Aktuelles
19. Klima-Netzwerktreffen am 24. November 2025 - Wissenschaft, Wirtschaft, Wandel: Klimaschutz als Erfolgsfaktor
Klimaschutz ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern zunehmend auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Gemeinsam mit Expert:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft möchten wir mit Ihnen über Chancen, Herausforderungen und konkrete Lösungswege sprechen.
Gemeinsam mit Klimaschutzlandesrat René Zumtobel laden wir daher herzlich ein zum
19. Tiroler Klima-Netzwerktreffen
„Wissenschaft, Wirtschaft, Wandel: Klimaschutz als Erfolgsfaktor“
am Montag, den 24. November 2025 von 13:30 bis 17:00 Uhr
im Landhaus 1, Großer Saal (Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck)
Die Anmeldefrist ist abgelaufen. Sollten Sie sich noch anmelden wollen, schicken Sie bitte eine entsprechende Mail an landesentwicklung@tirol.gv.at.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.
Handbuch zur Erstellung Freiwilliger Regionaler Umsetzungsberichte veröffentlicht
Zeigen Sie, wie Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde die Nachhaltige Entwicklung in Österreich vorantreibt!
Freiwillige Regionale Umsetzungsberichte (FRU) sind ein international anerkanntes Instrument, um die Erfolge und regionalen Herangehensweisen bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) und ihrer 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele weit über die Grenzen Ihrer eigenen Verwaltungseinheit hinaus bekannt zu machen. Aber auch für die Kommunikation mit den lokalen Stakeholdern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, etc. können FRUs wertvoll sein.
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramts.
Klimaschutzbericht 2025, Dashboard Bundesländer-Emissionen, Treibhausgas-Emissionen in Österreich
Der Klimaschutzbericht Österreich wird vom Umweltbundesamt (UBA) erstellt. Es werden die jährlichen Treibhausgas-Emissionen dokumentiert sowie diesbezügliche Trends und Einflussfaktoren analysiert. Für das Jahr 2023 lagen die Emissionen bei 68,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Damit liegen die Treibhausgas-Emissionen um rund 13,7 % unter dem Wert von 1990. Für das Jahr 2024 wird ein Rückgang von 2,7 % erwartet. Diese Entwicklung ist wichtig, um die nationalen und EU-Ziele zu erreichen, einschließlich der Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2040.
Hier finden Sie den Klimaschutzbericht 2025.
Das Dashboard Bundesländer-Emissionen des Umweltbundesamtes ermöglicht die Betrachtung der Daten auf Ebene der einzelnen Bundesländer. Es zeigt regionalisierte Daten nach Sektoren und Jahren sowie die Entwicklung spezifischer Luftschadstoffe. Die massive Reduktion an Luftschadstoffen im Zeitraum 1990-2023 trifft auch für das Bundesland Tirol zu.
Hier geht's zum Dashboard Bundesländer-Emissionen.
Einen Überblick zur positiven Entwicklung der Treibhaus-Emissionen in den österreichischen Bundesländern im Zeitraum zwischen 2005 und 2023 finden Sie hier in der Presseaussendung des Umweltbundesamtes.
Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Das Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" ersetzt die „Förderung nachhaltiger Projekte“.
Zivilgesellschaftliche Bemühungen von Vereinen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen leisten einen wertvollen Beitrag um die komplexen und drängenden Herausforderungen wie den Klimawandel, soziale Ungleichheiten oder die Erschöpfung natürlicher Ressourcen bewältigen zu können.
Um diese Anstrengungen zu unterstützen, wurde vom Land Tirol das Förderprogramm zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" ins Leben gerufen. Dabei sollen Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, bei der Umsetzung gefördert werden.
Die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm:
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten und wird von der Förderstelle in Würdigung der jeweiligen Vorhabensziele im Zuge der Antragsbearbeitung festgelegt.
- Der förderbare Projektzeitraum beträgt unabhängig von der tatsächlichen Projektdauer maximal 24 Monate und beginnt mit dem Datum der schriftlichen Förderzusage. Erst ab diesem festgelegten Datum können Rechnungen zur Förderung eingereicht werden.
Weitere Details finden sich in der Förderrichtlinie.
