Verkehr
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Leitung
Markus Pallestrong
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung,Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Anonymverfügungen
- Aufhebung von Zulassungen - Kennzeichenentziehung
- Aufsicht über Zulassungsstellen
- Bewilligung für Ausbildungsfahrten
- Containersicherheitsgesetz
- Deckkennzeichen (§ 48/1 KFG)
- Fahrradausweise
- Fahrzeugüberprüfungen (§ 56 KFG)
- Führerscheinentzug
- Gefahrgutgesetz (Straße)
- Kennzeichenausfolgung
- Kraftfahrliniengesetz
- Kraftfahrrecht
- Lawinienkommission (Straße)
- Lenkberechtigung (Erteilung/Entzug)
- Luftfahrtsrecht
- Probefahrtenkennzeichen
- Schifffahrtsrecht (z.B. Rafting)
- Strafverfahren nach straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtlichen Vorschriften
- Straßenaufsicht
- Straßenbaustellen
- Straßenrecht
- Verkehrspolizei
- Verkehrssicherheit
- Verkehrsunfälle / Versicherungsanfragen
- Werbeeinrichtungen (Straßenrechtlich)
- Widerrufe gegen Versicherungen gem. §§ 61/3 und 61/3 KFG
- Überwachungsgebühren Straßenaufsicht
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Verkehr Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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