Produktsicherheitsgesetz 2004
Im Jahr 2001 wurde die Richtlinie 2001/95/EG über die Allgemeine Produktsicherheit neu erlassen. Die Bestimmungen wurden in Österreich mit dem Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004 umgesetzt.
Das Produktsicherheitsgesetz gilt subsidiär für alle Verbraucherprodukte. Bei Verbraucherprodukten, für die Sicherheitsanforderungen in anderen bundesgesetzlichen Vorschriften festgelegt worden sind, kommt das Produktsicherheitsgesetz dann ergänzend zur Anwendung, wenn diese Sicherheitsanforderungen nicht entsprechend dem Ziel des Produktsicherheitsgesetzes (Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte) geregelt sind. Die Bestimmungen im Produktsicherheitsgesetz, die die Marktüberwachung betreffen, sind bei Verbraucherprodukten, für die eigene Sicherheitsvorschriften bestehen, ergänzend anzuwenden.