• Große Beutegreifer

Neue „Entschädigungsrichtlinie Große Beutegreifer“ tritt in Kraft

Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung tritt mit 15. Juli 2022 die überarbeitete Version der „Entschädigungsrichtlinie Große Beutegreifer“ in Kraft. Die Entschädigungsrichtlinie umfasst den Ausgleich von Schäden und dem damit verbundenen materiellen Verlust der Betroffenen, die von den großen Beutegreifern Bär, Wolf, Luchs und Goldschakal verursacht werden. Für eine erleichterte Antragstellung zur Abgeltung von Schadenfällen gelten künftig neue, großteils längere Fristen.

Das Ansuchen muss innerhalb von zwei Monaten

  • nach Schadeneintritt bzw.
  • bei abgängigen Tieren nach dem Almabtrieb bzw.
  • bei der Förderung der Futterkosten nach erfolgtem vorzeitigem Almabtrieb,

jedenfalls jedoch bis 1. Dezember bei der zuständigen Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht einlangen. Zu beachten ist, dass die zweimonatige Frist vorrangig gilt. Sie verkürzt sich lediglich bei Rissereignissen ab Oktober auf den 1. Dezember. Wenn das Rissereignis nach dem 15. November stattfindet, kann die zweimonatige Frist bis zum Jahresanfang berücksichtigt werden.

Anspruchsberechtigt sind Tiroler Tierhalter bzw. -eigentümer. Schadereignisse außerhalb Tirols können abgegolten werden, sofern eine dieser Richtlinie entsprechende Bestätigung vorgelegt werden kann.

Bei örtlich konzentriertem Auftreten von Nutztierrissen durch große Beutegreifer kann ein vorzeitiger Almabtrieb erforderlich sein. Falls ein Almabtrieb mindestens zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Almabtrieb erfolgt, kann um Förderung der entstandenen Futterkosten angesucht werden. Um die Futterkosten berücksichtigen zu können, muss der entsprechende Umstand entweder vor, oder umgehend nach erfolgtem vorzeitigen Almabtrieb der oben genannten Abteilung mitgeteilt werden. Der Förderantrag selbst kann dann binnen zwei Monaten gestellt werden.

In Kürze wird eine Onlineantragstellung möglich sein, die zukünftig bevorzugt verwendet werden kann. Die bisher üblichen, aktuellen Formulare werden weiterhin vom Rissbegutachter übermittelt und sind auch auf der Internetanwendung des Landes Tirol zu finden. Weitere Informationen sind unter www.tirol.gv.at/schadenmeldung aufrufbar.