Gesundheit und Soziales
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Leitung
Mag.a Elisabeth Vouk
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung,Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Aidsgesetz (Strafen)
- Amtsärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Zeugnisse
- Ansteckende Krankheiten
- Antidopinggesetz
- Apotheken
- Apothekenbetriebsordnung, Betriebsüberprüfungen
- Apothekengesetz, Erteilung Konzession für best. öffentl. Apotheken
- Arzneimittelgesetz (Strafen)
- Arzneiwareneinfuhrgesetz
- Badeanlagen
- Bestattungshygiene
- Blutsicherheitsgesetz
- Corona-Agenden (Strafverfahren, Einreisemanagement, Öffnungsverordnung)
- Eltern-Kind-Beratung
- Epidemiegesetz
- Fachberatung für Inklusion
- Führerscheinwesen
- Gemeindesanitätsdienstgesetz
- Geschlechtskrankheitengesetz
- Gesundheitsvorsorge
- Gesundheitswesen
- Heilvorkommen und Kurortenwesten
- Heimgesetz
- Hilfen für Menschen mit Behinderung
- Hygiene
- Impfungen
- Integration
- Krankenanstaltengesetz
- Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelinspektion
- Logopädische Betreuung
- Logopädische Betreuung
- Mindestsicherung
- Qualitätsklassengesetz (Kontrollen)
- Rehabilitationsgesetz
- Rettungsdienstgesetz
- Rotkreuzgesetz (Strafen, Versorgung Zivilbevölkerung in Kriegszeiten)
- Sanitäre Aufsicht und Überwachung (Heime etc.)
- Sprengelärzte
- Suchtgiftgesetz (als Sicherheitsbehörde)
- Suchtmittelgesetz
- Tabakgesetz
- Tiroler Heimgesetz (Strafen)
- Trinkwasser
- Tuberkulosegesetz - Tuberkulosefürsorge
- Tuberkulosengesetz
- Umwelthygiene
- Unterbringungsgesetz (medizinisch)
- Zahnärztegesetz
- Ärztegesetz
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Gesundheit und Soziales Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:
Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.