UVP - Vorverfahren Zur Erklärung der Bezeichnung von:
Anforderungen
Kurzbeschreibung
Dieses Verfahren ist fakultativer Natur - es dient der Darlegung der Grundzüge eines Vorhabens und zur Erstellung eines Konzeptes für die Umweltverträglichkeitserklärung. Dabei sollen nicht Untersuchungsergebnisse ermittelt werden, sondern eine zeitliche, örtliche und methodische Abgrenzung erfolgen, auf welcher die anschließende Feststellung und Bewertung der Umweltauswirkungen basiert. Es stellt für die Projektwerberin oder den Projektwerber aber keine Garantie dar, dass das Vorhaben genehmigt wird.
Allgemeine Informationen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann die Projektwerberin/der Projektwerber einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.
Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.
Das im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verankerte Investorenservice sieht vor, dass der Projektwerberin/dem Projektwerber bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden können. In elektronischer Form vorhandene Umweltdaten sind zugänglich zu machen.
Voraussetzungen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Siehe "Allgemeine Informationen".
Fristen Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Verfahrensablauf Zur Erklärung dieses Abschnitts
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
- Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
- Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung
In dem Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung können die Angaben, gemessen an den zu erwartenden Umweltauswirkungen, in prioritär und nicht prioritär gegliedert werden.
Kosten Zur Erklärung dieses Abschnitts
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesabgabenverordnung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Zuständigkeiten
Zuständige Stelle Zur Erklärung dieses Abschnitts
- die nach der Lage des Projekts zuständige Landesregierung
- für die Durchführung des Verfahrens für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Details
Rechtsgrundlagen Zur Erklärung dieses Abschnitts
§ 4Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)