Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Einfach zusammengefasst:
Ziel der Förderung ist es, die Kinder- und Jugendarbeit in Tirol zu unterstützen.
Besonders gefördert wird die außerschulische, freizeitpädagogische Arbeit.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Projekte mit pädagogischem oder freizeitpädagogischem Inhalt
- Investitionen in Jugendräume
- Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit
- Studien für Expertinnen- und Expertenwissen
Gefördert werden Vereine, öffentlich-rechtliche Institutionen, Einzelpersonen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Die Art und Höhe der Förderung und alle Regeln stehen in der Richtlinie.
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist eine bedarfsgerechte Unterstützung der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere
- Projekte mit überwiegend pädagogischem bzw. freizeitpädagogischem Inhalt
- Investitionen in Jugendräume
- Bildungsmaßnahmen für die außerschulische, freizeitpädagogische Kinder- und Jugendarbeit
- Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für ExpertInnenarbeit
Art und Ausmaß der Förderung sowie die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.
Voraussetzungen
FördernehmerInnen können sein:
Vereine, öffentlich-rechtliche Institutionen, Einzelpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
• detaillierte Projektbeschreibung,
• Kostenkalkulation inkl. Finanzierungsplan,
• Bekanntgabe beantragter, bereits zugesagter oder gewährter Förderungen,
• bei erstmaligem Ansuchen nähere Angaben zur Einrichtung wie Firmenbuch-, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten.
Die Förderstelle kann im Einzelfall zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen/Informationen verzichten.
Unvollständige Förderanträge können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie Jugendförderung
Richtlinie Objektförderungen außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Einreichung
Antragsformular - online (nicht für "Ferienaktionen" und "Internationaler Jugendaustausch")
Antragsformular - online - für Ferienaktionen
Antragsformular für Internationalen Jugendaustausch (bitte per E-Mail an gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at)
Verwendungsnachweis
Belegaufstellung (nicht für "Ferienaktionen" und "Internationaler Jugendaustausch")
Ansprechpersonen
- Bezirk Innsbruck-Stadt
- Bezirke Imst, Landeck, Lienz und Reutte
- Bezirke Innsbruck-Land, Kitzbühel, Kufstein und Schwaz