Leitfaden für Kindeswohl stärkt Kinderbildungseinrichtungen

Leitfaden bietet Orientierung bei Verdachtsfällen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten

  • Leitfaden des Landes bietet Orientierung bei Verdachtsfällen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten
  • Wesentliche Ergänzung bestehender Kinderschutzkonzepte
  • Fokus auf gesetzlicher Mitteilungspflicht und Handlungsempfehlungen für gesamtes Personal

Kurz nach dem Start des neuen Kinderbetreuungsjahres rückt das Land Tirol das Kindeswohl in den Fokus. Erst Ende letzten Jahres wurde zum Thema Kindeswohlgefährdung ein neuer Leitfaden für den Schulbereich präsentiert, um vor allem das gesamte Personal an Tirols Schulen zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung frühzeitig zu erkennen und Handlungsempfehlungen zu geben. Einen solchen Leitfaden gibt es nun auch für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Er wurde heute an alle 940 Einrichtungen übermittelt und steht auch online zur Verfügung: „Verdacht auf Kindeswohlgefährdung für elementare Bildungseinrichtungen und Horte“. Ausgearbeitet wurde die Orientierungshilfe gemeinsam von den Abteilungen des Landes für Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen sowie Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol (KiJA). Der Leitfaden ergänzt die bereits bestehenden Kinderschutzkonzepte an den jeweiligen Einrichtungen.

Kindeswohl bereits im Elementarbereich stärken

Im pädagogischen Alltag stehen PädagogInnen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten täglich in Kontakt mit Kindern und nehmen als enge Bezugspersonen bereits kleinste Veränderungen wahr. Umso wichtiger ist es, die ersten Anzeichen von Gewalt ernst zu nehmen: „Der Schutz unserer Kinder ist eine gemeinsame Verantwortung und braucht klare Strukturen. Gerade wenn der Verdacht auf Gewalt oder eine Gefährdung des Kindeswohls besteht, muss das gesamte Personal in den Kinderbildungseinrichtungen wissen, welche Schritte zu setzen sind und wo sie Unterstützung bekommen. Der neue Leitfaden schafft dafür eine verlässliche Orientierung und gibt klare Handlungsempfehlungen vor“, betont Bildungslandesrätin Cornelia Hagele

„Gewalt kann viele Formen haben und in unterschiedlichen Lebensbereichen auftreten – von körperlicher und psychischer Gewalt bis hin zu sexualisierter Gewalt oder dem Miterleben von Gewalt im familiären Umfeld. Gerade bei jüngeren Kindern können belastende oder gewaltvolle Erfahrungen häufig noch nicht in Worte gefasst werden. Sie zeigen sich stattdessen etwa durch Veränderungen im Verhalten, Rückzug, Ängste oder andere Auffälligkeiten. Umso wichtiger ist es, frühzeitig hinzusehen und zu handeln“, erklärt Soziallandesrätin Eva Pawlata. Deshalb richtet sich der Leitfaden bewusst nicht nur an das pädagogische, sondern an das gesamte Personal in den Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Orientierung bei Verdachtsfällen

Elementare Bildungseinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf konkrete und erhebliche Kindeswohlgefährdung eine Mitteilung bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe einzubringen – etwa bei Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch. Der neue Leitfaden versteht sich als Handlungsanleitung und bietet ein übersichtliches Ablaufschema für Verdachtsfälle.

Neben der gesetzlich verankerten Mitteilungspflicht konzentriert sich der Leitfaden insbesondere auf den Umgang mit häuslicher Gewalt und empfohlenen Handlungsschritten. Er informiert unter anderem über:

  • die verschiedenen Formen von Gewalt und Vernachlässigung,
  • das richtige Vorgehen bei Verdachtsfällen,
  • die Rollen und Zuständigkeiten der handelnden Personen,
  • den Ablauf einer Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe
  • sowie die weitere Abklärung und Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe.

Darüber hinaus listet der Leitfaden mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung auf und hilft dabei, Unsicherheiten im pädagogischen Alltag abzubauen. Lukas Trentini, Kinder- und Jugendanwalt für Tirol, fasst die Ziele des Leitfadens folgendermaßen zusammen: „Das Recht auf Schutz vor Gewalt in Artikel 19 der UN-Kinderrechtekonvention zeigt deutlich auf, dass es diesen Schutz in allen Lebensbereichen von jungen Menschen braucht. In der Kinderkrippe, im Kindergarten und im Hort verbringen Kinder einen großen Teil ihrer frühen Kindheit. Gerade in dieser Zeit sind Kinder besonders schutzbedürftig und verletzlich. Deshalb sind in diesen Einrichtungen Kinderschutzkonzepte und der sichere Umgang mit Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen essenziell für das Wohl und die Entwicklung der Kinder.“ Trentini macht unmissverständlich klar, dass die Verantwortung für diesen Schutz bei den Erwachsenen liegt: „Erwachsene Fachkräfte haben den Schutz vor Gewalt für die ihnen anvertrauten Kinder zu gewähren und die gesetzliche Mitteilungspflicht professionell umzusetzen. Und genau dazu soll dieser Leitfaden einen praxistauglichen Beitrag leisten.“

Weitere Informationen und Informationsmaterialien finden sich auf der Website des Landes Tirol.