Allgemeine Produktsicherheit - Marktüberwachung
Aufgabe der Behörde im Rahmen der behördlichen Marktüberwachung ist es, sicherzustellen, dass Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) ihren Verpflichtungen nachkommen. Dazu erfolgen
- Markterhebungen (Nachschau, welche Produkte am Markt sind); Markterhebungen werden sowohl im Anlassfall z.B. aufgrund eines Unfalles mit einem Produkt, als auch ohne konkreten Anlass, im Rahmen von Routine- u. Stichprobenuntersuchungen, durchgeführt.
- Untersuchung von Produkten durch unabhängige Prüfstellen, die im Herstellungsprozess nicht mitgewirkt haben.
- Maßnahmen gegen unsichere Produkte
Der Maßnahmenkatalog nach dem Produktsicherheitsgesetz 2004 ist nicht abschließend und beinhaltet folgende Möglichkeiten:
- Verpflichtung zur Beigabe der Gebrauchsanleitung oder Anbringung von Kennzeichnungselementen auf der Verpackung oder dem Produkt;
- Verpflichtung auf dem Produkt vor Gefahren zu warnen und Verhaltenshinweise zu deren Vermeidung zu geben;
- Verpflichtung zur Veröffentlichung von Warnhinweisen;
- Erlassung von Geboten und Verboten betreffend Werbemaßnahmen für Produkte;
- Festlegung bestimmter Beschaffenheitsanforderungen (z.B. Sicherheitsvorkehrungen);
- Verpflichtung zum Nachweis der Erfüllung bestimmter Prüfanforderungen;
- Verbote oder Beschränkungen des Inverkehrbringens;
- Verbote oder Beschränkungen des Exports;
- Rücknahmeverpflichtung und nötigenfalls die Vernichtung eines Produktes;
- Veröffentlichung von Rückrufaktionen.
Diese Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Produktsicherheits-Aufsichtsorganen unmittelbar bei der Inspektin vor Ort oder vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mittels Bescheid oder Verordnung getroffen werden.