L 21 Berwang-Namloser Straße ODF Berwang
L 21 Berwang-Namloser Straße ODF Berwang
Die gesamte Ortsdurchfahrt von Berwang im Zuge der L 21 Berwang-Namloser Straße ist zu sanieren. In den letzten beiden Jahre wurde der Bereich vom Ortsanfang bis zum km 5,07 in zwei Etappen durch eine neue Decke instand gesetzt.
Von km 5,07 – km 5,45 wurde jedoch ein eigenes Straßenprojekt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Berwang ausgearbeitet. Zum Einen ist in diesem Abschnitt ein Austausch des kompletten Straßenoberbaues erforderlich und zum Anderen fehlt in diesem Bereich ein Gehsteig.
Die neue Linie sowie auch die Nivellette orientiert sich zur Gänze am Bestand. Im Bereich zwischen Profil 3 und Profil 6 sowie ab Profil 9 bis Profil 21 wird ein neuer Gehsteig in einer Breite von 1,5 m errichtet. In Verbindung mit bestehenden Gemeindewegen wird dadurch eine fußläufige Verbindung über den gesamten Baulosbereich geschaffen.
Als Regelquerschnitt wurde der Querschnitt L 5,5 gemäß dem Leitfaden „Querschnitte für Landesstraßen“ gewählt. In jenen Bereichen, in denen ein Gehsteig errichtet wird, ist neben der 5,5 m breiten Fahrbahn noch ein 0,25 m breiter befestigter Seitenstreifen geplant. Die neue Linie verläuft mit Ausnahme der starken Kurve im Bereich der Kirche relativ gerade. Die Kirchenkurve weist einen Radius von 14,0 m auf, die erforderliche Fahrbahnverbreiterung beträgt 1,2 m.
Gemäß Oberbaukatalog wird der Fahrbahnaufbau mit mindestens 60 cm ungebundene Tragschicht, 8 cm bituminöse Tragschicht und 3 cm Decke ausgeführt.
Da auch die Höhenlage der neuen Fahrbahn durch den Bestand bereits fixiert war, wurden die Elemente der Nivellette mit einem maximalen Gefälle von 2 % und einer maximalen Steigung von 6,7 % gewählt.
Der minimale Wannenradius beträgt 400 m und der minimale Kuppenradius beträgt 550 m.
Durch die Errichtung des Gehsteiges werden zusätzliche Grundflächen benötigt, die im Grundstücksverzeichnis ersichtlich sind. Mit sämtlichen betroffenen Grundeigentümern wurden durch die Gemeinde Berwang bereits Gespräche geführt, wobei diese prinzipiell ihr Einverständnis bekundeten.