Tiroler Photovoltaik-Förderung jetzt mit Bundesförderung kombinierbar

Für Anlagen mit einer Leistung von mindestens sieben Kilowatt-Peak (kWp)

  • Beratung bei Energie Tirol

Tirol will bis zum Jahr 2050 energieautonom werden. In dieser Energiezukunft kommt der Nutzung von erneuerbarem Strom eine wesentliche Rolle zu. Deshalb setzt das Land Tirol auch auf die unbegrenzt vorhandene Ressource der Sonne und unterstützt den Ausbau von Photovoltaik mit konkreten Anreizen.

Seit 1. August 2021 ist es nun möglich, die Landesförderung für Photovoltaik mit der Förderung des Bundes und etwaigen Zuschüssen von Gemeinden zu kombinieren. „Dadurch ermöglichen wir allen Tirolerinnen und Tirolern, bei Anlagen mit einer Leistung von mindestens sieben Kilowatt-Peak ein Maximum an Förderungen für ihr eigenes kleines Kraftwerk zu lukrieren. Das wiederum hilft uns, das Landesziel TIROL 2050 energieautonom zu erreichen, für das annähernd alle geeigneten Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden müssen“, gibt Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader die Richtung vor.

Mit einer sieben kWp-Anlage, in der Größe von etwa 42 m2, sei man im Ein- und Zweifamilienhaus bestens auf die Energiewende vorbereitet. In Kombination mit einem Elektroauto und einer Wärmepumpe habe sich diese Anlagengröße auch als wirtschaftlich sinnvoll herausgestellt.

„Die zusätzliche Förderung des Landes stellt sicher, dass man finanziell nichts falsch macht, auch wenn die Anschaffung des Elektroautos oder einer Wärmepumpe erst in nächster Zeit ansteht“, zeigt sich Bruno Oberhuber, Geschäftsführer von Energie Tirol, über die neue Kombinationsmöglichkeit erfreut. Die Beratungsstelle steht für konkrete Anfragen von Bauleuten jederzeit zur Verfügung.
www.energie-tirol.at/beratung

Ein Rechenbeispiel:

Eine Photovoltaik-Anlage in der Größe von 7 kWp kostet ca. 14.000 Euro.
Durch die Förderung des Bundes „Photovoltaik 2020-2022“ werden alle kWp anteilsmäßig gefördert: 7 x 250 Euro = 1.750 Euro
Die Tiroler Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung fördern das sechste und siebte kWp mit je maximal 1.000 Euro = 2.000 Euro
Die Gesamtkosten abzüglich der kombinierten Förderungen belaufen sich damit: 10.250 Euro