Die Holzabfuhr
Grundsätzlich gibt es bei der Holzabfuhr unterschiedliche Paritäten. Als Parität wird der Ort bezeichnet, an dem Kosten und Verantwortung vom Verkäfer an den Käufer übergehen. Im bäuerlichen Privatwald gilt fast immer die Parität "Frei Waldstraße". Das bedeutet, dass der Käufer für die Abwicklung und Haftung des Abtransports des Holzes zuständig ist und auch die im Rahmen einer normalen Abfuhr entstehenden Kosten trägt.
Seltener ist der Stockverkauf. Hier wird das Holz noch stehend an den Abnehmer verkauft. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten und das Risiko für Holzernte, Sortierung, Lagerung und Abtransport ins Werk. in letzter Zeit ist der Stockverkauf immer seltener geworden. Denn von Seiten des Käufers lässt sich die Qualität des Holzes am stehehenden Stamm nur schwer einschätzen. So läuft er Gefahr, eine schlechte Qualität zu einem hohen Preis zu kaufen. Auch für den Waldbesitzer können sich Schwierigkeiten ergeben. Denn um die Kosten möglichst gering zu halten, könnte der Käufer auf die Qualität bei der Holzerntearbeit verzichten. Dies wäre ein langfristiger Schaden für den Wald und somit auch für den Waldbesitzer.
Als Verkäufer ist es besonders wichtig auf die richtigen Abfuhrfristen zu achten. Diese Fristen sind in den Österreichischen Holzhandelsusancen geregelt. Unter anderem wird auch geregelt, wie lange die Lagerung des verkauften Holzes im Wald dauern darf. Hierauf sollte genau geachtet werden, da durch zu lange Lagerung eine ursprünglich gute Ware sich verschlechtern könnte und Forstschutzprobleme durch Käferbefall auftreten könnten.
Zur Dokumentation der Holzabfuhr sollte vom LKW-Fahrer zu jedem Abtransport ein Waldlieferschein erstellt werden. Darauf sollten die geschätzte Holzmenge und das Sortiment des abtransportierten Holzes stehen. Diese Lieferscheine dienen später zur Kontrolle, ob die abgelieferte Holzmenge mit der des Werksabmaß ungefähr übereinstimmt.