Aktuelles aus der Regierungssitzung

Land Tirol fördert Stromspeicher für PV-Anlagen

  • Zwei Millionen Euro Landesförderung für netzdienliche Stromspeicheranlagen
  • Rund 30 Prozent Kostenersparnis durch Landesförderung und avisierte Mehrwertsteuerbefreiung des Bundes
  • Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils von Sonnenstrom auf bis zu 60 Prozent
  • Entlastung der Stromnetze von Spitzen durch intelligente Speicher

Mit 1. Jänner 2024 gibt es in Tirol eine neue Landesförderung für netzdienliche Stromspeichersysteme für Photovoltaik(PV)-Anlagen. „Neben der Unterstützung für PV-Freiflächenanlagen auf bereits versiegelten Flächen setzen wir von Landesseite einen weiteren Schwerpunkt zur Gewinnung und Nutzung von Sonnenenergie. Die neu aufgelegte PV-Speicherförderung ist im kommenden Jahr mit zwei Millionen Euro dotiert“, erklärt LH Anton Mattle. Gefördert werden ausschließlich Speicher, deren Batterie in Abhängigkeit vom Zustand der Stromnetze geladen werden kann. Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität und ist mit zehn Kilowattstunden und 1.500 Euro begrenzt. Gefördert werden die ersten zehn kWh neuer Speicher wie auch die Erweiterung von bestehenden Speichern auf zehn kWh.

„Die neue Landesförderung hat das Ziel, den Eigenverbrauchsanteil zu maximieren, die Stromkosten zu minimieren und die Netzbelastung zu optimieren. In Kombination mit der vom Bund in Aussicht gestellten Mehrwertsteuerbefreiung, die auch für Stromspeicher gelten soll, wird rund ein Drittel der Anschaffungskosten gefördert“, betont Energiereferent LHStv Josef Geisler. Auch wenn Tirol gemeinsam mit Vorarlberg die niedrigsten Stromtarife habe und sich die Einspeisetarife für Sonnenstrom nach einem Allzeithoch 2022 wieder einpendeln, sei eine PV-Anlage gerade in Kombination mit einem Speicher eine mehr als sinnvolle Investition.

Ausbau und Entlastung der Stromnetze

2022 wurden in Tirol rund 249 Gigawattstunden Strom aus Sonnenenergie erzeugt. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahres-Strombedarf von 7.000 Haushalten. Allein im vergangenen Jahr 2022 ist die Erzeugung von PV-Strom auf Tirols Dächern um mehr als ein Drittel gestiegen. Mindestens 7.000 PV-Anlagen, die in das öffentliche Stromnetz einspeisen, wurden ersten Schätzungen zufolge im heurigen Jahr 2023 in Betrieb genommen. Das belastet die Stromnetze: Rund drei Prozent der Netze sind an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Um die Netze fit für die Energiewende zu machen, werden im kommenden Jahr dreistellige Millionenbeträge in den Netzausbau investiert.

Steigerung des Eigenverbrauchsanteils

Entlastend für das Stromnetz wirken intelligente Speichersysteme. Durch eine zielgesteuerte Ladung des Batteriespeichers kann der Sonnenstrom dezentral eingespeichert werden, wenn die Netzbelastung am höchsten ist – etwa zur Mittagszeit. Die Einspeisung erfolgt verstärkt zu Tageszeiten, in denen das Stromnetz ausreichend Kapazitäten hat und die Energie im Netz gebraucht wird. Für den Eigenverbrauch steht die Energie durch den Speicher bedarfsgerecht Tag und Nacht zur Verfügung. Der Eigenverbrauchsanteil kann so von 30 bis 40 Prozent auf rund 60 Prozent gesteigert werden, was die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen weiter verbessert.

Strom aus Wasserkraft und vom Dach

2022 lag der Anteil erneuerbarer Energie in Tirol erstmals bei über 50 Prozent. Bis zum Jahr 2050 will Tirol seinen gesamten Energiebedarf bilanziell aus heimischen, erneuerbaren Energieträgern decken. Mit einem Anteil von annährend 20 Prozent wird PV neben der Wasserkraft der wichtigste Stromlieferant sein. „Mit der neuen Förderung leisten wir seitens des Landes einen weiteren Beitrag zum PV-Ausbau, zur Erreichung der Energieautonomie, aber auch zur Entlastung unserer Stromnetze“, unterstreichen LH Mattle und LHStv Geisler.

Im Zeitraum Juli 2016 bis Ende 2018 hat das Land Tirol bereits eine Förderung für Sonnenstromspeicher gewährt. Im Rahmen dieser Förderungen wurden in Tirol knapp 600 Speichersysteme unterstützt. Die Landesförderung wurde durch eine Bundesförderung abgelöst, die jedoch rasch ausgeschöpft war. Nunmehr hat der Bund angekündigt, neben der Anschaffung PV-Anlagen auch Stromspeicher von der Mehrwertsteuer zu befreien. Detailinformationen liegen dazu jedoch noch nicht vor.


Factbox: Förderung Stromspeicher für PV-Anlagen

 

Wer kann die Förderung beantragen? Natürliche (Privatpersonen) und juristische Personen (Betriebe, Vereine, etc.) mit Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol

Was wird gefördert?

  • Stromspeicheranlagen basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit (netzdienliche Speicher)
  • Neu errichtete Stromspeicheranlagen mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität (bei größeren Anlagen die ersten 10 kWh)
  • Erweiterung bestehender Speicher bis zu einer Speicherkapazität von 10 kWh mit 150 Euro pro kWh
  • Errichtung und Inbetriebnahme ab 1. Jänner 2024

Förderrichtlinie in Kürze unter www.tirol.gv.at/energiefoerderungen.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

 

Gebührenbremse: Mit Mitteln in Höhe von rund 12,8 Millionen Euro werden Gemeindegebühren für Müll abgegolten. Damit wird eine Anhebung der Gebühren zur Kostendeckung der Gemeinden auch im Jahr 2024 abgefedert. Die Tiroler Landesregierung beschloss auf Antrag von Gemeindereferent LH Anton Mattle die entsprechenden Richtlinien. „Die Teuerung trifft die Tiroler Haushalte ebenso wie auch die Gemeinden. Einerseits setzen wir auch im Jahr 2024 auf den Tirol-Zuschuss, um die Tiroler Haushalte – vor allem auch jene, mit niedrigeren Einkommen – bei hohen Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Um als Gemeinde steigende Kosten zu stemmen, sind in der Regel auch eine Anhebung von Gebühren und Abgaben notwendig. Mit dem Beschluss zur Umsetzung der Gebührenbremse entlasten wir über den Weg der Gemeinde die einzelnen Haushalte, indem jeder Hauptwohnsitz in Tirol eine Gutschrift auf die Abgabenpflicht erhält“, erklärt LH Mattle. Auch LHStv Georg Dornauer sieht in der Gebührenbremse ein wichtiges Instrument: „Um die Deckung der Kosten für die Gemeinde weitestgehend zu gewährleisten und eine Verlagerung der Mehrkosten zulasten der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu verhindern, haben wir mit der Gebührenbremse und den Mitteln des Bundes ein gutes Instrument für das kommende Jahr in der Hand, um dem einzelnen Haushalt zu helfen.“ Gleichzeitig müsse man vorausschauend auch betonen, dass „mit sinkender Inflation auch wieder ein Zurückfahren der Zuschuss-Politik eingeläutet werden muss“, sind sich LH Mattle und LHStv Dornauer einig.

Musau: Nach der Selbstauflösung des Gemeinderats der Gemeinde Musau im Bezirk Reutte hat die Tiroler Landesregierung – wie in solchen Fällen auch gesetzlich vorgesehen – zur Fortführung der Gemeindeverwaltung einen Amtsverwalter bestellt. Christoph Fringer, Gemeinderevisor an der Bezirkshauptmannschaft Reutte, wird vorübergehend bis zur Neuwahl des Gemeinderats die laufenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten der Gemeinde regeln. Beratend wird Fringer ein Beirat aus vier Personen zur Seite gestellt.

HPV-Impfung:Seit Februar 2023 ist die HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche vom neunten bis nun zum 21. Geburtstag im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms des Bundes, des Landes und der Sozialversicherung kostenlos verfügbar. Empfohlen wird die HPV-Impfung laut Österreichischem Impfplan jedoch allen Personen bis 30 Jahre. Daher setzt das Land Tirol mit Februar 2024 einen weiteren Schritt: Lässt sich eine Person zwischen 21 und 27 Jahren gegen HPV impfen, wird die Hälfte der Kosten von der öffentlichen Hand übernommen. Möglich sind die HPV-Impfungen für diese Personengruppe bei den Gesundheitsämtern an den Bezirkshauptmannschaften bzw. dem Stadtmagistrat in Innsbruck. Für die Geimpften bleibt damit ein Selbstbehalt in Höhe von 100 Euro zu tragen. „HPV-Impfungen schützen in hohem Maß vor Papillomavirus-assoziierten Krebsvorstufen. Mit der Übernahme der Hälfte der Kosten tragen wir damit nochmals wesentlich zur Gesundheits- und Krebsvorsorge bei“, sagt Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele. Für die Maßnahme – eine Erweiterung der Impfaktion Tirol – werden für das Jahr 2024 200.000 Euro bereitgestellt. Infolge der Beschlussfassung durch den Tiroler Landtag soll dieser Betrag auch in weiterer Folge jährlich zur Verfügung stehen.

Abwassermonitoring: Auch im Jahr 2024 wird das Abwassermonitoring in Tirol fortgesetzt. Die Daten fließen in das „Monitoring von akuten respiratorischen Infekten“ bzw. das epidemiologische Früherkennungssystem. Auf Antrag von Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele werden im Jahr 2024 320.000 Euro dafür bereitgestellt. „Das Abwassermonitoring zeichnet sich durch ein aussagekräftiges Datenmaterial aus. Das ist wesentlich, um die Fallzahlenentwicklungen bei akut respiratorischen Infekten im Auge zu behalten und mögliche Infektionswellen bestmöglich zu beobachten bzw. auch, um entsprechen Prognosen zu verfassen. Tirol ist und war Vorreiter in Sachen Abwassermonitoring – diesen Weg setzen wir auch im kommenden Jahr fort“, so LRin Hagele.

Sonderförderungsprogramm: 675.000 Euro für das Sonderförderungsprogramm Oberes und Oberstes Gericht (für die Jahre 2023 und 2024) und rund eine Million Euro für das Sonderförderungsprogramm Pitztal (für die Jahre 2023, 2024 und 2025) – das beschloss die Tiroler Landesregierung heute unter anderem auf Antrag von LH Anton Mattle. „Einmal mehr können wir im Zuge dieser Programme Projekte unterstützen, die für die Region – sei es im Bereich Tourismus, Nachhaltigkeit oder Wirtschaftsentwicklung – wesentlich sind. Nicht selten können diese erst mit Hilfe solcher Förderung realisiert werden. Im Sinne der Weiterentwicklung unserer Regionen und des gesamten Standorts Tirol gilt es auch weiterhin, Projekte von Unternehmen oder Einrichtungen zu fördern, sodass wir die Lebensqualität insgesamt und vor Ort aufrechterhalten.“ Beispielsweise werden die Liegeflächen am Badesee Ried im Oberinntal erweitert oder das „Haus der Natur“ der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal gefördert. Auch für die Regionalmanagements selbst werden entsprechende Mittel bereitgestellt.