Förderungsabwicklung - So kommen Sie zur Förderung
Ansuchen - Einreichung
- spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum betreffend die Sanierungsmaßnahmen
- Wohnhaussanierungsansuchen (Ansuchen A5) vollständig ausfüllen und von Bauortgemeinde bestätigen lassen.
- Die Förderung für Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Sonnenschutz (im Rahmen der Wohnhaussanierung) kann auch online beantragt werden (ID-Austria erforderlich).
- Eigentümergemeinschaften, die nicht steuerlich erfasst sind, müssen sich in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) eintragen lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundeskanzleramtes.
Rechnungs- bzw. Angebotszusammenstellung anhand der getätigten Maßnahmen
- Einmaliger Zuschuss: Kopien der Rechnungen mit Einzahlungsbelegen
- Annuitätenzuschuss: Kopien der Rechnungen mit Einzahlungsbelegen oder Kostenvoranschlägen
- bei Ökobonus-Zuschuss: je ein Energieausweis vor und nach Sanierung
- bei Bonus „klimafreundliches Heizen“: Formblatt F97 mit Entsorgungsbestätigung
Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens
Auszahlung der Förderung
- Einmalzuschuss: nach dem auf der Zusicherung angeführten Auszahlungstermin
- Annuitätenzuschuss: ab Tilgungsbeginn des Bankkredits, frühestens ab Zusicherung