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Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

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1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

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Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

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Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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  • Der Tiroler Landtag

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    • Der Tiroler Landtag

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    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    Tiroler Landtagsgeschichten. Der Podcast mit bewegenden Anekdoten, unerwarteten Wendungen und spannenden Persönlichkeiten!

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    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

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    • Aktuelles
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Unserer Leitidee... das Kindeswohl

DAS KINDESWOHL

Der Begriff "Kindeswohl" wird in der Jugendwohlfahrt durchgehend verwendet. Eine differenzierte Begriffsdarstellung erscheint uns daher notwendig. Einige unserer Überlegungen dazu führen wir im folgenden an:

Auseinandersetzungen über den Begriff "Kindeswohl"(1) werden in verschiedenen Bereichen und mit unterschiedlichen Intentionen geführt, so etwa in den Human- und Sozialwissenschaften, in Recht(2) und Politik. Die Jugendwohlfahrt hat "Kindeswohl" in all seiner Komplexität zu einem ihrer Zentralbegriffe gemacht, er ist Bezugspunkt für jede Diagnose, Entscheidung, Intervention und Erfolgskontrolle.

"Kindeswohl" nimmt bezug auf das individuelle Kind (mit seinen körperlichen, psychischen, sozialen und materiellen Möglichkeiten) in seinem sozialen Nahraum unter Berücksichtung des gesellschaftlichen Hintergrundes. In letzter Konsequenz bedeutet "Kindeswohl" also für jedes Kind etwas anderes. Die inhaltliche Bestimmung des Begriffes "Kindeswohl" ist darüber hinaus in hohem Maß abhängig vom Wertesystem der jeweils entscheidenden/handelnden Person und der Wertordnung ihres soziokulturellen Umfeldes.

Einige Grundsätze, die eine Gewährleistung des Kindeswohles in den unterschiedlichsten Situationen sicherstellen, wollen wir dennoch formulieren:(3)

  • Jedes Kind hat das Recht, in seiner Erlebnis-, Gefühls- und Vorstellungswelt sowie in der Art, wie es diese kommuniziert, ernstgenommen zu werden - und zwar unabhängig davon, ob seine Welt nachvollziehbar und begreifbar ist. 

  • Der Begriff "Kind" als Zuschreibung an minderjährige Menschen wird häufig als Legitimation für die Vorenthaltung des Status' eines eigenständigen Rechtssubjektes verwendet. Wir jedoch gehen davon aus, dass die Grundbedürfnisse von Kindern und Erwachsenen die gleichen sind, weshalb Kinder gleichermaßen wie Erwachsene Anspruch auf eigenständige Rechte(4) haben.

  • Erwachsene als an Möglichkeiten, Mitteln und Macht den Kindern Überlegene tragen diesen gegenüber die spezielle Verantwortung der Mächtigen, nämlich die Verpflichtung zu Schutz, Fürsorge und Förderung.

Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls

Als Voraussetzungen für die Gewährleistung des Kindeswohls haben wir die folgenden definiert:
"Kindeswohl" hat die Absicherung der physisch-materiellen Grundbedürfnisse des Kindes zur Voraussetzung und beruht auf der Erfahrung förderlicher (Familien-)Beziehungen. Grundlage jeder förderlichen Beziehung ist Wertschätzung und - speziell in Hinblick auf die Beziehung zwischen Erziehenden und Kindern - eine auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes Bedacht nehmende Haltung der Erwachsenen. 

______________________________________________________________________
(1) Der Begriff "Kindeswohl" bezieht sich auf Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit
(2) siehe UNO-Charta für die Rechte des Kindes
(3) Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß bei der Erarbeitung dieser Grundssätze keine Kinder und/oder Jugendlichen beteiligt waren, die Stimme der Betroffen also fehlt.
(4) z.B. Anhörungsrechte, das Recht auf persönlichen Kontakt zu den Eltern, ...

Die "Checkliste Kindeswohl" und Hinweise zu ihrer Verwendung

Die Checkliste zur Überprüfung des Kindeswohls ist als Handwerkszeug für alle gedacht, die in der Jugendwohlfahrt tätig sind und in vielen Situationen der täglichen Praxis zu beurteilen haben, ob die Erziehenden für das Wohl des betreffenden Kindes ausreichend sorgen können.
Ausgehend von den oben formulierten Voraussetzungen zur Gewährleistung des Kindeswohls beleuchtet die Checkliste folgende Bereiche der Umwelt und Entwicklung des Kindes genauer:

  • die elterliche Verantwortung in Hinblick auf die Versorgung und Förderung des Kindes

  • die Möglichkeiten für das Kind, sich altersgemäß zu entwickeln

  • die Beziehungsgestaltung der Familie nach innen und außen.


Bevor sie als Arbeitsinstrument eingesetzt wird, ist jedoch zu klären, was die Checkliste überhaupt leisten kann und - fast noch wichtiger - was sie nicht leisten kann. Sie ist in erster Linie als Hilfsmittel für Abklärungsprozesse gedacht, bei denen es darum geht festzustellen, ob das Wohl eines bestimmten Kindes ausreichend gewährleistet ist. Darüber hinaus eignet sie sich als Reflexionshilfe für die Beurteilung der Gesamtsituation einer Familie.
Die Checkliste ist kein Diagnoseinstrument, sondern ein Instrument zur Erfassung der die Lebenssituation eines Kindes bzw. seiner Familie prägenden Umstände und Dynamiken sowohl auf psycho-sozialer als auch auf physisch-materieller Ebene. Sie ist auch nicht nach dem Muster eines Punktesystems aufgebaut, das nach Erreichen einer gewissen Punkteanzahl "Entwarnung" oder "SOS" signalisiert. Vielmehr soll sie den Blick auf das Ganze gewährleisten und helfen, dass nichts Wesentliches übersehen, aber auch einzelne Kriterien nicht überbewertet, sondern mit anderen in Beziehung gesetzt und dadurch vielleicht relativiert werden.

Checkliste zur Überprüfung des Kindeswohls

Physisch-materielle Grundbedürfnisse der Familie

  • Wie setzt sich das Familieneinkommen zusammen? (z.B. Arbeitseinkommen, Pension, Karenzgeld, Lehrlingsentschädigung, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Alimente)
    Reicht das Familieneinkommen nach Abzug der Fixkosten zur Absicherung der Grundbedürfnisse aus?

  • Ist die regionale Infrastruktur ausreichend kindgerecht? (z.B. Kindergarten, Spielplatz in erreichbarer Nähe)

  • Erhalten die Kinder regelmäßig und ausreichend altersgemäße Nahrung?

  • st das Verhältnis zwischen Wohnfläche und Anzahl der BewohnerInnen tolerierbar?
    Besteht ausreichend Heizmöglichkeit?
    Sind grobe hygienische Mängel feststellbar? (Schimmelbefall, Feuchtigkeit, Ungeziefer, nicht entsorgter Abfall, grob verschmutzte Küche, mangelhafte sanitäre Einrichtungen, usw.)

  • Entspricht die Bekleidung in etwa der Jahreszeit und dem Alter des Kindes?

Beziehungsgestaltung in der Familie

  • Hat jedes Familienmitglied die Möglichkeit, Anliegen und Bedürfnisse zu äußern und werden diese von den anderen wahrgenommen?

  • Ist freie Meinungsäußerung ohne Abwertung möglich?

  • Ist der Ausdruck von Gefühlen ohne Abwertung möglich?

  • Wird die Privatsphäre der Kinder gewahrt? (z.B. betreffend eigenes Zimmer, Badezimmer, Briefgeheimnis)
    Gibt es Rückzugsmöglichkeiten?
    Hat jedes Familienmitglied altersentsprechende Möglichkeiten, eigene Entscheidungen zu treffen und werden diese respektiert?

  • Gibt es eine gewisse Kontinuität in den Familienbeziehungen?
    Wie geht die Familie mit Autonomiebestrebungen ihrer Mitglieder um? (Werden z.B. Ablösungsbestrebungen Jugendlicher zugelassen?)

  • (Wie) werden Konflikte ausgetragen?
    Welche Problemlösungsstrategien hat die Familie?
    Gibt es Anzeichen von (physischer, psychischer, verbaler) Gewaltanwendung?

  • Haben die Familienmitglieder Kontakte nach außen (zu Verwandten, Bekannten, FreundInnen)?
    Haben die Kinder Kontakt zu getrennt lebenden Familienmitgliedern?

Entwicklung eines Kindes

  • Welche physischen Merkmale weisen auf eine altersgemäße körperliche Entwicklung hin (z.B. Motorik, Größe, Gewicht, Zähne)?

  • Gibt es Gefühlsäußerungen, die besonders auffallen?

  • Entspricht die kognitive Entwicklung dem Alter des Kindes?
    Gibt es ausreichende Rahmenbedingungen für die kognitive Entwicklung des Kindes (z.B. Krabbelstube, Kindergarten, geeigneter Schultyp)?

  • Kann das Kind seine Bedürfnisse altersgemäß äußern und die Bedürfnisse der anderen wahrnehmen?
    Ist das Kind altersgemäß handlungsfähig?
    Wie geht das Kind mit Regeln um?
    Wie geht das Kind mit Nähe / Distanz um?
    Ist das Kind altersgemäß sozial integriert?

Alltagskompetenz der erziehenden Person

  • Ist der Tagesablauf genügend strukturiert, um den Familienmitgliedern das Wahrnehmen außerhäuslicher Verpflichtungen zu ermöglichen (z.B. Schulbesuch, Erwerbstätigkeit)?

  • Haben die erziehenden Personen die notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten erschlossen (z.B. Beihilfen, Kinderbetreuung)?

  • Haben die erziehenden Personen ausreichend planerische Kompetenzen, sodass die Erfüllung der Grundbedürfnisse der Familienmitglieder sichergestellt ist?

Elterliche Verantwortung

  • Wie ist der Pflegezustand des Kindes? Gibt es wertschätzende / liebevolle Kontakte zum Kind?

  • Ist die ärztliche Versorgung des Kindes ausreichend?

  • Sind die Kinder ausreichend vor Alltagsgefahren geschützt (z.B. im Haushalt, in der näheren Umgebung)?
    Sind die Kinder Gewalteindrücken, Gewalterfahrungen, Gewalterlebnissen ausgesetzt?

  • Fördern die Eltern die Fähigkeiten und Begabungen des Kindes?
    Entspricht der Schultyp den Fähigkeiten des Kindes?

  • Welche gesellschaftlichen Normen und Werte werden den Kindern vermittelt?

  • Wie konstant ist das Erziehungsverhalten der Eltern?
    Ist der Umgang der erziehenden Personen mit den Kindern wertschätzend?

Fünf Standards zur Beschreibung des Kindeswohls

Die folgenden fünf Standards sind die Essenz der vorangegangenen "Checkliste Kindeswohl". 
Mit den dazugehörigen Indikatoren stellen sie somit eine Beschreibung des Ergebniszustandes dar, d.h. eine Beschreibung jenes "Zustandes", der Ziel der sozialarbeiterischen Intervention ist.
Die "Indikatoren" dienen dazu, den jeweiligen Qualitätsstandard zu konkretisieren, sie sind so etwas wie "Maßeinheiten" mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob bzw. inwieweit der vorgegebene Standard gewährleistet ist.

ERGEBNISBEZOGENE

QUALITÄTSSTANDARDS

INDIKATOREN

1) Die Befriedigung der physisch-materiellen Grundbedürfnisse der Familienmitglieder ist sichergestellt.* Der Lebensunterhalt der Familie ist gesichert.
* Die regionale Infrastruktur entspricht den Grundbedürfnissen der Familienmitglieder (z.B. Arzt, Kindergarten oder Spielplatz in erreichbarer Nähe).
* Die Kinder erhalten regelmäßig und ausreichend Nahrung.
* Es steht ausreichend, den hygienischen Grundstandards entsprechender Wohnraum mit Heizmöglichkeit zur Verfügung.
* Es ist ausreichend, der Jahreszeit entsprechende Kleidung vorhanden.
2) Die Familienmitglieder sind in der Lage, förderliche Beziehungen zu entwickeln und 
zu leben.
* Die Familienmitglieder sind in der Lage, einander ihre Anliegen verständlich zu machen und gehen achtsam miteinander um.
* Grenzen werden wahrgenommen und respektiert.
* Die Familienmitglieder haben tragfähige Beziehungen zueinander. Ablösungsprozesse werden zugelassen.
* Die Familienmitglieder wenden im Umgang miteinander keine Gewalt an.
* Es bestehen regelmäßige Kontakte zu Verwandten, Freundes- und Bekanntenkreis.
3) Das Kind kann seine physischen, emotionalen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten altersgemäß entwickeln.* Das Kind ist nach seinem äußeren Erscheinungsbild und seiner Motorik altersgemäß entwickelt.
* Die Gefühlsäußerungen des Kindes sind alters- und situationsangemessen.
* Das Kind ist kognitiv altersgemäß entwickelt.
* Die sozialen Fähigkeiten des Kindes ermöglichen es ihm, sich in seinem Umfeld zurecht zu finden.
4) Die erziehenden Personen verfügen über ausreichend Handlungskompetenz zur Bewältigung des Alltages.*Die erziehenden Personen sind in der Lage, den Alltag so zu strukturieren, dass die grundlegendsten häuslichen und außerhäuslichen Anforderungen an die Familie erfüllt werden können (Haushalt, Schule, Erwerbstätigkeit).
* Die erziehenden Personen können notwendige Unterstützungsmöglichkeiten erschließen (z.B. Beihilfen, Kinderbetreuung).
* Die erziehenden Personen sind in der Lage soweit zu planen, dass die Grundbedürfnisse der Familienmitglieder erfüllt werden können.
5) Die erziehenden Personen nehmen für die Kinder ausreichend Verantwortung wahr.* Die Kinder erhalten ausreichend Pflege und Zuwendung.
* Die für die Kinder erforderliche medizinische Versorgung ist gewährleistet.
* Die Kinder sind ausreichend vor Gefahr und Gewalt geschützt.
* Die Kinder erhalten altersentsprechende Förderung, insbesondere entspricht die schulische Förderung den Begabungen des Kindes.
* Die erziehenden Personen sind in der Lage, grundlegende gesellschaftliche Normen und Werte zu vermitteln.
* Das Verhalten der erziehenden Personen den Kindern gegenüber vermittelt diesen ausreichend Wertschätzung und Konstanz.

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