Außerfernförderung
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Alles was Sie wissen müssen - als Privatperson oder heimischer Betrieb
Das sind die Ziele:
- Regionale Wirtschaft stärken
- Arbeitsplätze sichern
- Regionale Kaufkraft stärken
- Wettbewerbsnachteile ausgleichen
Für die AußerfernerInnen ist der Fernpass „die Nabelschnur zum Inntal“. Neben den direkten Anrainergemeinden in den Bezirken Imst und Reutte leiden sie besonders darunter, wenn der Verkehr entlang der B 179 staut.
Ganz grundsätzlich gilt es, die regionale Wirtschaft im Bezirk Reutte zu stärken. Das passiert mit einem eigenen Regionalwirtschaftsprogramm. Ein solches Sonderförderungsprogramm gibt es bereits. Es wird neu aufgelegt, sodass allen Haushalten ab 2026 Regionalwährungsgutscheine zur Verfügung gestellt werden können. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz.
Rechtliche Einschätzung
Ist die Außerfernförderung auch rechtlich abgesichert? Ein entsprechendes Gutachten (2024) von Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. liegt vor:
„Der Ausweitung des bestehenden Regionalwirtschaftsprogramms auf den gesamten Bezirk Reutte und der Aufnahme einer neuen Förderschiene in Form von Regionalwährungsgutscheinen an Haushalte stehen keine verfassungs- oder verwaltungsrechtlichen Bedenken entgegen. Insbesondere steht die geplante Förderung mit dem Gleichheitssatz im Einklang.“
Das gesamte Gutachten zum Nachlesen finden Sie hier.
Weitere Fragen zur Außerfernförderung?
Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Förderung mit Regionalwährungsgutscheinen.