Die Außerfernförderungs-Gutscheinkarten kommen

Registrierte Haushalte erhalten ab September die Außerfernförderungs-Gutscheinkarten

  • Zustellung mittels RSb-Brief – Guthaben-Aktivierung mit Versand
  • Registrierung für die Außerfernförderung weiterhin möglich 
  • Aktuell bereits rund 9.000 registrierte Haushalte und 153 registrierte Akzeptanzstellen 
  • Informationsveranstaltungen im September für interessierte Betriebe mit Standort im Bezirk Reutte
  • Alle Informationen und Registriermöglichkeiten unter www.tirol.gv.at/ausserfernfoerderung

In Kürze ist es soweit: Die Ausstellung der Außerfernförderungs-Gutscheinkarten startet im September. Alle registrierten Haushalte – derzeit rund 9.000 – mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte erhalten die Gutscheinkarte mittels RSb-Brief. Die Gutscheinkarte selbst wird erst nach Versand aktiviert. Dies kann ein bis zwei Werktage in Anspruch nehmen und sollte vor dem ersten Einkauf berücksichtigt werden. Eingelöst werden können die Gutscheinkarten mit Stand heute, Donnerstag, bei 153 teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen). Eine Übersicht aller Akzeptanzstellen findet sich ab September unter www.tirol.gv.at/ausserfernfoerderung. Für interessierte Betriebe finden zudem am 2. und 3. September in Reutte, Elbigenalp, Tannheim und Lermoos Informationsveranstaltungen statt. Wer dann Akzeptanzstelle werden möchte, kann dies mit wenigen Klicks und wenig Aufwand werden – profitieren können alle teilnehmenden Betriebe von einer zusätzlichen, durch die Außerfernförderung ausgelösten Kaufkraft im Bezirk in Höhe von jährlich rund 2,5 Millionen Euro. Weitere Informationen für Haushalte und Akzeptanzstellen finden sich unter www.tirol.gv.at/ausserfernfoerderung

Die Höhe des Guthabens der Außerfernförderungs-Gutscheinkarten richtet sich nach der Haushaltsgröße: 150 Euro für Ein-Personen-Haushalte, 200 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und 290 Euro für Haushalte ab drei Personen. Registrierungen für die Außerfernförderung sind weiterhin laufend möglich. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt jedoch mit 31. Dezember eines jeden Jahres, weshalb eine zeitgerechte Registrierung (bis Ende November) empfohlen wird. 


Außerfernförderung einlösen – das ist zu beachten

  • Gutscheinkarte bei teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen) vorweisen und zur Bezahlung scannen lassen.
  • Nicht verbrauchtes bzw. Restguthaben eines jeden Jahres verfällt mit 31. Dezember.
  • Gutscheinkarten nicht entsorgen: Sie können im neuen Jahr mit neuem Guthaben aufgeladen werden. 
  • Gutscheinkarten können nur in Betrieben vor Ort eingelöst werden – keine Onlineshops.
  • Es gibt keinen Mindesteinkaufswert.
  • Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • Aktuelles Guthaben kann über guthaben.coupona.at abgefragt werden.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Gutscheinkarte: Kontakt über wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at | +43 512 508 3202

Termine Informationsveranstaltung für Akzeptanzstellen

  • 2. September 2026 | 17 Uhr | Wirtschaftskammer Reutte
  • 2. September 2026 | 20 Uhr | Gemeinde Elbigenalp
  • 3. September 2026 | 16 Uhr | TVB Tannheimer Tal
  • 3. September 2026 | 20 Uhr | Gemeinde Lermoos