Waldfonds
Allgemeine Informationen
Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“.
Voraussetzungen
EIne AMA-Betriebsnummer (Klientennummer) ist erforderlich. Informationen zur Beantragung der AMA- Betriebs-/Klientennummer.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderungswerber der gültigen Richtlinie
- Waldbesitzervereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften öffentlichen Rechts
- Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Zuständige Stelle
Der Antrag ist bei jener Behörde einzubringen, die für Ihr Anliegen zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen
- Maßnahmenspezifische Beilagen (Beispiel: Lageplan, Beratungsformular, Vergleichsangebote)
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Organisationsstatut
- Bestätigung Finanzamt
- Zusatzblatt bei Personenvereinigungen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.