützt und die Straßen werden für die heimische Bevölkerung bzw. die Verkehrs- und Versorgungssicherheit bestmöglich freigehalten. Dosieranlagen sorgen für flüssigeren Verkehr, um das Risiko für Verkehrsstörungen zu minimieren und Mobilität in der Region zu gewährleisten. Zusätzliche Anzeigetafeln bieten Informationen für Verkehrsteilnehmende. 

Mehr Informationen zu den Fahrverboten und den Dosierampeln finden Sie hier.

Was wird gegen Ausweichverkehr über das Hahntennjoch, das Seefelder Plateau oder andere Strecken unternommen?

Ein möglicher Ausweichverkehr über das Hahntennjoch, das Seefelder Plateau oder andere Strecken wird mitgedacht und bestmöglich verhindert.

Welche Maßnahmen sind geplant, um die BürgerInnen in Tarrenz zu entlasten?

Die in der Fernpass-Strategie enthaltenen Maßnahmen für das Gurgltal (Unterführung Tarrenz, Radweg Gurgltal) wurden umgesetzt. Seit Herbst 2024 ging in Tarrenz zudem die neue FußgängerInnen-Ampel in Betrieb. Sie bringt mehr Sicherheit für FußgängerInnen. Denn bisher war es insbesondere für Kinder teils eine echte Herausforderung, die vielbefahrene B 189 Mieminger Straße in Tarrenz sicher zu überqueren. Mit der neuen Ampel ist das Wechseln der Straßenseite jetzt problemlos mitten im Ort möglich – dank Blindenakustik, taktilem Leitsystem und Gehsteigabsenkungen für bewegungseingeschränkte Menschen auch barrierefrei.

 Eine nachhaltige Entlastung für das Gurgltal würde der Tschirganttunnel bringen. Dies ist jedoch kein Projekt des Landes Tirol, sondern der ASFINAG.

Beinhaltet das Fernpass-Paket auch konkrete Maßnahmen für den Bezirk Imst?

Ja. Hier finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen des Fernpass-Pakets im Bezirk Imst:

Nassereith:

  • Seit Mai 2024 Fahrverbot für Ausweichverkehr

Tarrenz:

  • Neue FußgängerInnen-Ampel (2024)

Imst:

  • Evaluierung Bypass Kreisverkehr “Auf Arzill” Imst

Obsteig:

  • Geh- und Radwegunterführung Mooswald (Umsetzung 2025)
  • Geschwindigkeitsanzeigetafel (2025)
  • Rückbau Ortsdurchfahrt Obsteig (2024)

Mieming:

  • Fronhausen: Versetzung 50er-Tafel (2024), neue Radargeräte, zweiter Schutzweg (in Prüfung)

Mötz:

  • Lärmschutzwand Mötz –Oberfeld an der L 236 Mötzer Straße (2024)
Was ist am Katzenberg geplant?

Der Bereich Katzenberg und die Anbindung Ehrenberg stellen eine neuralgische Stelle an der B 179 dar. Es liegen mehrere Machbarkeitsstudien mit sehr unterschiedlichen Ansätzen vor. Diese dienen nunmehr als Grundlage für die Abstimmung mit den Gemeinden zur weiteren Vorgangsweise. Aktuell wird die Machbarkeit in enger Abstimmung mit den Gemeinden geprüft.

Wieso wird die Zugverbindung nicht ausgebaut?

Der Fernpassbahntunnel wird von Seiten der Tiroler Landesregierung auch weiterhin forciert. Das Land Tirol hat gemeinsam mit den ÖBB bereits eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Trassierung sowie eine Fahrgastpotenzialstudie durchgeführt. Die Tiroler Landesregierung fordert vom Bund, der für die weitere Planung und Finanzierung solcher Bahntunnel verantwortlich ist, dass dieser die nächsten Planungsschritte für den Fernpassbahntunnel einleitet. Gleichzeitig erfüllt ein solcher Bahntunnel seinen Zweck nur, wenn er auch in das Eisenbahnnetz eingebunden und die entsprechenden Zulaufstrecken mitgedacht und geplant werden. Das heißt, dass es hier ein grenzüberschreitendes Gesamtkonzept – gemeinsam mit Deutschland bzw. Bayern sowie Südtirol und Italien braucht – damit das Projekt Fernpassbahntunnel auch wirklich Sinn macht.

Was ist im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs geplant?

Ein wichtiger Baustein des Fernpass-Pakets ist der Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Bereits Ende 2023 wurde das öffentliche Verkehrsangebot in der Tiroler Zugspitzarena verdoppelt. Mehr als 230.000 Bus-Kilometer werden in der Region rund um Ehrwald, Biberwier und Lermoos seither zusätzlich angeboten. Seit Anfang Mai 2024 gibt es eine neue Abendverbindung auf der Regiobuslinie 160X zwischen Reutte und Innsbruck an Sonn- und Feiertagen, von der insbesondere junge Menschen aus dem Außerfern profitieren. Seit Dezember 2024 starten zudem von Montag bis Freitag vier zusätzliche Direktbusse (160X) und somit werden acht Verbindungen pro Tag ganz ohne Umstieg und in unter zwei Stunden Fahrzeit angeboten.

 Der RegioFlink als „Öffi auf Abruf“ erfreut sich im gesamten Reuttener Talkessel großer Beliebtheit und wurde im ersten Halbjahr nach Einführung bereits mehr als 11.000 Mal gebucht. Der Ausbau und die Optimierung des öffentlichen Verkehrs – die bessere Anbindung an den Zentralraum wie auch die Vor-Ort-Mobilität – werden von der Tiroler Landesregierung weiter vorangetrieben. 

Auch die aktuelle Zuganbindung des Außerferns wird verbessert: Ab Ende 2027 wird ein Stundentakt-Zug zwischen Garmisch-Partenkirchen und Pfronten-Steinach (Allgäu) fahren. Und für alle FrühaufsteherInnen oder NachtschwärmerInnen gibt’s mehr Verbindungen zu Tagesrandzeiten.

Neben dem Ausbau des Angebots liegt der Fokus auch auf der Infrastruktur, wie beispielsweise moderne Bushaltestellen. Mit einer neuen Förderung unterstützt das Land Tirol Gemeinden entlang der Fernpass-Route dabei, Bushaltestellen zu modernisieren oder neue zu bauen. 

In Garmisch-Partenkirchen (Deutschland) wird aktuell eine neue Umfahrung – der Kramertunnel – gebaut. Welche Auswirkungen hat diese künftige leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur bis an die bayerische-Tiroler Grenze insbesondere für das Ehrwalder Becken?

Der aktuell im Bau befindliche Kramertunnel – eine Umfahrungsstrecke der deutschen Stadt Garmisch-Partenkirchen – könnte nach ersten Einschätzungen in Zukunft zu erheblich mehr Durchzugsverkehr im Ehrwalder Becken führen.

Seitens des Landes Tirol werden in enger Abstimmung mit den Gemeinden des Ehrwalder Beckens bereits Maßnahmen zur Eindämmung getroffen:

  • Sofortmaßnahme: Als Sofortmaßnahme startete bereits im Sommer 2024 in Ehrwald im Bereich Schanz eine Dosierampel in den Probebetrieb. Damit kann die Anzahl der Fahrzeuge gesteuert, die Flüssigkeit des Verkehrs auch bei hohem Verkehrsaufkommen aufrechterhalten und so die Belastung von AnrainerInnen reduziert werden. Zudem wird der Verkehrszufluss zur B 179 Fernpassstraße geregelt.
  • Perspektive: Auf Initiative der Gemeinden wurden verschiedene Varianten für eine Nordumfahrung des Talkessels untersucht. Die Ergebnisse liegen nun vor. Fazit: Eine Nordumfahrung ist machbar. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Was wird für die Steigerung der Sicherheit entlang der Hahntennjochstraße unternommen?

Die Straße wurde kürzlich aus verkehrstechnischer Sicht neu beurteilt. Das Ergebnis: Anstatt eines maximalen Gesamtgewichts von 14 Tonnen ist es künftig nur mehr Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen erlaubt, die Strecke zu nutzen. Diese Gewichtsbeschränkung gilt für alle Fahrzeuge – mit oder ohne Anhänger – unabhängig von ihrer Art. Zusätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern untersagt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kilogramm übersteigt. Ausnahmeregelungen gibt es für Omnibusse im Linienverkehr, Fahrten im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie Transporte, die ausschließlich der Anlieferung oder Abholung bei einem im betroffenen Abschnitt gelegenen Gewerbebetrieb dienen.

Wie wird der Verkehr entlang der Fernpass-Strecke gemessen?

Im Rahmen des Fernpass-Pakets wird auch das Zählstellen-Netz modernisiert bzw. ausgebaut. Sechs vorhandene Verkehrszählstellen werden auf den neuesten Stand der Technik gebracht und an der L 72 Hahntennjochstraße sowie an der B 179 Fernpassstraße beim Lermooser Tunnel neue Zählstellen installiert.

Mit den beiden neuen Zählstellen kann man künftig das Verkehrsgeschehen detaillierter beurteilen. Damit besteht eine noch bessere Datengrundlage, um auf Basis von Fakten Entscheidungen zu treffen. 

Tirol verfügt bereits seit vielen Jahren über ein engmaschiges Netz an Verkehrszählstellen. Im Durchschnitt wird alle 13 Kilometer das Fahrzeugaufkommen auf dem Landesstraßennetz erfasst. Alle Daten der rund 200 Zählstellen in Tirol sind öffentlich zugänglich: Verkehrsinformation Tirol 

7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW

Wird das 7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW auch halten, wenn der Fernpasstunnel gebaut und damit die schwierigste Stelle für LKW entschärft wird?

Das LKW-Fahrverbot ist ein Grundpfeiler des Fernpass-Pakets. Entsprechend wurde bereits von namhaften ExpertInnen geprüft, ob das Fahrverbot in dieser Form aufrechterhalten werden kann. Aus den Gutachten geht klar hervor, dass das 7,5t-Fahrverbot für LKW auch nach dem Bau der neuen Tunnel aufrecht bleibt und auch aus Sicht der Verkehrs- und Versorgungssicherheit unverzichtbar ist. Das heißt: Auch nach Umsetzung des Fernpass-Pakets gilt für LKW über 7,5 Tonnen – mit Ausnahme Ziel- und Quellverkehr – ein Fahrverbot. Die Gutachten sind hier zu finden.

Trotz 7,5t-Fahrverbot für LKW fahren ständig 40-Tonner über den Fernpass. Wird nicht ausreichend kontrolliert?

Da der Ziel- oder Quellverkehr in/aus berechtigte Gebiete bzw. Regionen vom Fahrverbot ausgenommen ist, gibt es auch LKW über 7,5 Tonnen auf der Straße. ABER: Nur rund 750 (als rund fünf Prozent) der insgesamt 14.000 täglichen Fahrzeuge am Fernpass sind LKW mit 40 Tonnen! Das heißt, ständig 40-Tonner zu sehen ist eine subjektive Einschätzung, die sich nicht in Zahlen widerspiegelt. 

Kontrolliert wird das 7,5t-Fahrverbot von der Exekutive. Die Standorte für die Schwerverkehrskontrollen sind die Kontrollstelle Musau und der Kontrollplatz Nassereith. 2024 wurden von der Exekutive in Summe rund 3.500 Einsatz-/ Kontrollstunden im Schwerverkehrsbereich entlang der Fernpassroute geleistet. Das entspricht umgerechnet täglich rund neun bis 13 Einsatzstunden. Dabei wurden über 1.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrverbot ausgestellt und LKW-LenkerInnen zum Umkehren gezwungen – damit über 30 Prozent mehr als noch 2023. 

Wird das 7,5t-Fahrverbot für LKW auch kontrolliert?

Ja! Kontrolliert wird das 7,5t-Fahrverbot von der Exekutive. Die Standorte für die Schwerverkehrskontrollen sind die Kontrollstelle Musau und der Kontrollplatz Nassereith. 2024 wurden von der Exekutive in Summe rund 3.500 Einsatz-/ Kontrollstunden im Schwerverkehrsbereich entlang der Fernpassroute geleistet. Das entspricht umgerechnet täglich rund neun bis 13 Einsatzstunden. Dabei wurden über 1.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrverbot ausgestellt und LKW-LenkerInnen zum Umkehren gezwungen – damit über 30 Prozent mehr als noch 2023. 

Auf der B 179 sieht man oft auch LKW mit ausländischen Kennzeichen. Wie können diese unter die Ausnahme für den Ziel- oder Quellverkehr fallen?

Das Kennzeichen eines LKW ist nicht ausschlaggebend. Was zählt, ist die transportierte Ware. Was im definierten Gebiet verladen oder abgeladen wird, darf auch auf der Strecke befördert werden. Es kann also auch ein LKW mit ausländischem Kennzeichen berechtigterweise auf der Strecke fahren. Das heißt: Rückschlüsse zum Fahrverbot auf Basis des LKW-Kennzeichens zu ziehen, ist nicht möglich. 

Können LKW das Fahrverbot umgehen, indem sie etwa Scheinladungen auf- oder entladen?

Nein, das ist nicht möglich: Aus den Frachtdokumenten oder Lieferscheinen des LKW muss nachvollziehbar dargelegt sein, warum eine Ausnahme vorliegt. Scheinladungen reichen nicht aus, die Exekutive schaut hier sehr genau hin. Das bloße Entladen „einer Rolle Klopapier“ - wie manchmal behauptet wird - ist damit nicht möglich und stellt keine Außnahme vom Fahrverbot dar.

Kann man das 7,5t-Fahrverbot für LKW nicht noch strenger auslegen?

Das Fahrverbot am Fernpass ist bereits jetzt so streng wie möglich ausgelegt. Ein noch strengeres LKW-Fahrverbot würde bedeuten, dass Ziel- und Quellverkehre und damit auch heimische Unternehmen (und damit auch KonsumentInnen) massiv betroffen wären. Das hätte unter Umständen auch eine eingeschränkte Versorgung zur Folge. Mehrere Gutachten bestätigen, dass das aktuell festgelegte Ziel- und Quellgebiet (Tiroler Oberland und Tirol Mitte sowie der Norden Südtirols und der Südwesten Deutschlands) in seiner jetzigen Form beizubehalten und für den Wirtschaftsstandort notwendig ist. 

Fernpasstunnel

Warum braucht es den Fernpasstunnel?

4,8 Kilometer störungsanfällige Passstraße werden durch einen 1,4 Kilometer langen Tunnel ersetzt. Statt 200 Höhenmetern werden 70 Höhenmeter zurückgelegt.

Das bedeutet:

  • Deutlich höhere Verfügbarkeit und Sicherheit der Verbindung: Keine Sperren und Behinderungen wegen Lawinen, Muren und dadurch bedingter Straßenarbeiten oder aufgrund hängengebliebener LKW im besonders sensiblen Streckenabschnitt.
  • Erhebliche Reduktion der Umweltbelastung: Die Verkürzung der Strecke und die Vermeidung der Passhöhe führen zu einem geringeren Treibstoff- und Energieverbrauch. Gerade für PendlerInnen und VielfahrerInnen verringern sich dadurch die individuellen Kosten. Nach längstens sieben Jahren ist die Ökobilanz ausgeglichen. Jährliche Einsparung von mindestens 4.000 Tonnen CO2.
  • Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen bleibt: Der Tunnel erhöht die Kapazität der Straße nicht, der Charakter eine alpinen Verbindung bleibt bestehen. Das Lkw-Fahrverbot hält.
  • Freie Fahrt für RadfahrerInnen: Für den Radverkehr gibt es nach Fertigstellung des Tunnels eine eigene Trasse.
  • Alternative Passstraße: Bei geplanten oder ungeplanten Tunnelsperren (Reinigungsarbeiten, Unfälle…) steht die Passstraße als Umfahrung zur Verfügung.
Wann wird mit dem Bau begonnen bzw. wann soll der Tunnel fertig sein?

Aktuell laufen die Behördenverfahren. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich im Jahr 2029.

Warum kommt der Fernpasstunnel erst 2029 und nicht früher?

Einem solch großen Bauprojekt gehen auch Behörden- und Planungsverfahren voraus. Leider kann der Tunnel nicht von heute auf morgen errichtet werden. Die Behördenverfahren für den Fernpasstunnel wurden 2024 gestartet. Alle Infos finden sich hier.

Wo wird der Fernpasstunnel errichtet?

Der Fernpasstunnel wird auf dem besonders störungsanfälligen Streckenabschnitt zwischen der Haarnadelkurve im Süden und dem Blindsee im Norden errichtet. Die 1,4 Kilometer lange Tunnelstrecke ersetzt 4,8 Kilometer Passstraße. Statt 200 Höhenmeter über die Passstraße werden im Tunnel lediglich 70 Höhenmeter zurückgelegt. Damit geht auch eine Fahrtzeitverkürzung von rund drei Minuten einher.

Wird der Fernpasstunnel das Verkehrsproblem am Fernpass lösen?

Der Tunnel erhöht nicht die Kapazität der Straße, sondern die Verkehrssicherheit. Das heißt, der Verkehr wird durch den Fernpasstunnel nicht erhöht und die Verbindung wird gleichzeitig verlässlicher. Mit der zukünftigen Fernpass-Durchzugsmaut können durch die Mauteinnahmen weitere wichtige Maßnahmen an der B 179 Fernpassstraße im Sinne eines gesamthaften Konzeptes finanziert werden.

Bleibt das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen nach Realisierung des Fernpasstunnels bestehen?

Ja, das 7,5-Tonnen-Fahrverbot für LKW am Fernpass bleibt unverändert. Es wird keine hochrangige Straßenverbindung und damit auch keine neue Transitroute für den Güterverkehr geschaffen. Das ist durch Gutachten namhafter RechtsexpertInnen und einem verkehrstechnischen Gutachten mehrfach abgesichert. In dem verkehrstechnischen Gutachten heißt es etwa: 

„Das LKW-Fahrverbot ist aus verkehrstechnischer Sicht unbedingt notwendig, da die B 179 bereits heute stark belastet ist und zusätzliche Lkw die Situation weiter verschärfen würden. Der Fernpasstunnel trägt zwar zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, führt jedoch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Verkehrsflusses auf der gesamten Strecke. Insgesamt bleibt die B 179 aufgrund ihrer Steigungen und Kurvigkeit eine anspruchsvolle Verkehrsverbindung mit begrenzter Kapazität.“ 

Auf der Strecke werden auch in Zukunft Dosierungsmaßnahmen aufrechtbleiben. Dazu zählt etwa das Fahrverbot für den Güterverkehr – ausgenommen ist weiterhin nur der Ziel- oder Quellverkehr. Mehr Infos finden sich hier.

Zieht der Fernpasstunnel nicht auch Verkehr an?

Derzeitige Verkehrsmodellberechnungen gehen davon aus, dass sich die Push- und Pull-Effekte aufgrund der baulichen Verbesserungen auf der B 179 Fernpassstraße sowie die Einführung einer Bemautung in etwa die Waage halten werden, sich das Fernpass-Paket aber vor allem positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken wird. Grundsätzlich werden keine wesentlichen Verlagerungswirkungen erwartet. Die zuständigen Fachabteilungen des Landes werden sich im Rahmen des Fernpass-Pakets und im Auftrag der Tiroler Landesregierung jedenfalls mit weiteren Modellberechnungen und Beobachtungen sowie begleitenden Maßnahmen beschäftigen. Zudem bleibt das Fahrverbot von Lkw über 7,5 Tonnen bestehen. Ausgenommen ist weiterhin nur der Ziel- oder Quellverkehr. Es wird keine neue Transitroute für den Güterverkehr geschaffen.

Wieviel kostet der Fernpasstunnel?

Aktuell wird von Baukosten in der Höhe von rund 160 Millionen Euro ausgegangen (Preisbasis 2023).

Wer muss für die Baukosten aufkommen?

Durch die Fernpass-Durchzugsmaut wird nicht nur der Bau des Fernpasstunnels finanziert: Die Mittel fließen auch in viele weitere Projekte – etwa die zweite Tunnelröhre des Lermooser Tunnels, die für eine Sanierung des Lermooser Tunnels benötigt wird. Mit diesem Zwei-Tunnel-System kann ein Verkehrskollaps entlang der umliegenden Gemeinden Ehrwald, Biberwier und Lermoos bestmöglich verhindert werden. Zudem können weitere bauliche Maßnahmen auf der Fernpassstraße zur Entlastung der AnrainerInnen im Bezirk Imst und Reutte umgesetzt werden.

Belastet der Bau des Fernpasstunnels nicht die Umwelt?

Der Fernpass-Tunnel entlastet die Umwelt: geringere Fahrtstrecke + weniger Höhenunterschied = weniger Sprit + weniger Schadstoffe.

Nach 30 Jahren kann der Tunnel bereits 40.000 Tonnen CO2 einsparen. Diese positive ökologische Bilanz wurde in einer unabhängigen Studie bestätigt

Welche Auswirkungen auf die VerkehrsteilnehmerInnen und die AnrainerInnen sind in der Bauphase zu erwarten?

Zusatzbelastungen für AnrainerInnen bzw. die Außerferner Bevölkerung der Gemeinden entlang der B 179 Fernpassstraße sind nicht zu erwarten. Da es sich um den Neubau eines Tunnels handelt, gibt es für die VerkehrsteilnehmerInnen auf der B 179 Fernpassstraße in der Bauzeit nahezu keine Behinderungen. Eine zweispurige Verkehrsführung ist während der gesamten Bauzeit möglich. Der Baustellenverkehr wird zum größten Teil außerhalb der bestehenden Trasse der B 179 abgewickelt.

Wo wird das Material aus dem Tunnel deponiert?

Es ist keine dauerhafte Deponie notwendig. Das Ausbruchmaterial aus dem Tunnel wird im Baulosbereich Süd (Haarnadelkurve) als Schüttmaterial verwendet. Dort ist aufgrund der Geländeform eine technische Schüttung erforderlich. Der Tunnelvortrieb erfolgt vom Südportal aus. Das Ausbruchsmaterial kann ohne zusätzlichen Baustellenverkehr und Transportwege direkt auf der B 179 eingebaut werden.

Was passiert nach Fertigstellung des Fernpasstunnels mit der derzeitigen Passstraße?

Für Ausflugsfahrten und BesucherInnen der Aussichtspunkte und der Fernpass-Gastronomie steht der Streckenabschnitt über den Pass weiterhin zur Verfügung. Im Fall von Tunnelsperren (Unfälle, Reinigungs- und Wartungsarbeiten) dient die Passstraße als Umfahrung. Für den Radverkehr gibt es nach Fertigstellung des Tunnels eine eigene, vom motorisierten Verkehr unabhängige Trasse.

Die Passhöhe bleibt für Ausflüge an den Fernstein(see) beidseitig – von Norden und Süden – mautfrei erreichbar. Das gemeindeeigene Gebiet von Nassereith bleibt von Süden aus ebenfalls ohne Maut befahrbar.

Die mautfreie Erreichbarkeit der Passhöhe bzw. der Naherholungsgebiete auf Außerferner und Imster Seite funktioniert über die Erfassung der Kennzeichen, der so genannten Kennzeichenverfolgung. Diese Systeme sind Stand der Technik und kommen bereits auf bestehenden Mautstrecken oder auch auf Parkplätzen von Nahversorgern zum Einsatz.

Bsp: Erfassung des Kennzeichens bei der Hinfahrt zum Fernsteinsee/Passhöhe/Blindsee und bei der Rückfahrt. Wird das Kennzeichen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (noch zu definieren) erfasst, fällt keine Maut an. 

Die ASFINAG hat das Projekt „Tschirganttunnel“ (direkte Verbindung der A 12 Inntalautobahn mit der B 189 Mieminger Straße) vorerst auf Eis gelegt. Macht der Fernpasstunnel ohne den Tschirganttunnel überhaupt Sinn?

Die Wirksamkeit des Fernpasstunnels im Hinblick auf die Steigerung der Verkehrssicherheit und die Erreichbarkeit des Außerfern vor allem im Winter ist auch ohne den Tschirganttunnel in vollem Umfang gegeben. Gleichzeitig entsteht durch die Errichtung des Fernpasstunnels ohne direkter Anbindung an die A12 Inntalautobahn keine erweiterte Transitroute für den Güterverkehr über den Fernpass.

Lermooser Tunnel

Beim Lermooser Tunnel ist der Bau einer zweiten Röhre geplant – der bestehende Lermooser Tunnel muss saniert werden. Warum?

Der Bau der zweiten Röhre ist zum Schutz der AnrainerInnen – vor allem der umliegenden Gemeinden Lermoos, Ehrwald und Biberwier –  und zur Verhinderung eines Verkehrskollapses durch Tunnelsperren notwendig. Der Lermooser Tunnel wurde 1984 errichtet. Aufgrund der aktuellen sicherheitstechnischen Vorschriften und dem Stand der Technik muss der Tunnel mit Notausgängen und begeh- und befahrbaren Fluchtwegen nachgerüstet werden. Auch eine umfassende Generalsanierung der betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen ist erforderlich. Ohne zweite Röhre müsste der bestehende Tunnel allein für die Generalsanierung mehrere Monate komplett gesperrt werden. Die Umleitung würde die Gemeinden Lermoos, Biberwier und Ehrwald sowie die VerkehrsteilnehmerInnen massiv belasten und wohl zum Verkehrskollaps führen.

Langfristig kann die zweite Tunnelröhre somit die umliegenden Gemeinden massiv entlasten und die Verkehrssicherheit bzw. -verlässlichkeit entlang der B 179 Fernpassstraße erhöhen. Es kommt zu keinem Kapazitätsausbau der Fernpassstraße, wodurch auch keine neue Transitroute entsteht.

Wieso kann die eine Tunnelröhre des Lermooser Tunnel nicht für sich saniert werden?

Die heute geforderten Sicherheitsmaßnahmen sind mit einer klassischen Sanierung des bestehenden Lermooser Tunnels nicht erreichbar. Es wurden daher mehrere Varianten geprüft. Das Ergebnis: Mit einer 2. Tunnelröhre sind die Anrainergemeinden auch während der Bauarbeiten geschützt und es gibt mehr Verkehrssicherheit. Die Kapazität wird nicht ausgebaut.

Wann wird die zweite Röhre Lermooser Tunnel fertig sein?

Der voraussichtliche Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 2024: Planung
  • 2025: Behördenverfahren
  • 2026: Baubeginn – 4 Jahre Bauzeit
  • 2029: Umlegung Verkehr in neue Röhre
  • 2030: Sanierung alte Röhre

Durch den Bau der zweiten Röhre kann der Verkehr auch während der Sanierung der Bestandsröhre durch den Tunnel (2. Röhre) geleitet werden. Dadurch werden die Anrainergemeinden massiv entlastet.

Ist durch den Bau der zweiten Röhre mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen? Welche Belastungen kommen auf die Bevölkerung zu?

Es sind keine relevanten Verkehrsbehinderungen und keine Zusatzbelastungen für die AnrainerInnen zu erwarten. Während des Baus der zweiten Röhre wird der Verkehr ungehindert durch die bestehende Röhre des Lermooser Tunnels geführt.

Was passiert mit dem Ausbruchmaterial der zweiten Röhre?

Das Ausbruchmaterial wird im Sinne der Kreislaufwirtschaft wiederverwendet (z. B. Betonherstellung).

Wie viel kostet der Bau der zweiten Röhre?

Der Bau der zweiten Röhre des Lermooser Tunnels kostet nach derzeitigem Kenntnisstand 250 Millionen Euro (Preisbasis 2023).

Wird mit dem Bau der 2. Röhre der Verkehr vierspurig?

Nein, die Kapazität wird durch den Bau der 2. Röhre nicht erhöht. Beide Röhren bleiben einspurig. Wenn ein Tunnel etwa wegen Reinigungs- und Wartungsarbeiten gesperrt werden muss , kann der Verkehr in einer Röhre auch im Gegenverkehr geführt werden. Das heißt: Es benötigt künftig keine Umleitung mehr über das Ehrwalder Becken.

Bringt die zweite Röhre des Lermooser Tunnels überhaupt etwas, wenn alle anderen Tunnel auf der Strecke einspurig sind?

Der Bau der 2. Röhre des Lermooser Tunnels beinhaltet KEINEN Ausbau der Strecke. Er wird gebaut, um die Anrainergemeinden und die B 179 während der Sanierungsarbeiten im Lermooser Tunnel zu entlasten. Im Anschluss stehen beide Röhren zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass die Tunnels nicht mehr mit Gegenverkehr geführt werden und damit das Unfallrisiko deutlich reduziert werden kann.

Fernpassstraße GmbH

Was sind die Aufgaben der Fernpassstraße GmbH?

Die Fernpassstraße GmbH ist künftig für den Bau, die Erhaltung und die Verwaltung der B 179 Fernpassstraße verantwortlich. Dazu zählt der Bau der 2. Röhre des Lermooser Tunnels und des Fernpasstunnels genauso wie die Sanierung von Schlaglöchern, die Erneuerung des Straßenbelags oder die Beseitigung von Katastrophenschäden. Außerdem wird die Gesellschaft die Mautinfrastruktur planen, errichten und betreiben.

Wem gehört die Fernpassstraße GmbH? Ist sie ein Privatunternehmen?

Die Fernpassstraße GmbH steht zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol. 

Wieso nimmt die Fernpassstraße GmbH einen Kredit in Höhe von 600 Millionen Euro auf? Sind die Kosten für das Fernpass-Paket gestiegen?

Das Investitionsvolumen in das Fernpass-Paket beträgt weiterhin 500 Millionen Euro (Preisbasis 2023). Das heißt: Das Fernpass-Paket – das unter anderem den Bau der beiden Tunnel beinhaltet – ist NICHT über Nacht wie durch ein Wunder 100 Millionen Euro teurer geworden. 

Um auch die Erhaltungskosten der B 179 zu stemmen und die Investitionen vorzufinanzieren, nimmt die Fernpassstraße GmbH einen Kredit in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro auf. Darin ist auch ein “Puffer” mit eingerechnet. 

Zurückgezahlt wird der Kredit nicht aus dem Landesbudget und damit nicht mit Steuermitteln: Mit der Fernpass-Durchzugsmaut kann die Gesellschaft die erforderlichen Aufwendungen aus eigener Kraft finanzieren. Sobald der Fernpasstunnel fertiggestellt wurde, fließen die Mauteinnahmen in die Kreditrückzahlung

Fernpass-Durchzugsmaut

Für die Benützung der Fernpass-Strecke soll künftig ein Entgelt eingehoben werden. Warum?

Die B 179 Fernpassstraße ist eine alpine Passstraße mit hohem Betriebs- und Erhaltungsaufwand sowie einem hohen Anteil an Durchzugsverkehr. Gleichzeitig ist sie die einzige direkte Anbindung des Außerferns an das Tiroler Inntal. Regelmäßig müssen aufwändige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Mit 75 Brücken, sechs Galerien, drei Tunnels und kilometerlangen Stützmauern hat sie bereits jetzt einen Erhaltungsaufwand, der weit über dem anderer Verbindungen im Landesstraßennetz liegt. Zudem müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen in die Strecke getätigt werden, um die Verbindung Außerfern-Inntal aufrechtzuerhalten – darunter etwa der Bau der zweiten Tunnelröhre des Lermooser Tunnels oder Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße.  Insgesamt stehen Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro (Preisbasis 2023) an. Diese Kosten wären aus dem Landeshaushalt nicht zu stemmen.

Damit diese Kosten nicht alleine von den SteuerzahlerInnen getragen werden müssen, wird eine Fernpass-Durchzugsmaut auf der B 179 Fernpassstraße eingeführt. Der Beitrag wird von jenen eingehoben, die die Infrastruktur tatsächlich nützen. Die Fernpass-Durchzugsmaut soll nicht „die Taschen des Landes füllen“ sondern die hochwertige Infrastruktur finanzieren und absichern. 

Wie hoch wird die Fernpass-Durchzugsmaut sein?

Das Tarifmodell ist in Ausarbeitung. Grundsätzlich muss die Höhe des Mauttarifs in einem angemessenen Verhältnis zu den Ausgaben für Investitionen, Erhaltung und Bewirtschaftung der Strecke stehen. Allein in den kommenden 15 Jahren stehen auf der B 179 Fernpassstraße zusätzlich zum laufenden Betrieb Investitionen in der Höhe von 500 Millionen Euro (Preisbasis 2023) an. Das Tarifmodell am Fernpass wird an das Tarifmodell des Felbertauerns angelehnt. 

Wofür werden die Mauteinnahmen verwendet?

Die Mauteinnahmen werden direkt in die Infrastruktur der B 179 investiert. Der durchziehende Verkehr (z. B. Fernreisende) macht einen sehr großen Anteil am Verkehrsaufkommen aus und es muss auch eine Maut entrichtet werden. Für alle VielfahrerInnen hingegen, etwa Personen aus den Bezirken Reutte und Imst, wird es stark ermäßigte Mautkarten geben. Mit den Mauteinnahmen können Projekte rasch umgesetzt werden. 

Wer wird die Maut künftig einheben?

Für den Bau, die Erhaltung und die Verwaltung der B 179 Fernpassstraße ist künftig die neu gegründete Fernpassstraße GmbH verantwortlich. Außerdem wird die Gesellschaft die Mautinfrastruktur planen, errichten und betreiben. Die Fernpassstraße GmbH steht zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Tirol. 

Wann wird die Fernpass-Durchzugsmaut eingeführt?

Mit Verkehrsfreigabe des Fernpasstunnels wird auch die Fernpass-Durchzugsmaut eingeführt. 

Wo ist die Mautstation geplant?

Nach einem Beschluss des Gemeinderats von Biberwier erfolgt die Umsetzung der Mautinfrastruktur im Gemeindegebiet von Biberwier auf Höhe Blindsee. Die Mautinfrastruktur soll unter Ausnutzung aller Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, platzsparend und naturverträglich zur Gänze im Bereich Blindsee realisiert werden. Hierzu erfolgen nun die Detailplanungen. Die Passhöhe und auch der Fernsteinsee bleiben für Ausflüge sowohl von Norden (Reutte) als auch von Süden (Imst) her mautfrei erreichbar, im Gemeindegebiet von Nassereith wird es keine Mautstation geben.

Müssen die AußerfernerInnen ebenfalls einen Beitrag bei der Fernpass-Durchzugsmaut leisten?

Aus EU-rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, für AnrainerInnen eine gesonderte Lösung anzubieten. Jede und jeder, der die Fernpassstrecke nutzt, leistet einen Mautbeitrag zum Streckenerhalt.

Für den gesamten Bezirk gibt es unabhängig von der Fernpass-Durchzugsmaut ein neues 2,5 Millionen Euro starkes Regionalwirtschaftsprogramm: Alle Haushalte im Bezirk (Hauptwohnsitz) erhalten Regionalgutscheine. Diese können bei heimischen Betrieben eingelöst werden. Damit wird die Wirtschaft im Bezirk Reutte gestärkt. Das System der Regionalgutscheine soll bis 2025 fertig ausgearbeitet werden und voraussichtlich 2026 starten.

Mehr Infos zur Außerfern-Förderung finden Sie hier. 

Gibt es Ausnahmen bei der Bezahlung der Mautgebühren, wenn man etwa einen Arzttermin in Innsbruck hat?

Die Einhebung der Maut darf grundsätzlich nicht so ausgestaltet werden, dass sie gegenüber UnionsbürgerInnen diskriminierend ist. Mit dem Unionsrecht vereinbar sind Ermäßigungen in Form von so genannten "Vielfahrerkarten", die ohne Unterschied für alle UnionsbürgerInnen zugänglich sein müssen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Maut werden die rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich genützt und auf die Bedürfnisse der Anrainerinnen und Anrainer bestmöglich eingegangen. Aktuell befinden sich mehrere Tarifmodelle in Prüfung. Zudem zeichnet sich eine mögliche Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie ab dem Jahr 2026 ab, bei der sich Tirol aktiv mit möglichen Verbesserungen für die AnrainerInnen einbringen wird. Das Land Tirol hat sich mit der Fernpass-Durchzugsmaut für ein europarechtlich belastbares System entschieden.

Jemand fährt beispielsweise von Füssen nach Ehrwald oder von Heiterwang nach Vils. Muss die Person dann die Fernpass-Durchzugsmaut zahlen?

Nein. Die Fernpass-Durchzugsmaut zahlt nur, wer den Fernpass und die Mautstation beim Blindsee passiert. Die Zu- und Abfahrten zur B 179 im Bezirk Reutte und im Gemeindegebiet von Nassereith bleiben beitragsfrei.

Muss auch eine Maut entrichtet werden, wenn man zum Naherholungsgebiet auf der Passhöhe fährt?

Die Passhöhe bleibt für Ausflüge an den Fernstein(see) beidseitig – von Norden und Süden – mautfrei erreichbar. Das gemeindeeigene Gebiet von Nassereith bleibt von Süden aus ebenfalls ohne Maut befahrbar.

Die mautfreie Erreichbarkeit der Passhöhe bzw. der Naherholungsgebiete auf Außerferner und Imster Seite funktioniert über die Erfassung der Kennzeichen, der so genannten Kennzeichenverfolgung. Diese Systeme sind Stand der Technik und kommen bereits auf bestehenden Mautstrecken oder auch auf Parkplätzen von Nahversorgern zum Einsatz.

Bsp: Erfassung des Kennzeichens bei der Hinfahrt zum Fernsteinsee/Passhöhe/Blindsee und bei der Rückfahrt. Wird das Kennzeichen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (noch zu definieren) erfasst, fällt keine Maut an. 

Welche Folgen hat die Bemautung der Fernpassstrecke für den Güterverkehr?

Auch der Güterverkehr hat eine Fernpass-Durchzugsmaut zu entrichten. Auch hier lehnt sich das Tarifmodell an jenes des Felbertauern an. Die Pläne sehen ein VielfahrerInnen-Modell vor.

Wie sieht das Mautmodell für den Ziel- und Quellverkehr von Lkw aus?

Die Ermäßigungen für VielfahrerInnen sollen auch für den gesamten Ziel- und Quellverkehr gelten. Eine Mautbefreiung für den Güterverkehr ist EU-rechtlich nicht möglich.

Wird die Bemautung der Fernpassstrecke das Leben im Außerfern nicht verteuern?

Mit dem Fernpasstunnel spart gerade der Güterverkehr Zeit und Treibstoff (nach Fertigstellung des Tunnels müssen nämlich eine kürzere Fahrtstrecke und weniger Höhenmeter überwunden werden). Diese Kosteneinsparungen in Kombination mit dem Vielfahrermodell für StammkundInnen wiegen die höheren Transportkosten durch die Maut rasch auf.

AußerfernerInnen profitieren unabhängig von der Fernpass-Durchzugsmaut von der Außerfern-Förderung.

Es wird „Mautflüchtlinge“ geben. Mit welcher Mehrbelastung ist auf Ausweichstrecken zu rechnen?

Ein möglicher Ausweichverkehr über das Hahntennjoch, das Seefelder Plateau oder andere Strecken wird mitgedacht und bestmöglich verhindert. 

Wird die Mautstelle nicht für zusätzlichen Stau sorgen?

Der Vorverkauf bzw. digitale Lösungen werden forciert, um ein rasches und kontaktloses Durchfahren der Mautstation zu ermöglichen. Dabei fasst man auch die neuesten Technologien ins Auge (schrankenloses „freeflow-System“ – damit werden Staus bestmöglich vermieden).

Im Wipptal zahlen Einheimische nur elf Euro für eine Maut-Jahreskarte. Warum ist das nicht auch am Fernpass möglich?

Gemeinsam mit EuroparechtsexpertInnen hat das Land Tirol ein Modell für die Fernpass-Durchzugsmaut ausgearbeitet. Das nunmehrige Mautmodell am Fernpass ist laut RechtsexpertInnen mit dem Unionsrecht kompatibel.

Warum wird nicht auch bei anderen teuren Straßenprojekten eine Maut eingeführt?

Für die Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen, Infrastrukturprojekten und der Instandhaltung der Fernpassstrecke wird künftig auch der Durchzugsverkehr in die Pflicht genommen. Auch die vielen durchreisenden Fahrzeuge am Fernpass müssen einen Beitrag leisten, nicht mehr nur die/der heimische SteuerzahlerIn. Eine Maut kann aber nicht willkürlich eingeführt oder erhöht werden – dafür gibt es klare rechtliche Regelungen. Eine Mauteinführung ist dann möglich, wenn mit den Einnahmen der Bau oder die Erhaltung von besonderen Bauten wie Brücken, Tunnel, Stützmauern oder Schutzbauten finanziert werden müssen. Die Maut darf dabei nur etwa so hoch sein, dass damit bauliche und betriebliche Erhaltung sowie die Neubauinvestitionen abgedeckt werden. Am Fernpass stehen in den kommenden Jahren erhebliche Finanzierungen – nämlich über 500 Millionen Euro – an (Hinweis dazu: Die B 179 Fernpassstraße ist im Bereich der Scheitelstrecke nach Jahrzehnten in Betrieb aus technischer Sicht am „Lebensende“ angelangt, was dementsprechend auch mit einem ohnehin massiven Erhaltungsaufwand einhergeht), die unter anderem mit den künftigen Mauteinnahmen finanziert werden. Der Großteil der Fahrzeuge ist dem Durchreise- bzw. Urlauberverkehr zuzuordnen.

Außerfern-Förderung

Warum gibt es die Außerfern-Förderung?

Ganz grundsätzlich gilt es, die regionale Wirtschaft im Bezirk Reutte zu stärken. Das passiert mit einem eigenen Regionalwirtschaftsprogramm. Ein solches Sonderförderungsprogramm gibt es bereits. Es wird neu aufgelegt, sodass allen Haushalten ab 2026 Regionalwährungsgutscheine zur Verfügung gestellt werden können. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz.

Wer bekommt die Außerfern-Förderung?

Alle Personen mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte erhalten eine Außerfern-Förderung.

Was ist mit Neben-, Zweit- und Freizeitwohnsitzen – erhalten diese Personen eine Außerfern-Förderung?

Nein.

Wie hoch ist die (voraussichtliche) Höhe der Außerfern-Förderung pro Jahr?

Die konkrete Ausgestaltung und Höhe der Regionalwährungsgutscheine sind derzeit in Ausarbeitung. Das Land Tirol orientiert sich dabei an 150 Euro für Einpersonenhaushalte, 200 Euro für Zweipersonenhaushalte und 290 Euro ab drei Personenhaushalten.

Ab wann wird die Außerfern-Förderung ausbezahlt?

Die Außerfern-Förderung soll voraussichtlich 2026 starten.

Muss ich um eine Außerfern-Förderung ansuchen?

Die Außerfern-Förderung steht allen Haushalten mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte zu. Es folgen zeitgerecht Informationen zur konkreten Abwicklung.

Wie wird der Beitrag ausbezahlt?

Die Förderung wird in Form einer „Regionalwährung“ (in Form von Gutscheinen) zur Verfügung gestellt. Das Modell der Abwicklung wird zeitnah erarbeitet.

Warum wird der Beitrag in Form von „Regionalwährungs-Gutscheinen“ ausbezahlt?

Für den gesamten Bezirk gibt es ein neues rund 2,5 Millionen Euro starkes Regionalwirtschaftsprogramm: Alle Haushalte im Bezirk (Hauptwohnsitz) erhalten Regionalgutscheine. Diese können bei heimischen Betrieben eingelöst werden.

Durch die Förderung in Form eines „Regionalwährungs-Gutscheins“ kann die regionale Wirtschaft gefördert werden, da Kaufkraft im Bezirk generiert und gehalten wird.

Wo kann ich die Außerfern-Förderung dann einlösen?

Bei allen teilnehmenden Betrieben und Einrichtungen im Bezirk Reutte. Eine Übersicht und weitere Informationen folgen zeitgerecht.

Ist die Außerfern-Förderung rechtskonform? In Deutschland wurde die Maut ja auch gekippt?

Ein entsprechendes Gutachten (2024) von Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. liegt vor:

„Der Ausweitung des bestehenden Regionalwirtschaftsprogramms auf den gesamten Bezirk Reutte und der Aufnahme einer neuen Förderschiene in Form von Regionalwährungsgutscheinen an Haushalte stehen keine verfassungs- oder verwaltungsrechtlichen Bedenken entgegen. Insbesondere steht die geplante Förderung mit dem Gleichheitssatz im Einklang.“

Das gesamte Gutachten zum Nachlesen finden Sie hier.

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