Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz vorsichtshalber um eine Woche verlängert

Vereinzelt Corona-Fälle mit weiterentwickelter britischer Virusmutation im Bezirk Schwaz

  • Südafrikanische Virusmutation konnte eingedämmt werden
  • Vereinzelt Corona-Fälle mit weiterentwickelter britischer Virusmutation im Bezirk Schwaz
  • Virusstamm laut AGES in Vergangenheit bereits in anderen Teilen Österreichs und Europa aufgetaucht

In den letzten Wochen konnte im Bezirk Schwaz die südafrikanische Virusmutation erfolgreich zurückgedrängt werden. „Am Höhepunkt der südafrikanischen Mutation im Bezirk Schwaz Anfang Februar mussten wir knapp 120 Fälle der südafrikanischen Variante verzeichnen, aktuell sind es noch 13 Fälle“, informiert der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli. Ähnlich eindeutig sind die Zahlen hinsichtlich des Anteils der südafrikanischen Mutation an den positiven Fällen in Tirol: Machte der südafrikanischen Variantenanteil Anfang Februar noch knapp 19 Prozent von allen in Tirol infizierten Personen aus, waren es in der Vorwoche nur mehr noch 1,87 Prozent. Aufgrund einer aktuell aufkommenden weiterentwickelten britischen Virusvariante wird nun als Vorsichtsmaßnahme die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Schwaz dennoch um eine weitere Woche bis zum 1. April, 24 Uhr, verlängert.

Im Bezirk Schwaz sind im Zuge der Analysen in den letzten Tagen rund 20 Fälle einer britischen Virusmutation aufgetreten, die weitere Mutationsmerkmale aufweisen könnten (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz). Diesbezüglich findet derzeit eine medizinisch-fachliche Abstimmung zwischen dem Corona-Einsatzstab des Landes Tirol und der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium statt.

Dieser Mutationsstamm ist laut Auskunft der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in der Vergangenheit bereits in anderen Teilen in Österreich vorgekommen, aber auch in weiteren Teilen von Europa wie etwa auch in Deutschland. „Nun ist dieser Stamm auch im Bezirk Schwaz in Tirol aufgetreten. Die Gesundheitsbehörden in Tirol behalten die Entwicklung im Detail im Auge. Die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörde in Schwaz im Contact Tracing wird auch in diesen Fällen angewandt. Als Vorsichtsmaßnahme wird die Ausreisetestpflicht im Bezirk Schwaz um eine Woche bis zum 1. April, 24 Uhr, verlängert“, ergänzt der Leiter der Gesundheitsbehörde in Schwaz, Bezirkshauptmann Michael Brandl. Die Entwicklung wird laufend evaluiert. Weitere Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium werden derzeit durchgeführt.