Erstellung Sanierungskonzept
Erstellung eines Sanierungskonzeptes (erweiterte Energieberatung) mit Berechnung eines Energieausweises oder eines Renovierungsausweises durch eine befugte Person für ein Wohnhaus oder Heim mit der Zielsetzung, die Anforderungen der Ökostufe 2050 zu erreichen. Folgende Bereiche sind zu beachten:
- Thermische Qualität der Gebäudehülle
- Energetische Effizienz der Haustechnik
- Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger
Reduktion der CO2-Emissionen
Die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung unter Berücksichtigung der o.a. Bereiche sind gesammelt zu dokumentieren.
Anforderungen
Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze:
- € 960,- brutto bzw. € 1,- / m² geförderte Nutzfläche, bis max. € 3.200,-
Förderungsfähige Kosten
Sanierungskonzept, Energieausweis-Berechnung mit den erforderlichen Erhebungen, Plänen, Bestandsaufnahmen, sonstigen notwendigen Analysen
Nicht förderungsfähige Kosten
Energieberatung ohne Energieausweis, Energieausweisberechnung bei dem der Zielwert Ökostufe 2050 nicht erreicht wird, Energieausweisberechnung ohne Sanierungsmaßnahmen
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Energieausweisberechnung mit den notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025