Aktuelles
Save the date: 20. Klima-Netzwerktreffen am 05. Oktober 2026!
Save the date: Das 20. Klima-Netzwerktreffen findet am 05. Oktober 2026 statt!
Weitere Infos, sowie das Programm folgen demnächst.
Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie - 8. Umsetzungsbericht (Landesverwaltung als Vorbild)
Die Tiroler Landesregierung verfolgt das Ziel, die Handlungsweise der Landesverwaltung konsequent nachhaltig und klimaneutral auszurichten. Zur Umsetzung dieses Ziels wurden im Rahmen der Maßnahmenprogramme zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie im Handlungsfeld „Landesverwaltung als Vorbild“ konkrete Maßnahmen festgelegt, deren Umsetzung schrittweise erfolgt. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Maßnahmen liegen in den Teilbereichen Landesgebäude, Mobilität und Infrastruktur, klimaneutrale Verwaltung sowie Digitalisierung, Frauen- und Gesundheitsförderung.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen im Handlungsfeld „Landesverwaltung als Vorbild“ und dokumentiert den erzielten Fortschritt. Hier steht Ihnen der 8. Bericht zu “Landesverwaltung als Vorbild” zur Einsicht zur Verfügung.
Bundesländer-Luftschadstoffinventur 1990-2023
Der neueste Bericht zeigt die Entwicklung der Treibhausgase und anderer ausgewählter Luftschadstoffe (Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Ammoniak und flüchtige Kohlenwasserstoffe ohne Methan) für die Jahre 1990 bis 2023. Für die Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 enthält die Bundesländer Luftschadstoff-Inventur (BLI) die Emissionsdaten für die Jahre 2000 bis 2023.
NEC-Dashboard
Dieses interaktive Dashboard enthält aktuelle Informationen zu Entwicklungen und Verursachern von Treibhausgasemissionen für Österreich und die einzelnen Bundesländer.
Sie finden das Dashboard auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter dem Register “NEC Überblick”.
Klimaschutzbericht 2025, Dashboard Bundesländer-Emissionen, Treibhausgas-Emissionen in Österreich
Der Klimaschutzbericht Österreich wird vom Umweltbundesamt (UBA) erstellt. Es werden die jährlichen Treibhausgas-Emissionen dokumentiert sowie diesbezügliche Trends und Einflussfaktoren analysiert. Für das Jahr 2023 lagen die Emissionen bei 68,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Damit liegen die Treibhausgas-Emissionen um rund 13,7 % unter dem Wert von 1990. Für das Jahr 2024 wird ein Rückgang von 2,7 % erwartet. Diese Entwicklung ist wichtig, um die nationalen und EU-Ziele zu erreichen, einschließlich der Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2040.
Hier finden Sie den Klimaschutzbericht 2025.
Das Dashboard Bundesländer-Emissionen des Umweltbundesamtes ermöglicht die Betrachtung der Daten auf Ebene der einzelnen Bundesländer. Es zeigt regionalisierte Daten nach Sektoren und Jahren sowie die Entwicklung spezifischer Luftschadstoffe. Die massive Reduktion an Luftschadstoffen im Zeitraum 1990-2023 trifft auch für das Bundesland Tirol zu.
Hier geht's zum Dashboard Bundesländer-Emissionen.
Einen Überblick zur positiven Entwicklung der Treibhaus-Emissionen in den österreichischen Bundesländern im Zeitraum zwischen 2005 und 2023 finden Sie hier in der Presseaussendung des Umweltbundesamtes.
Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Das Förderprogramm Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" ersetzt die „Förderung nachhaltiger Projekte“.
Zivilgesellschaftliche Bemühungen von Vereinen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen leisten einen wertvollen Beitrag um die komplexen und drängenden Herausforderungen wie den Klimawandel, soziale Ungleichheiten oder die Erschöpfung natürlicher Ressourcen bewältigen zu können.
Um diese Anstrengungen zu unterstützen, wurde vom Land Tirol das Förderprogramm zur Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie "Leben mit Zukunft" ins Leben gerufen. Dabei sollen Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, bei der Umsetzung gefördert werden.
Die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm:
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten und wird von der Förderstelle in Würdigung der jeweiligen Vorhabensziele im Zuge der Antragsbearbeitung festgelegt.
- Der förderbare Projektzeitraum beträgt unabhängig von der tatsächlichen Projektdauer maximal 24 Monate und beginnt mit dem Datum der schriftlichen Förderzusage. Erst ab diesem festgelegten Datum können Rechnungen zur Förderung eingereicht werden.
Weitere Details finden sich in der Förderrichtlinie.