Aktuelles aus der Regierungssitzung

LH Mattle: „Keine Überschuldung zu Lasten der nächsten Generationen, zurück zur verantwortungsvollen Finanzpolitik von vor der Krise“

  • Tirol im Bundesländervergleich mit niedrigster Pro-Kopf-Verschuldung
  • In den vergangenen Krisenjahren konnte in Tirol mehr geholfen werden als in anderen Bundesländern
  • Landesregierung zieht Schuldenbremse ein und setzt auf Sparsamkeit
  • Stabilitätspakt voraussichtlich 2024 wieder in Kraft – klarer Budgetrahmen notwendig

„Tirol ist und bleibt der österreichische Musterschüler in der Finanzpolitik. Aufgrund der Finanzstärke Tirols konnte das Land in den vergangenen Jahren mehr helfen und investieren als andere Bundesländer. Abgewehrt wurden dadurch vor allem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die hohen öffentlichen Ausgaben waren zur Unterstützung der Menschen in unserem Land und der Tiroler Wirtschaft alternativlos. Jetzt gilt es, an der verantwortungsvollen Finanzpolitik von vor der Krise anzuschließen und eine Überschuldung zu Lasten der nächsten Generationen mit aller Kraft zu verhindern. Denn wir wollen unseren Kindern und Kindeskindern keinen Schuldenberg hinterlassen. Fakt ist, dass der verantwortungsvolle Umgang mit den Finanzen des Landes die Basis einer guten Zukunft ist. Deshalb ziehen wir eine Schuldenbremse ein“, betont Finanzreferent LH Anton Mattle, dessen Dank vor allem den SteuerzahlerInnen gilt: „Ihnen sind wir zu Dank, aber vor allem zur Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet.“

Zur Absicherung eines generationengerechten Budgets wird daher eine Schuldenbremse, die sich an der dynamischen Entwicklung der Einnahmen orientiert, eingeführt. Konkret soll bei den Schulden eine Obergrenze in der Höhe von 25 Prozent der Summe der Einnahmen festgelegt werden. Das heißt, der Schuldenstand des Landes darf maximal 25 Prozent der aktuellen Jahreseinnahmen ausmachen. Damit setzt sich Tirol eine strengere Grenze, als wie es etwa internationale Ratingagenturen tun.

LHStv Georg Dornauer betont: „Die starke Wirtschaft des Landes sowie die sehr niedrige Pro-Kopf-Verschuldung machen es möglich, dass wir weiterhin in die wichtigsten Zukunftsbereiche investieren können. Ob im Bereich des leistbaren Wohnens, der sozialen Sicherheit, der Anti-Teuerungsmaßnahmen, der Gesundheitsversorgung oder im Bereich der Energiewende – Stabilität und Erneuerung sind die Leitlinien unser Regierungsarbeit und spiegeln sich auch in unserer Budgetpolitik wider. Das Land Tirol erarbeitet mittel- und langfristig einen Finanzplan, der eine möglichst effiziente Verwendung der eingesetzten Budgetmittel zum Ziel hat. Eine Aufgabe, die wir in einem fragilen wirtschaftlichen Umfeld bisher erfüllen konnten und auf die wir auch in Zukunft vorbereitet sein werden.“

Schuldenbremse soll niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung Österreichs sichern

Tirol hat im Finanzjahr 2021 die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller österreichischer Bundesländer in Höhe von rund 1.149 Euro. Um dieser Vorreiterrolle im Umgang mit den Landesfinanzen auch weiterhin gerecht zu werden, ist die Schuldenbremse in der Höhe von 25 Prozent der Summe der Einnahmen geplant: „Wir legen einen höheren Maßstab an, wie es internationale Ratingagenturen tun. Mit der erforderlichen Sparsamkeit bleibt uns aber auch der notwendige Spielraum, um auf die aktuellen Herausforderungen und die importierte Teuerung zu reagieren. Das Credo ist und bleibt aber die Treffsicherheit. Mit mir als Finanzreferenten gibt es keine Gießkanne, sondern nur zielgerichtete Maßnahmen, die dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden“, betont LH Mattle, der weiter ausführt: „Die Abteilung Finanzen wird mit der Umsetzung, Kontrolle und Evaluierung des beschlossenen Budgetrahmens beauftragt. Nach drei Jahren wird eine entsprechende Evaluierung durchgeführt, welche die Basis für die Ausarbeitung eines neuen Budgetrahmens bildet.“

Klare Regelungen und Ausnahmefälle definiert

Die Abteilung Finanzen und deren Sachgebiet Budgetwesen werden für die jeweilige Budgeterstellung Parameter definieren, welche die Einhaltung der Ziele gewährleisten. Sämtliche Projekte und Vorhaben sind dahingehend auf ihre finanziellen Auswirkungen zu prüfen und werden nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten umgesetzt. „Seitens der Fachabteilung werden wir beispielsweise Budgetveränderungen auf deren Dringlichkeit und Notwendigkeit prüfen. Die Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit haben jedenfalls höchste Priorität. Budgetänderungen können auch nur dann durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Deckung durch Mehrerträge bzw. Rücklagenentnahmen gegeben ist“, informiert Armin Tschurtschenthaler, Vorstand der Abteilung Finanzen. Die Bereitstellung von Mitteln in außergewöhnlichen und unabwendbaren Situationen, wie beispielsweise Katastrophenereignisse, sozialpolitische Herausforderungen im besonderen Maße oder besondere Wirtschaftslagen, bleiben von diesen Vorgaben unberührt.

Klar definierter Budgetrahmen zur Einhaltung des Stabilitätspaktes

Mit dem im Jahr 2012 abgeschlossenen innerösterreichischen Stabilitätspakt werden die finanzpolitischen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union zur Erzielung bestimmter Haushaltsergebnisse umgesetzt. Seit 2020 ist der Stabilitätspakt aufgrund der Corona-Pandemie und den Folgen des Ukraine-Krieges ausgesetzt, 2024 soll er wieder in Kraft treten. „Die im Stabilitätspakt festgeschriebenen Richtwerte müssen eingehalten werden, wofür ein klar definierter Budgetrahmen wesentlich ist. Mit den aktuellen Budgetierungen sind wir auf einem guten Weg“, so LH Mattle abschließend.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Kontrollorgane zur Überwachung der Abfahrverbote: Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz sind auch in den Sommermonaten eine wichtige Maßnahme, um die Versorgungssicherheit und den Verkehrsfluss in den Gemeinden entlang der Hauptverkehrsrouten sicherzustellen. Um die Einhaltung dieser Fahrverbote auch entsprechend kontrollieren zu können, werden auch in der kommenden Sommersaison zur Unterstützung der Polizei Organe der Straßenaufsicht eingesetzt. Dafür werden rund 172.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verkehrslandesrat René Zumtobel informiert: „An starken Reisewochenenden – insbesondere zu Pfingsten, Fronleichnam aber auch in den Sommermonaten zwischen Juli und August – setzen wir weiterhin auf Fahrverbote, sodass umliegende Ortsdurchfahrten und das niederrangige Straßennetz nicht verstopft werden. Um eine Kontrolle gewährleisten zu können und die Polizei nicht zusätzlich zu belasten, brauchen wir als Unterstützung an den neuralgischen Verkehrsknoten eigene Kontrollorgane.“ Die Straßenaufsichtsorgane haben die Befugnis, LenkerInnen von Fahrzeugen, die nicht berechtigt sind abzufahren, zur Weiterfahrt bzw. zur Umkehr anzuweisen. Die erforderlichen Einsatzzeiten und Einsatzorte in den Bezirken Reutte, Kufstein und Innsbruck-Land werden in enger Abstimmung mit der Polizei laufend evaluiert und bedarfsgerecht angepasst.