Private Elementarschäden im almwirtschaftlichen Bereich
Private Elementarschäden auf Almwegen, Almflächen und Almgebäuden sind bei der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung zu melden.
Nach der Anmeldung des Schadens über das Anmeldeformular wird sich eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vollständig ausgefüllte Schadensanträge sind, unabhängig zur Schadensanmeldung über das Anmeldeformular, innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt über die Abteilung Agrarwirtschaft einzubringen.
Formulare für die weitere Abwicklung (Stand 02.09.2019):
- Schätzgutachten für eingetretene Schäden im almwirtschaftlichen Bereich
Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol