Anleitung für Prüfberechtige – Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol
Allgemeine Information
Das Land Tirol betreibt die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol (HKA-Datenbank) zur Erfassung und Verwaltung von Heizungs- und Klimaanlagen.
Die Datenbank dient als Grundlage für:
- die Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
- die transparente Erfassung von Anlagen,
- die effiziente Unterstützung bei Vollzugs- und Kontrollaufgaben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Tirol:
Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol
Ablaufbeschreibung für die Dateneinbringung in die Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
Prozess und Schritte
1. Schulung durch das Land Tirol
- Pflichtschulung für alle Prüfberechtigten.
- Schulungen finden zweimal wöchentlich statt:
- Dienstag nachmittags (14:00-15:30)
- Donnerstag nachmittags (14:00-15:30)
- Anmeldung erforderlich per E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at .
- Inhalte der Schulung (siehe unten).
2. Umsetzung in der Praxis
- Nach erfolgter Schulung wird die Anwendung der Datenbank durch die Rauchfangkehrer umgesetzt.
- Fragen und Probleme können über den Helpdesk des Landes Tirol geklärt werden.
- Das Land Tirol stellt Aufkleber und Informationsflyer zur Verfügung.
Kommunikation & Informationsweitergabe
Um die Bevölkerung und Firmen (auch Hausverwaltungen) bestmöglich zu erreichen, gelten folgende Vorgaben:
- Flyerbestellung: Flyer können über das Land Tirol bezogen werden.
- Weitergabe an Kunden:
- Bei Papierrechnungen: Flyer der Rechnung beilegen.
Bei Online-Rechnungen: Flyer als digitalen Anhang mitsenden.
- Gemeinden: Werden durch das Land Tirol direkt mit Informationsmaterial versorgt.
Bestellung Aufkleber und Flyer:
Online:
Bitte mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at mit Betreff “Bestellung” unter Angabe des Typs (Aufkleber / Flyer), Menge und Lieferandresse. Beim Flyer ist noch anzugeben ob dieser kuvertiert benötigt wird. Im Sinne der Umwelt sollte der Flyer auf elektronische Art und Weise seine Verteilung finden.
oder
Persönlich - nach Vereinbarung:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abt. Geoinformation
6020 Innsbruck
Herrengasse 3
Allgemein: Aufkleber und Flyer können kostenlos bezogen werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Aufkleber ordnungsgemäß verwahrt und ausschließlich gemäß ihrem vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Eine Weitergabe an nicht prüfberechtigte Personen ist nicht zulässig.
Info - Start Schulungen ab KW 43/25!
Inhalte der Schulung
- Allgemeine & Gesetzliche Grundlagen
Login über USP (Unternehmensserviceportal)
(Info: Bitte vorab selbst den Login testen - Bei Fragen: Kontaktaufnahme mit dem Helpdesk)
- Überblick über die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
- Formblätter und deren Anwendung
- Anbringung von Anlagenaufklebern
- Nutzung der Schulungsunterlagen
- Ausblick nach der Initialphase
- Q&A – Beantwortung offener Fragen
Unterlagen
Eine genaue Beschreibung für die Einrichtung des Zugriffs auf die Datenbank über das USP und aller Funktionalitäten der Datenbankanwendung finden Sie im
Usermanual zur Heizungs- und Klimaanalgendatenbank.
Genauere Hinweise zur erstmaligen Anmeldung über das USP und die
Zuweisung der entsprechenden Rechte im USP
finden Sie im hier sowie im Usermanual unter Punkt „2 Anmeldung an der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank“.
Feinjustierungen in der praktischen Anwendung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank bzw. im Zuge der Registrierung und Überprüfung der Heizungs- und Klimaanlagen sind laufend möglich, die einzubringenden Daten und Attribute richten sich jedoch nach den Inhalten der Anlagen 10 (Objekt- und Anlagendatenblatt), 11 (Prüfbericht für feste Brennstoffe), 12 (Prüfbericht für gasförmige und flüssige Brennstoffe) und 13 (Prüfbericht für Blockheizkraftwerke) der TGHKV 2024.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Anlage 10, Objekt- und Anlagendatenblatt (Abnahmebefund), in elektronisch ausfüllbarer Form als pdf.-Datei zu Ihrer Verwendung. Sie können sich die Datei herunterladen und zur laufenden Verwendung als Leerformular auf Ihrem Rechner speichern.
Unterstützung
- Helpdesk des Landes Tirol
- Ansprechpartner für technische und organisatorische Fragen
- Unterstützung bei Login- oder Anwendungsproblemen
- Bereitstellung von:
- Schulungsunterlagen
- Anlagenaufklebern (Neu- sowie Ersatz)
- Informationsflyern
Bestellung der Anlagenetiketten
Die Anlagenetiketten werden in Rollen mit jeweils 250 Stk. Etiketten versandt. Als Unternehmen erhalten Sie diese auf Anfrage. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Rollen und der Lieferadresse.
FAQ für Unternehmen
Unter welchem Link finde ich die Heizungsanlagendatenbank?
Die Datenbank ist unter https://tirol.anlagendatenbank.net zu finden.
Wo finde ich das Unternehmensservice-Portal?
Dieses ist unter www.usp.gv.at zu finden.
Wie kann ich meinen Mitarbeitern Zugriff auf die Anlagendatenbank geben?
Eine genaue Anleitung hierfür finden Sie unter dem Punkt „Anleitungen & Einschulung“ im Dokument „Einstieg für Mitarbeiter im USP anlegen“.
Wie lange muss ich warten, um nach der Zuordnung der Webservicerechte im USP auf die Datenbank zugreifen zu können?
Nach der Zuordnung müssen Sie etwa 1 Stunde warten, bis die zugeordneten Rechte für Sie verfügbar sind und Sie auf die Datenbank zugreifen können.
Ich habe Probleme mit dem Unternehmensservice-Portal, was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Kollegen vom USP. Diese sind unter telefonisch unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr erreichbar.
Wie erhalte ich die Anlagenetiketten?
Die Anlagenetiketten werden in Rollen mit jeweils 250 Stk. Etiketten versandt. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Rollen und der Lieferadresse.
Wie viel kosten die Anlagenetiketten / Flyer?
Die Anlagenetiketten / Flyer werden Ihnen kostenlos per Post zugesandt bzw. können nach Absprache auch in der Landesbaudirektion persönlich abgeholt werden. Bei den Flyern bitte informieren, ob diese mit Kuvert benötigt werden.
Woher kann ich die Flyer beziehen?
Die Flyer können analog zu den Aufklebern beim Land Tirol angefragt werden. Schicken Sie ein E-Mail an anlagendatenbank@tirol.gv.at mit dem Betreff „Bestellung“, der Anzahl der gewünschten Flyer, mit oder ohne Kuvert und der Lieferadresse.
Gerne kann man auch die den Flyer im Falle einer elektronischen Weitergabe (Rechnungsstellung, etc) verteilen. Den Flyer findet man unter folgenden Link.
Wo soll das Anlagenetikett angebracht werden?
Das Anlagenetikett ist so am Gerät anzubringen, dass es dauerhaft sichtbar und gut lesbar ist. Es ist insbesondere am Hauptsystem / am Hauptgerät der Heizungs- oder Klimaanlage anzubringen, nicht an Nebenkomponenten oder Zuleitungen.
- Der Aufkleber soll unmittelbar am Gehäuse des Hauptsystems befestigt werden, idealerweise in Sichtnähe zur Bedien- oder Wartungsöffnung.
- Der Standort muss sauber, trocken und unbeeinträchtigt sein (z. B. nicht verdeckt durch Verkleidungen, Isolierungen oder Leitungen).
- Es darf nicht über einen Kältemittelkreislauf, Adressenetiketten oder andere Etiketten geklebt werden, die die Lesbarkeit beeinflussen könnten.
- Der Aufkleber muss langfristig haften (witterungsbeständig, temperaturbeständig) und darf nicht ohne Werkzeug einfach abgelöst werden können.
Was passiert, wenn die Anlagenetikette verloren bzw. nicht mehr auszulesen ist?
Die Anlagennummer kann durch den Eigentümer oder durch eine Firma mit konkretem Auftrag des Eigentümers bei anlagendatenbank@tirol.gv.at erfragt werden. Ebenso kann die Anlagenetikette bei derselben E-Mail-Adresse nachbestellt werden.
Was kostet die Registrierung der Anlage?
Es bestehen keine festgelegten Vorgaben für die Registrierung. Die Preise richten sich nach den marktüblichen Konditionen.
Was passiert, wenn eine Anlage getauscht wird?
Bei der NEU-Registrierung einer Anlage in der Datenbank wird der Tausch einer Alt-Anlage abgefragt. Jede NEU-Anlage bekommt auch eine neue Anlagennummer. Die alte Anlagennummer wird beim Tausch abgefragt und damit automatisch inaktiv gesetzt.
Bekomme Ich als Fachpersonal (Rauchfangkehrer, Installateur, etc.) Geld vom Land Tirol für die Registrierung von Anlagen in die Datenbank?
Nein, eine Förderung oder Vergütung durch das Land Tirol ist nicht vorgesehen. Die Kosten für die Registrierung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Was passiert, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt wird?
Wer Überprüfungen oder sonstige Pflichten gemäß dem Gesetz nicht erfüllt, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig (§ 37 Abs. 1 j bzw. allgemein).
Ich habe falsche Angaben eingetragen und kann diese nicht mehr editieren. Wie kann ich die Änderung veranlassen? ?
Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail mit der betroffenen Anlagennummer und den Änderungen / Anpasungen an anlagendatenbank@tirol.gv.at.
Weiterführende Informationen
Ab 1. Jänner 2026 gilt im Rahmen der Wohnbauförderung eine Verpflichtung zur Registrierung aller Neuanlagen und Sanierungen. Diese Vorgabe wird in die entsprechenden Förderungsrichtlinien integriert.
Wohnhaussanierung (siehe Kapitel 2.3.3)
Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes (Neubau, Zubau, Umbau) (siehe Kapitel 2.3.3)