Biomasseheizung
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Biomasseheizung (Pellets-, Hackgutkessel sowie Holzvergaserkessel) als Hauptheizung in ein bestehendes Wohnhaus oder bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
- mindestens 1.000 Liter Pufferspeicher bei Holzvergaserkessel
- Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind die Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Nachweis für den Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung gemäß EN 15544 zu erbringen.
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET: Liste der förderbaren Haustechniksysteme
ACHTUNG: Eine Kombination mit fossilen Energieträgern (Hybridanlage) ist nicht zulässig!
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten)
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage:
| kW | Obergrenze |
| < 50 | € 24.000,- |
| 50 - 100 | € 40.000,- |
| > 100 | € 49.300,- |
Werden im Zuge des Heizungstausches auch Maßnahmen außerhalb des Heizraums wie zum Beispiel der Einbau einer Fußboden- oder Wandheizung bzw. der Tausch von Heizkörpern im Sinne der Maßnahme „Verbesserte Heizungsverteilung“ durchgeführt, so erhöht sich der Kostenrahmen der Heizung um die anfallenden Kosten für diese Verbesserung der Heizungsverteilung bis maximal zur Obergrenze für die Maßnahme.
Beispiel:
| Biomasseheizung < 50 kW laut Rechnung: | € 26.000,- | Deckelung: | € 24.000,- |
| Heizungsverteilung (Fußbodenheizung) laut Rechnung: | € 11.000,- | Deckelung: | € 10.000,- |
| Summe: | € 37.000,- | Gesamtdeckel: | € 34.000,- |
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage (inkl. Tankreinigung), Kosten für Kamin, Kessel, Austragungssystem (Schnecke, Gebläse usw.), Elektroanschluss, Heizungspumpen, Regelung, erforderliche bauliche Arbeiten im Bereich des Brennstofflagers (Pellets, Hackgut), ggf. Heizverteilsystem (Heizkörpertausch, Niedertemperaturverteilung, Thermostatventile, Wärmemengenzähler usw.),
Nicht förderungsfähige Kosten
Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Verwaltungsabgaben
Letzte Aktualisierung der Homepage 01.01.2026