- Weniger Bürokratie und Anreize für verdichtetes Bauen
- Alle Infos zur Wohnbauförderung und Möglichkeit zur Beantragung: www.tirol.gv.at/wohnbau
- Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: positive Resonanz auf Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz
Höhere Einkommensgrenzen, mehr Unterstützung beim Einstieg ins Eigentum und Verbesserungen bei der Wohnbeihilfe: Das Land Tirol stellt seine Wohnbauförderung für 2027 neu auf. Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, wichtige Änderungen für die Wohnbauförderung beschlossen. Nach dem Startschuss für das Baurechts-Deregulierungsgesetz (mehr Infos dazu in der Pressemitteilung vom 28. September 2026) setzt die Tiroler Landesregierung damit zeitgleich ein weiteres Ausrufezeichen in der Tiroler Bau- und Wohnpolitik.
Das Herzstück der Wohnbauförderung NEU: Die Einkommensgrenze wird angehoben – damit profitieren noch mehr TirolerInnen von der Wohnbauförderung, weil der BezieherInnenkreis bis in den Mittelstand hinein erweitert wird. Zudem setzt die Wohnbauförderung künftig noch gezielter Anreize für besonders energieeffizientes Bauen und verdichtetes Wohnen. Gleichzeitig werden die Wohnstarthilfe „Junges Wohnen“ weiterentwickelt und die Wohnbeihilfe verbessert. Auch die Sanierungsförderung wird einfacher. Weiters soll es für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf künftig eine zentrale Anlaufstelle geben. Die Neuerungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Alle Anträge sowie weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/wohnbau abrufbar.
„Tirol ist als eines der wenigen Bundesländer im vollen Besitz der Wohnbauförderung und kann deshalb wichtige Schwerpunkte in der Wohn- und Eigentumspolitik setzen. Wir investieren das Geld dort, wo es den Tirolerinnen und Tirolern hilft: für leistbares Eigentum, für junge Menschen und für besonders effizientes Bauen. Gleichzeitig schaffen wir nach dem Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz auch klare und einfache Regeln in der Wohnbauförderung. Unser Ziel ist weniger Bürokratie bei Bauvorschriften und im Förderwesen. Künftig sind wieder alle Wohnprojekte, die baurechtlich im Neubau genehmigungsfähig sind, auch grundsätzlich förderwürdig, sofern sie eine Photovoltaik-Anlage vorweisen. Damit haben die Tirolerinnen und Tiroler, die sich ihren eigenen Wohnraum schaffen, einen unbürokratischen Zugang zur Wohnbauförderung“, erklärt LH Anton Mattle und verweist auf die positiven Effekte des Instruments Wohnbauförderung: „Alleine 2025 haben wir 434 Millionen Euro in leistbares Wohnen investiert. Damit konnten 25.300 Sanierungen und 2.137 neu errichtete und geförderte Wohnungen ermöglicht werden. Jede einzelne dieser Unterstützungen hat einem Tiroler oder einer Tirolerin den Weg zu den eigenen vier Wänden ermöglicht.“
Mehr Tirolerinnen und Tiroler sollen Zugang zur Wohnbauförderung erhalten
Eine Wohnbauförderung erhalten jene Menschen, die unter anderem eine definierte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. Mit der Wohnbauförderung NEU werden ab 1. Jänner 2027 diese Einkommensgrenzen angehoben: Um 300 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt, um 400 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt und um zusätzlich 30 Euro für jede weitere Person im Haushalt. „Die Wohnbauförderung ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um Wohnen in Tirol leistbar zu halten. Wir wollen verhindern, dass Menschen aufgrund einer Lohnerhöhung auf dem Papier aus der Förderung fallen, obwohl das Leben und insbesondere das Wohnen gleichzeitig deutlich teurer geworden sind. Die Wohnbauförderung muss mit der Lebensrealität Schritt halten. Deshalb erhöhen wir die Einkommensgrenzen, bauen die Unterstützung für junge Menschen und Familien aus und verbessern die Wohnbeihilfe. Gleichzeitig setzen wir stärkere Anreize für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden und besonders energieeffizientes Bauen“, fasst Wohnbaureferent LHStv Philip Wohlgemuth zusammen.
Auch der Zuschuss „Junges Wohnen“ wird angepasst. Mit dieser Wohnstarthilfe werden Personen unter 35 Jahren mit einem Zuschuss gefördert, wenn sie eine Wohnung kaufen oder ein Haus bauen. Die Einkommensgrenzen werden neu gestaffelt. Gleichzeitig gibt es künftig kleinere Einkommensstufen und entsprechend abgestufte Förderbeträge. Dadurch kann die Förderung gezielter an die jeweilige Einkommenssituation angepasst werden.
Verbesserungen gibt es auch bei der Unterstützung von MieterInnen – konkret bei der Wohnbeihilfe. Ab 1. Jänner 2027 wird die Zumutbarkeitstabelle um 100 Euro angehoben. Sie legt fest, welcher Anteil des Haushaltseinkommens für die Miete zumutbar und daher selbst zu tragen ist. Künftig setzt die Zumutbarkeit erst bei 1.400 Euro statt 1.300 Euro an. Für BezieherInnen der Wohnbeihilfe bedeutet das: Sie müssen einen geringeren Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten selbst aufbringen und erhalten mehr Unterstützung. Besonders profitieren MieterInnen mit niedrigem Einkommen und Mindestpensions-BezieherInnen.
Mehr Förderung für besonders nachhaltiges Bauen
Eine wesentliche Änderung der Wohnbauförderung NEU betrifft zudem die energetischen Anforderungen. Besonders energieeffiziente Nullemissionsgebäude werden künftig nochmals zusätzlich gefördert. Auch die Förderung für verdichtete Bauweise wird erhöht. Je nach Grundverbrauch steigt der Fördersatz um 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche. „Wir richten die Wohnbauförderung dort neu aus, wo sie einen zusätzlichen Effekt erzielen kann. Was mittlerweile ohnehin gesetzlicher Baustandard ist, muss nicht nochmals besonders gefördert werden. Stattdessen setzen wir gezielte Anreize, noch nachhaltiger und umweltfreundlicher zu bauen und zu wohnen. Wer besonders energieeffizient baut und wenig Boden verbraucht, soll daher noch stärker unterstützt werden“, sagt LHStv Wohlgemuth und verweist auf die zentrale Rolle des Wohnsektors für Tirols Ziel der Energieautonomie: „Bis 2050 muss Tirol seinen Energieverbrauch deutlich senken. Vor allem im Bereich Wohnen haben wir hier viel Potenzial – immerhin macht der Gebäudesektor 45 Prozent des Endenergieverbrauchs aus.“
Auch das rückbaufähige Bauen wird gezielt unterstützt: Wer ein Rückbaukonzept vorlegt und Gebäude so plant, dass Baustoffe später leichter getrennt, wiederverwendet oder recycelt werden können, soll dafür eine zusätzliche Förderung erhalten. Die Photovoltaikanlage bleibt bei geförderten Neubauten verpflichtend. Damit bleibt die Wohnbauförderung auch künftig eng mit dem Ausbau erneuerbarer Energie verbunden.
Weniger Bürokratie, mehr Service
Die Wohnbauförderung wird auch einfacher. Im Sinne eines One-Stop-Shop werden Förderungen für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf künftig zentral über die Abteilung Soziales abgewickelt – beispielsweise, wenn aufgrund einer Behinderung ein Lift in ein Gebäude eingebaut werden muss. Ab 1. Jänner 2027 soll damit eine zentrale Anlaufstelle für entsprechende Unterstützungsleistungen geschaffen werden. Altersgerechte Maßnahmen – etwa ein altersgerechter Badumbau – bleiben weiterhin Teil der Wohnhaussanierungsförderung.
Auch bei der Sanierungsförderung wird die Antragstellung vereinfacht. Die bisherige Begrenzung der förderbaren Fläche nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen entfällt. Künftig gilt unabhängig von der Haushaltsgröße eine Obergrenze von 120 Quadratmetern förderbarer Nutzfläche pro Wohnung. Zusätzlich sollen künftig auch Wohnraumerweiterungen unter zehn Quadratmetern gefördert werden.
„Ganz im Sinne des Tirol Konvents bauen wir auch in der Wohnbauförderung Bürokratie ab und optimieren die Serviceleistungen. Wir wollen, dass die Menschen ihre Energie in ihr Zuhause und nicht in Formulare investieren. Weniger Nachweise, klare Regeln und eine zentrale Anlaufstelle schaffen mehr Service und weniger Bürokratie“, sagt LH Mattle.
Positive Resonanz auf Vereinfachungen beim Baurecht
Mit der Neuausrichtung der Wohnbauförderung geht auch die Vereinfachung der baurechtlichen Rahmenbedingungen einher. Mit dem Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz werden die technischen Vorgaben deutlich vereinfacht und praxistauglicher gestaltet. Damit werden auch unnötige Kosten und bürokratische Aufwände reduziert. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bauen im Bestand: Umbauten, Sanierungen und Nachverdichtungen sollen erleichtert werden, wenn bestehende Gebäude weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst werden. Gleichzeitig bleiben die hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards erhalten. Die Initiative hat laut dem zuständigen LHStv Josef Geisler positive Resonanz ausgelöst. „Wir müssen beim leistbaren Wohnen an beiden Seiten ansetzen: bei der Unterstützung durch die Wohnbauförderung und bei den Kosten, die durch das Bauen selbst entstehen. Deshalb schaffen wir mit der Baurechts-Deregulierung mehr Spielraum für Sanierungen, Umbauten und die Weiterentwicklung bestehender Gebäude. Das erleichtert das Bauen, senkt unnötige Kosten und schafft zusätzliche Möglichkeiten, bestehenden Wohnraum besser zu nutzen“, erklärt LHStv Geisler. Diesen Weg der Vereinfachung wolle man fortsetzen.
Factbox: Die wichtigsten Neuerungen der Wohnbauförderung ab 1. Jänner 2027
Das Herzstück der Wohnbauförderung NEU: Mehr leistbares Wohnen
- Erhöhung der Einkommensgrenze der Wohnbauförderung (für eine Person 4.100 statt 3.800 Euro, für zwei Personen 6.700 statt 6.300 Euro, für jede weitere Person 510 statt 480 Euro)
- Weiterentwicklung des Zuschusses „Junges Wohnen“
- Verbesserung der Wohnbeihilfe: Anfangswert der Zumutbarkeitstabelle steigt von 1.300 auf 1.400 Euro = mehr Unterstützung bei niedrigem Einkommen
Nachhaltigkeit
- Zusätzliche Förderung von Nullemissionsgebäuden
- 30 bis 50 Euro mehr pro Quadratmeter bei der Förderung verdichteter Bauweise
- Zusätzliche Förderung für rückbaufähiges Bauen
- PV-Anlage bleibt bei geförderten Neubauten verpflichtend
Mehr Service, weniger Bürokratie
- One-stop-shop: Zentrale Anlaufstelle für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf bei der Abteilung Soziales
- Sanierungsförderung künftig unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
- Wohnraumerweiterungen auch unter zehn Quadratmetern förderbar
Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung
Mehr Zeit für die Anmeldung zu Hortplätzen: Tirol ist das erste Bundesland das ein Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung ab dem zweiten Geburtstag eingeführt hat. Nach dem erfolgreichen Vermittlungsprozess über FRIDA für das Kinderbetreuungsjahr 2026/27 werden die Rahmenbedingungen für die Anmeldung nun angepasst. Die Anmeldefrist von 1. Dezember bis 31. Jänner soll für Hortplätze künftig bis 30. April verlängert werden. Die Anmeldefrist für Kinderkrippen und Kindergärten bleibt unverändert. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass Eltern für die Anmeldung ihres Kindes für einen Hortplatz vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt die notwendigen Informationen haben. In der Regel steht erst Anfang April fest, welche Schule das Kind im kommenden Schuljahr besuchen wird. Mit der verlängerten Anmeldefrist für Hortplätze schaffen wir hier mehr Planungssicherheit und berücksichtigen die tatsächlichen Bedürfnisse der Familien“, erklärt Bildungslandesrätin Cornelia Hagele. Auch die Fristen für die Reihung und Zuweisung der Hortplätze werden entsprechend angepasst. Private Erhalter und Gemeinden haben künftig bis 15. Mai Zeit für die Reihung und Zuweisung der Hortplätze. Für die Reihung und Zuweisung für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze gilt: Die privaten Erhalter haben bis 1. März und die Gemeinden bis 31. März Zeit, Plätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen zuzuweisen.