Tiroler Familienpass - EuregioFamilyPass Erstantragsformular
Allgemeine Informationen
Formular, mit dem Tiroler Familien um einen Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass ansuchen können.
Der Tiroler Familienpass ist eine kostenlose Berechtigungskarte, mit der in Tirol ansässige Familien bei ausgewählten Unternehmen, Gemeinden und Veranstaltungen Rabatte und Vergünstigungen erhalten. Dadurch trägt der Tiroler Familienpass zur finanziellen Unterstützung und Entlastung von Familien bei.
Im Rahmen eines gemeinsamen Familienpass-Projektes der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino gilt der Tiroler Familienpass als „EuregioFamilyPass“ in der gesamt Euregio.
Information:
- Änderungen im Rahmen des Tiroler Familienpasses können über das Digital Service Tirol eigenständig vorgenommen werden. Zu den weitere Informationen zum Service Familienpass.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Tiroler Familienpasses sind:
- Der/die Antragsteller/in muss für mindestens ein minderjähriges Kind oder ein volljähriges Kind mit Behinderung obsorgeberechtigt sein und mit diesem im selben Haushalt leben. Für das minderjährige Kind bzw. das volljährige Kind mit Behinderung muss die Familienbeihilfe bzw. die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden.
- Elternteile, die nicht ständig im selben Haushalt mit dem Kind wohnen, können nachweisen, dass sie ihr Kontaktrecht ausüben.
- Antragsteller/innen, außer in den bereits genannten Fällen, sind Pflege- oder Bereitschaftseltern oder enge Bezugspersonen von Kindern in privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und in sozialpädagogischen Einrichtungen mit Bewilligung gemäß § 12 oder § 22 Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz (TKJHG).
- Der Hauptwohnsitz, der Nebenwohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des/r Antragsteller/in muss sich in Tirol befinden.
Der Tiroler Familienpass ist ab Ausstellung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten im Familienpass eingetragenen Kindes gültig. Bei Bezug der erhöhten Familienbeihilfe ist der Familienpass bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des volljährigen Kindes gültig.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Auf Verlangen der zuständigen Stelle sind folgende Unterlagen nachzureichen:
- Eidesstattliche Erklärung, dass das Besuchsrecht ausgeübt wird
- Bestätigung über den Erhalt der Familienbeihilfe
- Kopie der Meldebestätigung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.