Überörtliche Raumordnung

Die Überörtliche Raumordnung steuert die räumliche Gesamtentwicklung des Landes Tirol. Auf regionaler Ebene bilden 37 Planungsverbände die Basis der regionalen Raumordnung. Die Raumordnung auf Landesebene hat dabei auch Regelungen und Gesetze auf Bundesebene zu berücksichtigen. Ebenso sind auf internationaler Ebene verbindliche Vorgaben zu beachten. In Form der österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK gibt es zudem ein beratendes Gremium.
In Tirol stellen Raumordnungspläne wie z.B. der „Lebensraum Tirol – Agenda 2030“ in der überörtlichen Raumordnung ein Instrument der politischen Selbstbindung dar. Dagegen sind folgende Themen in Form von verbindlich verordneten Raumordnungsprogrammen geregelt: Tourismus, Energie, Freiraum, Einkaufszentren und Mineralische Rohstoffe.