Richtlinien
Richtlinie für Landesförderungen
Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln - Diese Richtlinie gilt für Landesförderungen, soweit nicht durch ein Gesetz, durch eine Verordnung oder durch eine speziellere Förderrichtlinie anderes geregelt ist.
Diese Richtlinie tritt am 01.02.2023 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt eingelangten Förderanträge.