- 25 Tagesordnungspunkte: Anträge unter anderem zu Ehrenamt, Gemeinden, Medien, Finanzbildung, Einsatzorganisationen, Wohnen, Regionalbahnen, Kohäsionspolitik und Bezirksgerichten
- Reformpartnerschaft: Länder sind bereit für nächste Gespräche mit dem Bund und legen Verhandlungsposition in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Energie sowie Verwaltung und Verfassung fest
- LH Mattle: „Entscheidungen müssen näher zu den Menschen.“
- LH Wallner: „„Wir Länder sind bereit, umfassende Reformschritte zu gehen. Reformen müssen sich daran messen lassen, ob sie den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich einen Mehrwert bringen.“
- Bgm Ludwig: „Länder, Städte und Gemeinden sind der Motor in der Reformpartnerschaft“
Die österreichische Landeshauptleute-Konferenz hat unter dem Vorsitz von Tirols Landeshauptmann Anton Mattle in Innsbruck getagt. Die Tagesordnung der LH-Konferenz umfasste 25 Tagesordnungspunkte. Alle Anträge wurden einstimmig angenommen und werden nun der Bundesregierung übermittelt. Im Anschluss an die offizielle Tagesordnung erarbeiteten die Landeshauptleute Verhandlungsleitlinien für die anstehenden Gespräche im Rahmen der Reformpartnerschaft. „Die Landeshauptleute-Konferenz zeigt vor, was sich die Bürgerinnen und Bürger von der Politik erwarten: Länder- und Parteigrenzen überwinden und konstruktiv zusammenarbeiten. Mein Dank gilt den österreichischen Bundesländern für das gute Miteinander. Wir alle setzen uns dafür ein, dass Entscheidungen nah bei den Menschen getroffen werden. Deshalb braucht es starke Gemeinden und Bundesländer“, erklärt der gastgebende Landeshauptmann Mattle. Folgende Anträge wurden einstimmig angenommen:
- Stärkung des Ehrenamtes
- Stärkung der Gemeinden
- Medienstandort Österreich: Absicherung der regionalen Medienlandschaft in den Bundesländern
- Stärkung der regionalen Finanzbildung in den Bundesländern – nationale Finanzbildungsstrategie ab 2027
- Finanzmarktaufsicht
- Katastrophenschutz braucht Verantwortung: organisatorisch, technisch und finanziell
- Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen
- Prozess zur Reduktion von technischen Bauvorschriften und Normen als Beitrag für leistbares Wohnen
- Zersplitterung des Verfahrensrechts durch EU-Rechtsakte
- Bundesförderung für Investitionen zur Dekarbonisierung von Regionalbahnen und deren Fahrzeugen
- Treibstoffkostenunterstützung für Einsatzorganisationen
- Digitale Vertretung bei E-Medikation im Pflegebereich: Schaffung einer praxistauglichen Lösung für die Bevollmächtigung von Organisationen und Einrichtungen der Langzeitpflege
- Neuaufstellung der Applikation VSTV (Verwaltungsstrafenverwaltung)
- Erweiterung des Gültigkeitsbereichs von § 145 Luftfahrtgesetz (LFG) für Einsatzflüge
- Befreiung von Gebühren und Verwaltungsabgaben für anerkannte Einsatzorganisationen
- Einheitliches Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für BOS-DrohnentrainerInnen
- MFR und Kohäsionspolitik 2028+; verpflichtende Miteinbeziehung der Länder
- Kostendeckende Abgeltung von Krankentransporten durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
- GovTech Austria – weitere Vorgangsweise
- Sicherung des Lehrendennachwuchses in den Musikschulen
- Verbindungsstelle der Bundesländer; Personalangelegenheiten
- Implementierung von EU-Richtlinien in nationales Recht: Kein unnötiger Bürokratieaufbau
- Keine Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in das EU-Emissionshandelssystem (ETS)
- Drohende Schließung Bezirksgerichte
Bundesländer wehren sich gegen neue Bürokratie durch EU-Richtlinien
Diskutiert wurde unter anderem über die Implementierung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung vehement auf, in den europäischen Gremien zusätzlichen Bürokratieaufbau zu stoppen und überschießende EU-Vorschriften zu korrigieren. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationale Gesetzesvorschriften soll kein Gold Plating mehr stattfinden – zusätzliche nationale Belastungen sollen konsequent vermieden werden, sofern diese nicht zwingend aus dem EU-Recht vorgegeben sind.
Bundesländer fordern flächendeckende und bürgernahe Justizversorgung
Die aktuelle Diskussion über mögliche Schließungen von Bezirksgerichten sehen die Bundesländer besonders kritisch. In einem Beschluss bekennen sich die Landeshauptleute ausdrücklich zu einer regional ausgewogenen, leistungsfähigen und für die Bevölkerung gut erreichbaren Justizstruktur. Die Bundesministerin für Justiz ist aufgefordert, bei allen weiteren Überlegungen die Interessen der Bundesländer und Bezirke, die Erreichbarkeit gerichtlicher Leistungen sowie die Bedeutung der Bezirksgerichte für den ländlichen Raum zu berücksichtigen.
Verpflichtende Miteinbeziehung der Länder bei der Kohäsionspolitik
Die EU-Programme haben in den letzten Jahrzehnten in Österreich zahlreiche wertvolle Impulse gesetzt und zahlreiche konkrete Projekte in den österreichischen Regionen ermöglicht. Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 verändert die Europäische Kommission die Architektur des Haushaltes und sieht je Mitgliedsstaat künftig einen „National-Regional Partnership Plan“ vor. Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt die Initiative europäischer Regionen ausgehend von Deutschland, Belgien und Polen für ein gemeinsames Schreiben der Regionen an die Europäische Kommission. Gemeinsam machen sich die europäischen Regionen für das Grundprinzip der Subsidiarität, direkte Verhandlungen mit den Regionen über die inhaltliche Gestaltung der Regionalkapitel, eine angemessene Mittelausstattung, eine weitegehend eigenständige Entscheidung über den Mitteleinsatz und praxisorientierte Regelungen stark.
Reformpartnerschaft: Bundesländer bereit für weitere Gespräche
In den vergangenen zwei Tagen haben die Bundesländer ausführlich über die laufende Reformpartnerschaft beraten. Nach einem Überblick über den aktuellen Stand der Arbeitsgruppen zu Gesundheit, Bildung, Energie sowie Verwaltung und Verfassung haben die Landeshauptleute die bisher erzielten Fortschritte begrüßt und die Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Ziel, eine tragfähige politische Einigung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu erzielen, unterstrichen. Hierfür wurden Verhandlungslinien für die weiteren Gespräche erarbeitet. Im Mittelpunkt der Reformüberlegungen steht das gemeinsame Ziel, öffentliche Leistungen für die Bevölkerung nachhaltig zu sichern und dort weiterzuentwickeln, wo dies zu einer Verbesserung von Qualität, Effizienz und Bürgernähe beiträgt. Reformen sollen dazu beitragen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, Entscheidungswege nachvollziehbarer zu gestalten und die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen zu stärken.
„Tirol hat sich als Vorsitzland sehr bemüht, dass die Bundesländer die Spitze der Veränderung einnehmen. Wir wollen Reformen aus dem Blickwinkel der Bürger, Patienten und Schüler vorantreiben. Die Landeshautleutekonferenz stellt sich deshalb hinter die Reformpartnerschaft. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Chance genützt werden muss, damit Entscheidungen wieder nähere bei den Menschen getroffen werden. Hier stehen wir Bundesländer für mehr Verantwortung bereit und haben bereits unsere Leitplanken für die nächsten Gespräche besprochen. Mit war es ein Anliegen, die unterschiedlichen Positionen der Bundesländer bestmöglich zusammenzuführen, ohne uns für die anstehenden Gespräche einzuzementieren. Nun ist die Bundesregierung am Zug, die Reformbestrebungen weiter voranzutreiben und ihre Verhandlungslinie abzustecken. Das Ziel ist, die Reformpartnerschaft mit Ende des heurigen Jahres als Gesamtpaket abzuschließen“, erklärt LH Mattle.
LH Markus Wallner: „Die Länder sind nicht nur bereit zu Reformen, wir treiben sie aktiv voran. Dabei geht es nicht um ein bloßes Verschieben von Zuständigkeiten, sondern um bessere Strukturen und klarere Verantwortlichkeiten. Im Bildungsbereich wollen wir weg von Mischbehörden und hin zu einer eindeutigen Zuständigkeit. Im Gesundheitswesen liegt das größte Potenzial, aber auch die größte Herausforderung an der Schnittstelle zwischen intra- und extramuraler Versorgung. Klar ist für uns auch: Die Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte aller neun Bundesländer müssen gewahrt bleiben. Wenn der Bund – etwa im Energiebereich – zusätzliche Kompetenzen übernehmen will, braucht es dafür ein ausgewogenes Gesamtpaket.“
Bgm Michael Ludwig: „Mit der Reformpartnerschaft Österreich haben wir vor einem Jahr einen Prozess gestartet, der in dieser Form nicht selbstverständlich ist: Bund, Länder, Städte und Gemeinden sitzen gemeinsam an einem Tisch und diskutieren ohne Scheuklappen darüber, wie wir unser Land noch leistungsfähiger machen können. Worum es dabei eigentlich geht: die hohe Lebensqualität in Österreich mit Offenheit für Veränderungen und Mut zu echten Reformen zu sichern und weiter auszubauen. Es geht also darum, die Leistungen für die Menschen zu verbessern. Mit modernen Strukturen und durch eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen unseres Staates.“
Einblick in die Verhandlungslinien
Die Länder unterstützen das Ziel einer nachvollziehbaren und bürgernahen Kompetenzverteilung. Kompetenzbereinigungen werden nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den weiteren Reformvorhaben der Reformpartnerschaft - insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Energie - betrachtet. Maßgeblich ist dabei die Gesamtwirkung auf die Aufgaben-, Finanzierungs- und Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Reformen und Kompetenzentflechtungen sind ausschließlich danach zu beurteilen, ob sie einen konkreten Mehrwert für die Bevölkerung schaffen und zu klareren Verantwortlichkeiten, effizienteren Verwaltungsabläufen, besseren öffentlichen Leistungen oder einer höheren Wirtschaftlichkeit beitragen. Die Landeshauptleutekonferenz geht davon aus, dass die Reformpartnerschaft auf eine ausgewogene Weiterentwicklung der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abzielt und das Gesamtpaket in seiner Gesamtheit zu bewerten ist. Bundesweit vergleichbare Qualitätsziele setzen nicht zwingend bundesweit einheitliche Organisationsstrukturen oder Änderungen bestehender Kompetenzzuordnungen voraus. Jedenfalls sind bundesweit vereinbarte Qualitätsziele und Leistungsstandards mit einer langfristig tragfähigen, transparenten und nachvollziehbaren Finanzierung zu hinterlegen. Dabei ist den unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen in den Bundesländern Rechnung zu tragen. Die Länder unterstützen eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination in den Bereichen Energie, Bildung, Gesundheit und Digitalisierung, halten jedoch fest, dass bundesweite Koordinierungsinstrumente bestehende verfassungsrechtliche Zuständigkeiten nicht beeinträchtigen dürfen, sofern nicht ohnehin Konsens über Kompetenzverschiebungen besteht.
Gesundheit
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die von den Landesgesundheitsreferentinnen und Landesgesundheitsreferenten erarbeitete Länderposition zur Reformpartnerschaft Gesundheit zur Kenntnis und hält fest, dass die darin enthaltenen Analysen, Problemstellungen und Reformüberlegungen in die weiteren Verhandlungen einzubeziehen sind. Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, die vorgeschlagenen Ansätze im Rahmen der Reformpartnerschaft gemeinsam mit Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und Sozialversicherung eingehend zu prüfen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Finanzierung, Governance und Zuständigkeitsverteilung zu bewerten.
Bildung
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass neue Qualitätsstandards und zusätzliche Aufgaben im Bereich der Elementarpädagogik sowie der Bildung nur gemeinsam mit einer gesicherten und dauerhaften Finanzierung vereinbart werden können. Es gibt im Bereich der Elementarpädagogik ein klares Bekenntnis zu österreichweit vergleichbaren Standards. Deren Umsetzung hat im Rahmen des Finanzausgleichs sowie über die jeweiligen landesgesetzlichen Materien zu erfolgen. Die rechtliche und organisatorische Verantwortung für die Elementarbildung verbleibt bei Ländern und Gemeinden.
Im Bereich des Schulwesens ist es das Ziel, dass die Länder das gesamte pädagogische, administrative und psychosoziale Personal im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung einheitlich steuern. Die im Finanzausgleich festgeschriebene Vereinbarung, bis zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 „das gesamte pädagogische Personal an Pflichtschulen bei einem Dienstgeber (Länder) zusammenzuführen und damit eine Reform der schulischen Tagesbetreuung mit einem langfristig stabilen Finanzierungsmodell aus dem Stellenplan für Pflichtschulen zu erreichen“, muss dabei umgehend umgesetzt werden. Damit soll die bisherige Kompetenzzersplitterung aufgelöst und das erforderliche Personal aus einer Hand durch den Bund finanziert werden.
Energie
Im Rahmen der Reformpartnerschaft werden Fortschritte im Bereich der Kompetenzentflechtung im Bereich des Elektrizitätswesens erzielt. Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt die laufenden Bemühungen um eine klare und nachvollziehbare Kompetenzverteilung. Eine Kompetenzentflechtung im Bereich des Elektrizitätswesen ist mit entsprechenden Zustimmungsrechten der Bundesländer verbunden.
Verwaltung und Verfassung
Im Rahmen der Reformpartnerschaft wurden Vorschläge für ein erstes Kompetenzbereinigungspaket erarbeitet, das ausgewählte Materien einer klareren Zuordnung zuführen und die Vollziehung vereinfachen soll. Die Länder unterstützen das Ziel einer nachvollziehbaren und bürgernahen Kompetenzverteilung. Kompetenzbereinigungen dürfen jedoch nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Zusammenhang mit den weiteren Reformvorhaben der Reformpartnerschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Energie, zu bewerten. Maßgeblich ist dabei die Gesamtwirkung auf die Aufgaben-, Finanzierungs- und Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.






