Bewilligungspflicht
In der Außenzone bedürfen folgende Vorhaben einer Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Lienz:
- der Neubau von Gebäuden sowie der Zu- und Umbau von Gebäuden, ausgenommen davon sind Almgebäude
 - die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von baulichen Anlagen
 - der Neubau, der Ausbau und die Verlegung von Straßen und Wegen
 - Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen
 - der Abbau von Mineralien und Versteinerungen
 - die Vornahme von Neuaufforstungen
 - jede erhebliche Lärmentwicklung
 - das Kampieren (nicht jedoch das alpine Biwakieren)
 
Wir haben für Sie ein Formular für ein Ansuchen um eine nationalparkrechtliche Bewilligung ausgearbeitet.
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