Leitfaden Stellplatzverordnung
Informationen zur Erlassung von Gemeindeverordnungen zur Festlegung von Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und mögliche Reduktion der Anzahl von Stellplätzen durch ein projektbezogenes Mobilitätskonzept
In der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie sind die Handlungsfelder „Energie und Klimaschutz“, „Mobilität und Infrastruktur“, „Gebäude und Raumordnung“, „Wirtschaft und Regionalentwicklung“, „Klimawandelanpassung“ und „Landesverwaltung als Vorbild“ definiert.
Als konkrete Maßnahme wurde u.a. eine „Verkehrssparende und flächenschonende Bau- und Raumordnung“ identifiziert, wobei der verstärkten Nutzung der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Fahrrad-, Fuß- und öffentlicher Verkehr) eine hohe Priorität eingeräumt wird.
Durch Stellplatzverordnungen soll grundsätzlich sichergestellt werden, dass ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Kommunen können damit verhindern, dass der ruhende Verkehr auf öffentliche Straßen und Plätze ausweicht und dort zu Parkdruck, Konflikten und einer Verschlechterung der Aufenthaltsqualität führt.
Das Vorhandensein von Stellplätzen für den motorisierten Individualverkehr kann jedoch auch die Motivation für den Besitz eines Fahrzeugs erhöhen und in weiterer Folge durch dessen verstärkte Nutzung das Mobilitätsverhalten beeinflussen.
Bei der Erlassung von Stellplatzverordnungen sind verschiedene Spannungsfelder zu berücksichtigen:
Spannungsfeld zwischen flächensparender Bauweise und dem Flächenbedarf für Stellplätze.
Die Anlage von oberirdischen Stellplätzen ist mit Versiegelung von Flächen verbunden.
Oberirdische Stellplätze haben Einfluss auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und prägen das Ortsbild in unseren Gemeinden, deshalb wird häufig die Errichtung von Tiefgaragenplätzen bevorzugt.
Die Errichtung von Stellplätzen, insbesondere in Tiefgaragen, verursacht erhebliche Kosten. Stellplatzvorgaben haben somit direkte Auswirkungen auf die Bau- und Mietkosten und können Wohnraum verteuern, was dem Grundsatz des leistbaren Wohnens entgegensteht.
Stellplatzvorgaben können auch einer gewünschten Verdichtung im Bestand widersprechen, da für jeden Stellplatz zusätzliche Fläche benötigt wird
Ein wesentlicher Konflikt besteht zwischen der Förderung nachhaltiger Mobilität und der faktischen Privilegierung des Autoverkehrs.
Besonders problematisch wird dies in gut erschlossenen Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung, wo ein geringerer Pkw-Besitz zu erwarten wäre, aber dennoch Stellplätze vorgeschrieben werden. Dies kann zu einer "selbsterfüllenden Prophezeiung" werden, da verfügbare Stellplätze die Pkw-Nutzung fördern.
Dieser Leitfaden soll den Gemeinden eine Hilfestellung bei der Erstellung von Stellplatzverordnungen bieten und verschiedene Ansätze und Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl von erforderlichen Stellplätzen bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen von Gebäuden aufzeigen. Weitere Ausführungen zur Berücksichtigung von projektbezogenen Mobilitätskonzepten in einer Verordnung finden sich im zweiten Teil des Leitfadens.
Beispielhaft wird auch ein Muster für eine Stellplatzverordnung zur Verfügung gestellt.
Folgende Abteilungen stehen bei Fragen zur Verfügung:
Für fachliche Fragen:
Abt. Mobilitätsplanung
Herrengasse 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 4081
mobilitaetsplanung@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/
Für rechtliche Fragen:
Abt. Bau und Raumordnungsrecht
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
+43 512 508 2712
baurecht@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/bau-raumordnungsrecht