Naturschutz-Ansuchen
(§§ 41 Tiroler Naturschutzgesetz 1997)
Ein Ansuchen um die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung ist schriftlich einzubringen. Im Antrag sind die Art, die Lage und der Umfang des Vorhabens anzugeben.
Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen anzuschließen
- Nachweis des Eigentums am Grundstück, auf dem das Vorhaben ausgeführt werden soll, oder, wenn der Antragsteller nicht Grundeigentümer ist, die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers,
- die für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens erforderlichen Beschreibungen, Pläne und Skizzen,
- erforderlichenfalls landschaftspflegerische Begleitpläne, Bepflanzungspläne und Naturerhaltungspläne, um Beeinträchtigungen von Interessen des Naturschutzes zu vermeiden oder zu verringern,
- falls von vorne herein mit einer Beeinträchtigung von Interessen des Naturschutzes zu rechnen ist, so sollte schon im Ansuchen glaubhaft gemacht werden, daß andere (langfristige) öffentliche Interessen vorliegen, die die Interessen des Naturschutzes überwiegen.
Grundsätzlich ist ein Ansuchen um eine naturschutzrechtliche Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Ausnahmsweise kann für ein Naturschutzverfahren auch die Landesregierung zuständig sein.
Downloads:
Antragsformulare:
- Ansuchen (allgemein)
- Ansuchen Weg
- Ansuchen Forstweg
- Ansuchen Werbeeinrichtung