Kriterienkatalog Wasserkraft
Die Tiroler Landesregierung hat am 15. März 2011 den „Kriterienkatalog Wasserkraft in Tirol“ als strategisches Instrument für einen maßvollen, integrativ sinnvollen Ausbau der Wasserkraft beschlossen. Der Kriterienkatalog sowie die begleitende „Potenzialstudie Wasserkraft in Tirol“ vom Dezember 2011 zur Ermittlung des noch verfügbaren Wasserkraftpotenzials stehen zum Download bereit.
Der Kriterienkatalog definiert im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung der grundlegenden Bedingungen für den künftigen Ausbau der Wasserkraft in Tirol einen Bewertungsmaßstab, der eine sinnvolle Nutzung des noch vorhandenen Wasserkraftpotenzials ermöglicht.
Anwendung Kriterienkatalog
- Orientierung für Projektideen:
Die Anwendung der Kriterien ermöglicht es Projektwerbern bzw. Projektanten, eine Projektidee im Sinne einer ausgewogenen Planung mit möglichst realistischen Umsetzungschancen entwickeln zu können. - Orientierung für die Projekterstellung:
Die Prüfung durch das Fachgremium Wasserkraft gibt einerseits dem Projektwerber Auskunft über die Sinnhaftigkeit einer Weiterentwicklung des vorgelegten Projekts und bildet andererseits die Grundlage der allfällig nachfolgenden Behördenverfahren. - Orientierung im Genehmigungsverfahren:
Aus rechtlicher Sicht dient die abwägende Gesamtschau des Kriterienkatalogs neben der Entwicklung von Rahmenplänen oder Regionalprogrammen der Entscheidungsfindung der Behörden in konkreten Bewilligungsverfahren.
Fachgremium Wasserkraft
Die Tiroler Landesregierung hat das Fachgremium Wasserkraft eingerichtet. Die Geschäftsstelle Fachgremium Wasserkraft für die Anwendung des Kriterienkatalogs Wasserkraft in Tirol befindet sich in der Abteilung Wasserwirtschaft.
Das Fachgremium Wasserkraft im Amt der Tiroler Landesregierung bietet eine Vorbeurteilung (Bewertung) von Wasserkraftwerken an.
Über ein entsprechendes Ersuchen eines Projektwerbers an die Abteilung Wasserwirtschaft wird innerhalb von 2 Monaten ab dem Vorliegen geeigneter Projektunterlagen eine informelle Vorbeurteilung durchführt. Voraussetzung dafür ist eine Eigeneinschätzung der Bewertung nach dem Kriterienkatalog durch den Projektwerber, die sodann auf ihre Plausibilität geprüft wird.
Seit Februar 2024 werden nur mehr Wasserkraftwerke mit einer Leistung von > 2 MW einer Vorbeurteilung unterzogen. Zudem wurde im Hinblick auf die derzeitigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzbonus neu ermittelt.