Solaranlagen
Tausch oder erstmaliger Einbau einer Solaranlage in ein bestehendes Wohnhaus oder ein bestehendes Heim.
Anforderungen
- Gebäudealter: unabhängig vom Gebäudealter
- Produktzertifizierung lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie
- Kollektor-Aperturfläche pro Wohnung:
- für Gebäude ≤ 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 4 m² Aperturfläche
- für Gebäude > 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² Aperturfläche
- förderbar maximal 20 m² Aperturfläche pro Wohnung
- mindestens 50 Liter Speicherinhalt pro m² Kollektor-Aperturfläche und
- Wärmemengenerfassung (Wärmemengenzähler oder in Regelung integriert)
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET: Liste der förderbaren Haustechniksysteme
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten (max. Förderung € 210,- / m²Aperturfläche) oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
- Spezifische Kostenobergrenze: Obergrenze: € 700,- / m²Aperturfläche brutto
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Demontage- und Entsorgungskosten der Altanlage, Kosten für Solarkollektor, Kollektormontage, Kollektorbefestigungsmaterial samt notwendiger Unterkonstruktion, Solarleitung, Dämmung, Solarstation (Pumpengruppe), Elektroanschluss, Adaptierungsarbeiten im Heizraum, Regelung
Nicht förderungsfähige Kosten
Erhaltungsmaßnahmen wie Austausch der Regelung, der Gläsern usw., Speicher und reine Warmwasserwärmepumpen (diese sind ggf. unter Punkt Effiziente Warmwasserbereitung förderbar), Warmwasserleitungen
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Formblatt F97 von befugter Firma bestätigt
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025