Verstärkt atypische Geflügelpest bei Tauben im Großraum Innsbruck

Hochansteckende Viruserkrankung: Direkten Kontakt mit toten Tieren oder Taubenkot jedenfalls vermeiden

  • Verständigung Wasenmeister Stadt Innsbruck oder Veterinärreferat der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
  • Keine zusätzlichen Maßnahmen für Geflügelbetriebe

Seit rund einer Woche stellt die Veterinärbehörde bei Tauben im Großraum Innsbruck vermehrt Fälle von Newcastle Disease (NCD), einer atypischen Geflügelpest, fest. „NCD oder die atypische Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die bei vielen Vogelarten einschließlich Geflügel vorkommt und insbesondere bei Stadttauben (Wildtauben) immer wieder festgestellt wird. Bei einem intensiven Kontakt mit erkrankten Tieren ist eine Übertragung auf Menschen nicht ausgeschlossen“, mahnt Paul Ortner, stellvertretender Landesveterinärdirektor, zu Vorsicht.

Der direkte Kontakt mit toten Tauben soll jedenfalls vermieden werden. Vorsicht ist auch bei Taubenkot geboten. Findet man ein totes Tier im direkten Wohnumfeld (Balkon, Garten), ist in der Landeshauptstadt Innsbruck die Wasenmeisterei des Veterinärreferats zu verständigen. Außerhalb von Innsbruck ist das Veterinärreferat der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu informieren. NCD ist eine meldepflichtige Viruserkrankung.

Wird NCD in einem Geflügelbestand festgestellt, muss der gesamte Bestand getötet werden. Aufgrund der ohnehin geltenden Vorsichtmaßnahmen wegen der saisonalen Vogelgrippe sind allerdings aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände notwendig.  

 

Meldekontakt:

Veterinärreferat der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft

Innsbruck: Wasenmeisterei der Stadt Innsbruck: +43 512 5360 8382