Produktsicherheitsgesetz 2004
Derzeit ist das Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004 in Kraft. Das PSG 2004 setzte die Richtlinie 2001/95/EG über die Allgemeine Produktsicherheit innerstaatlich um.
Mit der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (APSV) wurde die Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit 2001 aufgehoben.
Das PSG 2004 bleibt vorläufig in den Teilen, welche seit dem 13.12.2024 nicht von der APSV ersetzt werden, in Kraft. Bei konkurrierenden Bestimmungen sind jedenfalls die unmittelbar geltenden Bestimmungen APSV anzuwenden. Ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zur APSV wird derzeit ausgearbeitet.
Das Produktsicherheitsgesetz gilt subsidiär für alle Verbraucherprodukte. Bei Verbraucherprodukten, für die Sicherheitsanforderungen in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften festgelegt worden sind, kommt das Produktsicherheitsgesetz dann ergänzend zur Anwendung, wenn diese Sicherheitsanforderungen nicht entsprechend dem Ziel des Produktsicherheitsgesetzes (Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte) geregelt sind. Die Bestimmungen im Produktsicherheitsgesetz, die die Marktüberwachung betreffen, sind bei Verbraucherprodukten, für die eigene Sicherheitsvorschriften bestehen, ergänzend anzuwenden.