Entgeltfortzahlung für Freiwilligeneinsatz
Einfach zusammengefasst:
Am 2. Juli 2019 hat der Nationalrat eine neue Regel beschlossen. Dienstnehmer*innen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie bei einem Einsatz verhindert sind. Das gilt für Mitglieder von freiwilligen Einsatzorganisationen. Der Einsatz muss mindestens 8 Stunden dauern. Es muss sich um ein Großschadensereignis oder einen Bergrettungseinsatz handeln.
Der Nationalrat hat auch beschlossen, dass die Länder Geld zurückbekommen. Das Geld kommt aus dem Katastrophenfonds. Es ist für die Kosten, die durch den Ausfall der Arbeitskraft entstehen. Dienstgeber*innen bekommen eine Entschädigung für den Verlust.
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Rückzahlung geregelt. Es gibt einen Pauschalbetrag von 200 Euro pro Tag. Diese Regelung gilt seit dem 1. September 2019.
Am 02.07.2019 hat der Nationalrat beschlossen, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollen, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz mindestens 8 Stunden von der Diensterfüllung verhindert sind.
Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, dass die Länder jene Kosten aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommen, die ihnen entstehen, wenn sie Dienstgeberinnen und Dienstgeber für den durch den Wegfall dieser Arbeitskraft entstandenen Verlust entschädigen.
Die Refundierung wurde im Rahmen einer Richtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit einem Pauschalbetrag von € 200,00 pro Tag festgesetzt. Diese Neuregelung ist seit 1. September 2019 in Kraft.
Großschadensereignisse in Tirol seit 01.04.2025
- Großbrand Recycling-Anlage in Nußdorf-Debant; 28.06.2025 - 01.07.2025
- Murenereignis in Gschnitz; 30.06.2025 - 04.07.2025
Großschadensereignisse in Tirol seit 01.07.2025
- Brand in Sillian; 13.07.2025
Anträge auf eine Beihilfe für die Entgeltfortzahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die oben angeführten Großschadensereignisse unter Weiterbezahlung ihres Lohnes im Einsatz waren, können jeweils bis zum Ende des nachfolgenden Quartals ab Ende des Ereignisses gestellt werden.
- Online-Antragsformular
- Infoblatt über die Möglichkeit einer Förderung des Landes für Dienstgeberinnen/Dienstgeber, die das Entgelt für Einsatzkräfte während eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes fortzahlen
- Richtlinie
- Bestätigung der Einsatzorganisation für den Dienstgeber
- Datenschutzerklärung der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers
- Verpflichtungserklärung & Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Sollte Ihnen eine elektronische Antragsstellung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Agrarrecht.