Tiroler Monitoringausschuss: Leitlinien zur Barrierefreiheit in Museen

Presseaussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses

  • Neues Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen im Tiroler Volkskunstmuseum vorgestellt
  • Tiroler Monitoringausschuss und weitere Organisationen von Menschen mit Behinderungen in engem Austausch mit Tiroler Landesmuseen
  • Checkliste des Monitoringausschusses bündelt erforderliche Maßnahmen für Museen in Bereichen Bewegen, Sehen, Hören und Verstehen

Heute, Mittwoch, wurden im Rahmen einer Pressekonferenz im Tiroler Volkskunstmuseum in Innsbruck gleich zwei Neuheiten präsentiert: das kürzlich installierte Leitsystem des Hauses für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die vom Tiroler Monitoringausschuss erarbeiteten Leitlinien zur Barrierefreiheit in Museen. Diese bündeln anhand einer Checkliste die Maßnahmen, die Museen bzw. Kulturausstellungen oder -veranstaltungen berücksichtigen müssen, um umfassend barrierefrei zu sein und Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise die stufenlose Erreichbarkeit des Ausstellungshauses, die Anbringung von Ausstellungsgegenständen auf einer bestimmten Höhe, die Audio-Beschreibung und Gebärden-Übersetzung von bildlichen Inhalten oder Beschreibungen in verständlicher Sprache.

„In der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verankert. Dazu zählen neben existenzsichernden Regelungen auch der Freizeit- und Kulturbereich. Menschen mit Behinderungen haben ein Anrecht auf einen barrierefreien Zugang zu kulturellem Material, kulturellen Aktivitäten und kulturellen Dienstleistungen“, erklärt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Kunst und Kultur für alle Menschen

„Kunst und Kultur sollen für alle Menschen zugänglich sein – das ist ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungsauftrags. Museen sind Orte des Bewahrens und der Erinnerung ebenso wie zentrale Räume für lebendigen gesellschaftlichen Diskurs. Davon darf niemand ausgeschlossen sein“, betont Bildungslandesrätin Beate Palfrader. „Die Prämisse Öffentlicher Einrichtungen – von Museen über Schulen bis hin zu Bezirkshauptmannschaften – ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stehen. Eine wesentliche Aufgabe des Landeshochbaus ist es, entsprechend barrierefreie Zugänge zu schaffen – sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden“, ergänzt der für Hochbau zuständige LR Johannes Tratter.

Das nun im Volkskunstmuseum umgesetzte Leitsystem wurde von den Tiroler Landesmuseen gemeinsam mit dem Tiroler Monitoringausschuss und weiteren Organisationen von Menschen mit Behinderungen, wie dem Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVT), entwickelt. Finanziert wurde es durch das Land Tirol mit 60.000 Euro. Hervorzuheben sind dabei die neuen, inklusiv gestalteten Orientierungstafeln. Sie bringen sowohl sehenden als auch sehbehinderten BesucherInnen einen Mehrwert für den Museumsbesuch. „Dem Tiroler Monitoringausschuss geht es darum, unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention die bestehenden Kooperationen mit den Tiroler Museen zu stärken und gelungene Beispiele, wie das Leitsystem im Volkskunstmuseum, aufzuzeigen. Mit der Checkliste zur Barrierefreiheit in Museen schaffen wir ein Instrument, das die Entwicklung und Gestaltung von Einrichtungen und Ausstellungen erleichtert“, sagt Kafka.

Volker Schönwiese, Mitglied des Tiroler Monitoringausschusses, ergänzt, dass es zudem wichtig ist, das Thema Behinderung im Sinne der Vielfalt auch in das Ausstellungsprogramm eines Museums einfließen zu lassen.

Maßnahmen für ein barrierefreies Museum

„Die Tiroler Landesmuseen sehen Barrierefreiheit und Inklusion als Mittel und Ziel, um die kulturelle Partizipation für möglichst viele zu realisieren. In den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe an Initiativen und Vermittlungsformaten umgesetzt, mit dem Zweck, Barrieren abzubauen und Besucherinnen und Besuchern mit Behinderungen ein geeignetes Angebot zur Verfügung zu stellen“, erläutert Peter Assmann, Direktor der Tiroler Landesmuseen.

Dazu zählen etwa Führungen in Kooperation mit der Lebenshilfe Tirol, ErgotherapeutInnen von Alten- und Pflegeheimen oder dem Gehörlosenverband Tirol. „Im Volkskunstmuseum haben wir seit dem Umbau einen rollstuhlgerechten Zugang zu allen Ausstellungsbereichen geschaffen. Die Objektbeschriftungen wurden barrierefrei erneuert und alle Ausstellungstexte sind in verständlicher Sprache vorhanden. Das nun implementierte Leitsystem ergänzt diese Maßnahmen.“, führt Karl C. Berger, Leiter des Volkskunstmuseums, aus.

Maßnahmen von Bewegen bis Verstehen

Die vom Tiroler Monitoringausschuss erarbeiteten Leitlinien zur Barrierefreiheit in Museen identifizieren konkrete Anforderungen an das Ausstellungshaus, die Exponate und die Orientierung in der Ausstellung.

  • Bewegen: „Dazu gehören Fragestellungen wie: Ist der Ausstellungsraum mit behindertengerechten öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen oder gibt es ausreichend Behindertenstellplätze für PKW in unmittelbarer Nähe? Befinden sich die Exponate und Texte auf einer Höhe von circa 125 cm? Wird auf das behindertengerechte WC geleitet?“, erklärt Schönwiese.
  • Sehen: Im Bereich Sehen geht es um geeignete farbliche Kennzeichnungen, richtige Lichtverhältnisse und auditive Vermittlungen visueller Inhalte. „Bilder einer Ausstellung müssen für blinde und sehbehinderte Menschen in einer einfachen Form per Audio beschrieben werden. Dazu gehört etwa auch, dass der Audioguide selbst entsprechend bedienbar ist – also nicht nur über den Touchscreen, sondern auch über Knöpfe“, veranschaulicht Michael Berger, Verkehrsreferent beim Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol.
     
  • Hören: Im Bereich des Hörens spielt die Übersetzung von Informationen in die Österreichische und idealerweise auch Internationale Gebärdensprache eine Schlüsselrolle.
  • Verstehen: Hier geht es indes darum, dass Inhalte in verständlicher Sprache und gut leserlich wiedergegeben werden.

Neben diesen vier Bereichen, die es bei der Gestaltung und Nutzung von barrierefreien Museen zu berücksichtigen gilt, verweisen die Leitlinien des Tiroler Monitoringausschusses auf den Abbau sozialer Barrieren. „Menschen mit Behinderungen müssen auch als Gestalterinnen und Gestalter und als Thema der Einrichtungen Teil des kulturellen Lebens sein. Denn nur, wenn Behinderung alltagsnah repräsentiert wird, können in der Gesellschaft verankerte Vorurteile abgebaut und stattdessen Nähe und Normalität hergestellt werden“, so Kafka.

Zu den Leitlinien des Tiroler Monitoringausschusses