WWW als das Fenster zur Welt – auch für Menschen mit Sehbehinderungen

Tag des weißen Stocks am 15. Oktober

  • Abbau digitaler Barrieren in Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung notwendig
  • Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen in der Servicestelle Gleichbehandlung und Diskriminierung
  • Neugestaltete Website des Landes Tirol setzt auf Barrierefreiheit

Der Internationale Tag des weißen Stocks am 15. Oktober soll darauf aufmerksam machen, dass umfassende Barrierefreiheit die Basis eines selbstbestimmten Lebens für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung ist. „Konsequenterweise muss daher auch das Internet von allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten barrierefrei genutzt werden können. Denn inzwischen hat sich das Internet zu einem Fester zur Welt entwickelt – sowohl für Menschen ohne als auch mit Behinderungen“, stellt Soziallandesrätin Gabriele Fischer klar. Tim Berners Lee, der Erfinder des WWW, gab die Richtung vor, indem er feststellte: „Die Macht des Web liegt in seiner Universalität. Der Zugang für alle, ungeachtet einer Behinderung, ist daher ein essentieller Aspekt.“

Tatsache ist jedoch: In Zeiten voranschreitender Digitalisierung stoßen viele Menschen immer noch auf Hürden – sogenannte „digitale Barrieren“. „Alle Menschen – unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Behinderung – müssen Zugang zu den digitalen Angeboten haben“, betont LRin Fischer und verweist auf das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz, wonach alle Dienstleistungen öffentlicher Einrichtungen – darunter auch Websites – barrierefrei sein müssen. „Eine barrierefreie Website ist eine nutzerInnenfreundliche Website und somit ein Gewinn für alle“, stellt LRin Fischer klar.

Isolde Kafka, Leiterin der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, weist in diesem Zusammenhang auf die in der Servicestelle angesiedelte Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen hin – eine Beschwerde- und Monitoringstelle, die überwacht, inwieweit Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen barrierefrei sind. „Eine weitere wichtige Aufgabe ist zudem die Aufklärung rund um das Thema digitale Barrierefreiheit, beispielsweise durch Schulungen“, berichtet Kafka.

Barrierefrei auf www.tirol.gv.at

Die seit Sommer neugestaltete Website des Landes Tirol beinhaltet unter anderem einen Hochkontrastmodus. Die Website-Bedienung wurde auch für sehbehinderte oder blinde Personen sowie alle Menschen, die die Website über die Tastatur bedienen, mittels einfacher Menüführung und übersichtlicher Darstellung verbessert. Auch Alternativtexte und barrierefreie Dokumente werden laufend eingepflegt.


Factbox:

Was braucht es für eine barrierefreie Website, die auch für Menschen mit Sehbehinderung genutzt werden kann?

Programme – sogenannte „Screenreader“ – lesen die Webseiten-Texte vor und ermöglichen damit blinden Menschen bzw. Menschen mit Sehbehinderung, diese zu erfassen. Damit die Programme Zugriff auf die Informationen haben, müssen die Inhalte auf eine besondere Art und Weise aufbereitet und eingepflegt werden. So müssen beispielsweise für Bilder Alternativtexte vorhanden sein, die beschreiben, was darauf zu sehen ist und die Website sollte so gestaltet sein, dass BesucherInnen den Text vergrößern können, da Menschen mit einer Seheinschränkung oder ältere Menschen mit einer zu kleinen Schrift Probleme haben könnten. Zudem ist die richtige Verwendung von Überschriften und Navigationselementen essentiell, damit jeder und jede auf der Suche nach Informationen zwischen den einzelnen Inhalten navigieren kann.


Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen sowie den ersten Bericht der Ombudsstelle finden Sie unter www.tirol.gv.at/ombudsstelle