Kultur: Förderantrag für Bibliotheken
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol bekennt sich zur Freiheit und Vielfalt der Kultur. Es fördert im Landesinteresse gelegene kulturelle Vorhaben und Tätigkeiten, insbesondere wenn diese im Land ausgeübt werden oder einen sonstigen Bezug zum Land aufweisen.
Voraussetzungen
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Medienankauf (Buch, CD, DVD, Hörbuch, Video)
- EDV-Anschaffung im Bereich der Hardware (PC, Drucker, Handscanner, usw.)
- Einrichtung (Büchereimobiliar)
- Veranstaltungen (anteilige Förderung für Honorar- oder Fahrtkosten bei Literaturveranstaltungen oder sonstigen Veranstaltungen mit kulturellem Schwerpunkt)
Fristen
Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Entscheidung über die Gewährung der Förderung vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Beginn des Zeitraumes, für den die Förderung der Jahrestätigkeit gewährt werden soll, erfolgen kann. Allfällige Einreichtermine sind zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Kostenvoranschlag
- Rechnungen mit Zahlungsbestätigungen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.