Private Elementarschäden
Grundsätzlich sind alle privaten Elementarschäden bei der zuständigen Gemeinde zu melden.
Weitere Informationen erhalten Sie
- bei almwirtschaftlichen Schäden bei der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck.
- bei landwirtschaftlichen Schäden bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer
- bei forstwirtschaftlichen Schäden bei der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden (Stand 02.09.2019) ist in weiterer Folge fristgerecht bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Der vollständige Antrag (mit allen erforderlichen Beilagen) muss innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Agrarrecht, eingelangt sein.
Formulare für die weitere Abwicklung (Stand 02.09.2019):
- Schätzgutachten für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich
AnsprechpartnerInnen für private Elementarschäden
Leitung
Manuel Gappmaier, BA
AdresseMichael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3892
Fax +43 512 508 743885
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Caroline Marthe
AdresseInnrain 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3902
Fax +43 512 508 743885
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Roswitha Maurer
AdresseInnrain 1, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3903
Fax +43 512 508 743885
E-Mailagrarrecht@tirol.gv.at
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags verarbeitet werden.
Weitere Inforationen hierzu erhalten Sie unter: Allgemeine Datschutzerklärung des Landes Tirol