• Große Beutegreifer

Abschussverordnung für Wolf im Mittelgebirge und im Ötztal

  • Maßnahmenverordnungen für Risikowolf im Mittelgebirge und Schadwolf im Ötztal
  • Kein Ergebnis bei Suche nach Losung oder Haaren, keine Meldung über entlaufenden Hund
  • Abschussverordnung Umhausen vor Auslaufen

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, zwei Abschussverordnungen für einen Wolf in Tirol beschlossen. Im Ötztal wird nach einem Rissereignis im Gemeindegebiet von Sölden ein Schadwolf zum Abschuss freigegeben. Eine weitere Verordnung betrifft jenes Tier, das in den vergangenen Tagen in Völs, an der L 12 Götzner Straße, im Bereich der Justizanstalt Innsbruck und in Natters (Bezirk Innsbruck Land) im Siedlungsgebiet gesehen, fotografiert und gefilmt wurde. Beide Verordnungen treten mit 12. Juli 2023 in Kraft und gelten für acht Wochen.


„Die Bevölkerung im Mittelgebirge ist verunsichert und in Sorge. Wir wollen kein Risiko eingehen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem mehrfach im Siedlungsgebiet gesichteten Tier um einen Wolf handelt, geben wir einen Wolf zum Abschuss frei“, erklärt LHStv Josef Geisler. Kein Ergebnis hat die Suche nach Losung oder Haaren für eine genetische Untersuchung ergeben. Bislang ist bei der Behörde auch keine Meldung einer Hundehalterin/eines Hundehalters über einen entlaufenen oder freilaufenden Hund in diesem Gebiet eingegangen.


Die zweite Abschussverordnung betrifft einen Wolf im Gemeindegebiet von Sölden (Bezirk Imst). Nach einem Rissereignis auf einer Alm im Obergurgl wurde hier ein Wolf bereits nachgewiesen. Ende Juni wurde zudem ein Wolf im Gemeindegebiet von Längenfeld vom Auto aus auf der Straße gefilmt. Die derzeit noch geltende Abschussverordnung aufgrund von Rissereignissen in Umhausen läuft am 14. Juli nach acht Wochen aus. In Osttirol sind derzeit noch fünf Abschussverordnungen in Kraft.


Die Bevölkerung wird gebeten, Sichtungen von Großraubtieren über das Sichtformular des Landes Tirol www.tirol.gv.at/sichtmeldung zu melden.